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Thanei Anita · Nationalrat · 2007-03-22

Thanei Anita · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-03-22

Wortprotokoll

Dies vorweg: Die SP-Fraktion ist mehrheitlich für Eintreten, obwohl wir sehr grosses Verständnis für den Nichteintretensantrag der Minderheit Menétrey-Savary haben. Wir alle, also auch diejenigen, die den Nichteintretensantrag unterstützen, befürworten selbstverständlich eine effiziente Bekämpfung des Terrorismus, vor allem und insbesondere auch im Bereich der Prävention.

Es ist für uns auch selbstverständlich, dass eine erfolgreiche Bekämpfung des Terrorismus nur in Zusammenarbeit mit Drittstaaten möglich ist: Zusammenarbeit ja, aber nicht um jeden Preis. Die Schweiz hat nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 zwölf Uno-Übereinkommen und Zusatzprotokolle ratifiziert und umgesetzt und auch das strafrechtliche Instrumentarium ausgebaut. Aber auch in der Bekämpfung des Terrorismus müssen Völkerrecht, Menschenrechte, das heisst die demokratischen Grundrechte, gewahrt bleiben. Unter dieser Prämisse ist in der Zusammenarbeit mit gewissen Staaten Vorsicht am Platz. Die USA gehören dazu. Weshalb? Die Erfahrungen mit dem ersten Operative Working Arrangement (OWA), welches speziell für die Ermittlungen im Nachgang zu den Terroranschlägen vom 11. September 2001 mit den USA abgeschlossen wurde und im Übrigen ein Geheimabkommen darstellt, denn es wurde dem Parlament nicht vorgelegt, zeigen gewisse Probleme mit diesem Vertragspartner bzw. mit dieser Vertragspartnerin auf. Ich erinnere beispielsweise an die verbotenen CIA-Überflüge.

Der Inhalt des jetzt vorliegenden Abkommens ist an und für sich nicht problematisch. Probleme bieten jedoch die Auslegung dieses Abkommens und generell die Haltung der USA zum internationalen Recht, zu den Genfer Konventionen. Es beginnt bereits mit dem Begriff Terrorismus. Eine diesbezügliche Definition fehlt im Abkommen. Die Botschaft schweigt sich dazu aus. Das ist sehr problematisch, da die USA - insbesondere deren gegenwärtiger Präsident - Schwierigkeiten bei der Abgrenzung von Terrorismus und Krieg haben. Leider schweigen sich die Botschaft und das Abkommen auch über die Prävention aus. Hauptziel muss sein, terroristische Anschläge zu verhindern.

Generell - ich habe das bereits gesagt, ich muss es noch einmal erwähnen - sind die USA ein problematischer Vertragspartner. Es ist in diversen Uno-Berichten belegt, dass sich die USA nicht an die Genfer Konventionen halten. Die USA führen nach wie vor Geheimgefängnisse mit unzulässigen Verhörmethoden. Die USA akzeptieren das Folterverbot nicht. Im September letzten Jahres hat der US-Kongress ein Gesetz erlassen, das die Folter weiterhin zulässt. Die USA können, wie bereits erwähnt, nicht zwischen Terrorismus und Krieg unterscheiden. Somit ist der Status von Inhaftierten völlig unklar. Weiter werden in Verfahren in den USA für uns wesentliche Verfahrensvorschriften wie zum Beispiel die Gewährung des rechtlichen Gehörs verletzt.

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Fazit: Wir wollen grundsätzlich für die Bekämpfung des Terrorismus die Zusammenarbeit mit Drittstaaten. Die USA sind aber ein unzulässiger Partner. Am Inhalt dieses Abkommens kann und muss nichts geändert werden. Wir wollen jedoch nicht einfach einen Vertrag mit einem unzulässigen Partner akzeptieren.

Deshalb bitte ich Sie im Namen der SP-Fraktion, auf die Vorlage einzutreten und den Minderheitsantrag Sommaruga Carlo auf Sistierung zu unterstützen.

Mit diesem Antrag soll sichergestellt werden, dass sich die USA an die Genfer Konventionen halten, dass das Folterverbot durchgesetzt wird und dass wir von einem einheitlichen Begriff des Terrorismus ausgehen. Wichtig ist für uns auch noch die Möglichkeit, dass die Umsetzung dieses Abkommens überprüft werden kann. Das ist im Moment nicht vorgesehen. So, wie es jetzt daherkommt, überprüfen die Fahnder sich selbst. Zudem fehlt auch ein Controlling im Zusammenhang mit der Verwendung von Informationen. Werden keine Bedingungen an das Abkommen geknüpft, laufen wir Gefahr, dass sich Ermittelnde aus der Schweiz an unzulässigen Verfahrensmethoden beteiligen, sodass wir Mittäterinnen und Mittäter dieser Menschenrechtsverletzungen werden, die wir nicht akzeptieren.

Ich bitte Sie also, auf die Vorlage einzutreten und den Minderheitsantrag Sommaruga Carlo zu unterstützen.