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Leuenberger Ernst · Ständerat · 2006-06-21

Leuenberger Ernst · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-06-21

Wortprotokoll

Das Instrument der Leistungsvereinbarung ist eine Erfindung der Bahnreform 1. Man hat damals gesagt: Anstatt jährlich Budgets zu bewilligen - mit den Unsicherheiten und Schwankungen -, macht man eine vierjährige Leistungsvereinbarung. Daraus folgere ich, dass dieser Kredit, den wir da bewilligen, dieser Kreditrahmen, der da bewilligt werden soll, auch bei den SBB zu mehr Planungssicherheit beitragen soll. Und daraus wiederum folgere ich, dass wir mit diesem Kreditvolumen etwas sorgfältiger umgehen sollten, als wir das in der Vergangenheit getan [PAGE 573] haben. Wir haben diesen Kredit in der laufenden Kreditperiode nämlich zweimal gekürzt und sind damit de facto der alten jährlichen Budgetierung wieder relativ nahe gekommen - das als Bemerkung, damit wir uns das selber vor Augen halten. Ich werde gerne auch den Zusammenhang zum nächsten Geschäft im Auge behalten und dort dann auch entsprechende Ausführungen machen. Es geht ja um die Finanzierung und den Betrieb der Infrastruktur der Schweizerischen Bundesbahnen.

Die Hauptfrage, die sich uns bei dieser Leistungsvereinbarung stellt, war und ist für mich - glücklicherweise ist sie positiv beantwortet worden, ich stelle es hier drum ganz gerne fest -: Ist mit diesem Betrag in den nächsten vier Jahren eine gute, sichere SBB-Infrastruktur gewährleistet? Die Frage ist in der Kommission mit Ja beantwortet worden. Sind die technisch nötigen, sinnvollen Weiterentwicklungen und Ausbauten - selbstverständlich im Rahmen des SBB-Netzes - damit in etwa gewährleistet? Mit Vorbehalten, aber immerhin grosso modo ist auch diese Frage mit Ja beantwortet worden.

Ich stelle das mit Genugtuung fest und stimme dem Bundesbeschluss gerne zu.