Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · 2007-03-22
Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · EVP/EDU Fraktion · 2007-03-22
Wortprotokoll
Es ist keine Frage: Die USA haben auf ihrer rechtsstaatlichen Weste in Bezug auf Guantanamo und auch auf andere Vorfälle einen grossen schwarzen Fleck oder "Tolggen", wie wir in unserer Mundart sagen würden. Darüber müssen wir nicht diskutieren. Es geht hier aber nicht um Guantanamo; es geht um die Bekämpfung des Terrorismus. In diesem Saal werden alle Ja sagen, wenn wir die Frage stellen: Soll der Terrorismus bekämpft werden? Das ist klar.
Die nächste Frage ist, in welcher Form der Terrorismus auftritt. Auch das ist hier zur Diskussion gestellt worden. Das ist aber eine unbedeutende Frage. Uns kann es egal sein, in welcher Art und Weise Terrorismus verübt wird und wo das geschieht - in unserem Land oder irgendwo in der Welt. Terrorismus ist zu ächten, zu verfolgen. Wir sollten alles unternehmen, dass Terrorismus nicht auftritt, wo auch immer das geschehen kann, auch hier in unserem Land.
Die nächste Aussage lautet: Es ist deshalb wichtig, dass wir Terrorismus, wo auch immer er auftritt oder geplant wird, effizient bekämpfen können. Für eine effiziente Bekämpfung des Terrorismus muss man die notwendigen Organisationsstrukturen schaffen. Das haben wir in unserem Land auch gemacht, indem wir gewisse Gruppen oder Beamte mit ganz spezifischen Aufträgen ausgestattet haben. Aber man muss das nicht nur im eigenen Land tun, man muss das ebenso in der Zusammenarbeit mit unseren Nachbarn und mit anderen Ländern, nicht nur auf unserem Kontinent, tun.
Nun liegt ein Abkommen vor; ein Abkommen, welches die Bekämpfung des Terrorismus vereinfachen, erleichtern, schneller durchführbar machen wird. Dieses Abkommen hat genau das zum Ziel, was wir alle wollen, nämlich terroristische Taten oder terroristische Pläne besser, rascher und effizienter bekämpfen und ihnen vorbeugen können; und das im Wesentlichen durch eine raschere Information, einen schnelleren Austausch der Fakten und des Wissens. Und wie findet dieser Wissens- und Faktenaustausch statt? Eben in gemischten, gemeinsamen Ermittlungsgruppen. In diesen gemischten Ermittlungsgruppen hat immer der Gaststaat die Führung und die Verantwortung für die Arbeit der Gruppe. Was unmittelbar bedeutet, und das wird im Abkommen auch explizit gesagt, dass wir diese Gruppen hier nach unserem Recht führen und dass sie sich an unser Recht zu halten haben, und zwar in jeder Beziehung, auch in Bezug auf den Datenschutz. Und wir sind auch gehalten, allfällige Wünsche zurückzuweisen, die von den Partnern in die Gruppen eingebracht werden und weiter gehen, als dies nach unserem Recht zulässig wäre; wir sind gehalten, dafür zu sorgen, dass unsere Rechtsstaatlichkeit hier Anwendung findet.
Es ist also das Recht des Gaststaates, und zwar mit all seinen Einschränkungen, die uns das Recht auch bei unserer normalen polizeilichen Ermittlungstätigkeit auferlegt. Es gibt deshalb ganz klar keine Zugriffe auf Datenbanken, ohne dass dies auch nach unserem Recht möglich wäre. Im Abkommen wird das noch speziell hervorgehoben: Auf Archive und Datenbanken darf nicht zugegriffen werden. Selbstverständlich werden auch Akten allenfalls herausgegeben werden können; dies wiederum gemäss den definierten Leitplanken und Einschränkungen, die wir in unserem Recht haben und die auch im Rechtshilfeabkommen festgeschrieben sind. Zum Schluss sei gesagt: Zur Verwertung der gewonnenen Erkenntnisse haben auch hier unsere Leute, falls in unserem Land ermittelt wird, dafür zu sorgen, dass die entsprechenden Erklärungen unterzeichnet werden, dass eben solche Dokumente ganz klar bezeichnet werden können, damit wir auch hier keine Lücken und Löcher haben.
Ich komme zum Schluss und stelle einfach fest: Es geht hier nicht um eine Beurteilung der Rechtsstaatlichkeit von Amerika. Es geht hier darum, ein Instrument zu schaffen, das mit kurzen Wegen, auch in kurzer Zeit, einen raschen Informationsaustausch ermöglicht; dies in einer höchst brisanten Situation, nämlich eben bei der Terrorbekämpfung und bei der Terrorvorbeugung. Heute ist das vielleicht nicht das vordringlichste Problem unseres Landes. Ich weiss aber nicht, ob es das nicht eventuell zu einem späteren Zeitpunkt doch auch werden könnte. So oder so, egal, wer von den beiden Staaten jetzt mehr Interesse an diesem Abkommen hat: Wir sind auch gehalten, im Hinblick auf Terrorakte, die nicht unser Land, sondern irgendwo die Völkergemeinschaft betreffen, unseren Beitrag zu leisten, damit sie möglichst verhindert oder zumindest im nachhinein aufgeklärt und die Schuldigen entsprechend zur Rechenschaft gezogen werden können.
Unsere Fraktion ist für Eintreten. Sie lehnt den Minderheitsantrag Sommaruga Carlo, die Sistierung, ab.