Pfisterer Thomas · Ständerat · 2006-06-21
Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-06-21
Wortprotokoll
Beim letzten Geschäft sprachen wir von 17 bis 22 Milliarden Franken, bei dieser Leistungsvereinbarung hier sprechen wir "nur" von gegen 6 Milliarden Franken.
Zur Ausgangslage: Die SBB sind seit 1999 eine staatliche spezialgesetzliche Aktiengesellschaft. Die Verhältnisse zwischen ihr und dem Bund werden hauptsächlich in den jeweiligen Leistungsvereinbarungen geordnet. Diese legen für jeweils vier Jahre das Leistungsangebot im Infrastrukturbereich und die strategischen Vorgaben für die Verkehrssparten fest. Für uns geht es jetzt nur um eine Genehmigung dieser Leistungsvereinbarung. Wir können sie inhaltlich nicht abändern, höchstens in der Begründung gewisse Anregungen mitgeben. Ich schildere Ihnen also diese Leistungsvereinbarung global und gehe nicht auf die einzelnen Punkte ein. Bitte fragen Sie nach, wenn das gewünscht werden sollte.
Zur Leistungsvereinbarung 2007-2010: Kernelement ist die Bestellung eines definierten Infrastrukturangebotes. Der Bund bestellt den Betrieb und den Unterhalt des bestehenden Netzes und legt fest, wie viel Geld für die Erhaltung der Anlagen und für einzelne Neuinvestitionen zur Verfügung steht. Für die Finanzierung der Investitionen werden zinslose, bedingt rückzahlbare Darlehen ausgerichtet, ohne direkten Bezug zu den einzelnen Projekten, also global. Die Höhe der Darlehensgewährung orientiert sich an den Bedürfnissen der SBB; massgeblich ist aber selbstverständlich auch der finanzielle Handlungsspielraum des Bundes.
Zu den Erfahrungen aus den bisherigen Leistungsvereinbarungen: Dies ist die dritte derartige Vereinbarung. Grundsätzlich hat sich das Instrument bewährt. Die Finanzierung der SBB ist heute geordnet und kein öffentliches Ärgernis mehr. Die Steuerung über die Leistungsvereinbarung gibt beiden Seiten Planungssicherheit und Flexibilität: Planungssicherheit, indem man auf vier Jahre hinaus in etwa weiss, was gilt; Flexibilität, indem gewisse Verschiebungen zwischen Betriebs- und Investitionsbeiträgen innerhalb des Rahmens möglich bleiben.
Es geht also bei dieser Leistungsvereinbarung um zwei Dinge: Erstens wird Geld zur Verfügung gestellt, und zweitens wird der Zweck - der Inhalt - festgelegt, für den dieses Geld eingesetzt werden darf und soll. Lassen Sie mich zu diesem Inhalt vier Schwerpunkte festhalten.
Das erste inhaltliche Element ist die generelle Zielsetzung für die SBB: Es wird vereinbart, dass die SBB die Leistungen primär an den Marktbedürfnissen auszurichten haben und dabei den hohen Qualitätsansprüchen der Kunden im Personen- und im Güterverkehr gerecht werden. Denken Sie als Beispiel an die Pünktlichkeit der Züge. Um im zunehmenden Wettbewerb bestehen zu können, soll die Produktivität weiter verbessert werden. Die SBB richten ihre Leistungen aber ebenso an den vom Bund definierten verkehrspolitischen Zielsetzungen aus. In den eigenwirtschaftlich zu betreibenden, das heisst nicht abgeltungsberechtigten Bereichen Personenfernverkehr, Güterverkehr und Immobilien sollen die SBB einen angemessenen Gewinn erwirtschaften.
Das zweite inhaltliche Element sind die Zielsetzungen für das Infrastrukturangebot: Hier wurden Oberziele vereinbart, nämlich Gewährleistung eines hohen Sicherheitsniveaus, Gewährleistung der Leistungsfähigkeit des Netzes, optimale Nutzung der vorhandenen Kapazitäten, Verbesserung der Interoperabilität, Reduktion der Betriebs- und Unterhaltskosten. Aus diesen Oberzielen werden konkretere Unterziele abgeleitet. Diese bilden dann die Grundlage für die Definition des bestellten Leistungsangebotes.
Das dritte inhaltliche Element ist die Bestellung von Infrastrukturleistungen: Hier sind gewisse Neuerungen zu vermelden. Im Vergleich zu den bisherigen Leistungsvereinbarungen wird in der neuen das bestellte Leistungsangebot im Bereich Infrastruktur genauer definiert. Erstmals werden bei der SBB-Infrastruktur gewisse über das Netz der SBB hinausgehende Leistungen bestellt, zum Beispiel Systemführerschaft ETCS/GSM-R, Kapazitäts- und Fahrplanplanung, Erstellung des Kursbuches. Überdies werden erstmals die aus Mitteln des Zahlungsrahmens der Leistungsvereinbarung zu realisierenden Erweiterungsinvestitionen namentlich aufgeführt. Es wird damit klargestellt, dass über die Erweiterungs- und Neubauinvestitionen nicht mehr die SBB allein, sondern die Politik entscheidet. Das ist im Grunde genommen ein Hinweis auf Artikel 8 Absatz 5 des SBB-Gesetzes und, wenn Sie wollen, auch der Neuordnung mit Finis.
Das vierte inhaltliche Element ist das Controlling für die Zielerreichung. Auch hier gibt es gewisse Neuerungen.
So weit zum Inhalt. Und nun kommen wir zum Zahlungsrahmen.
Der Umfang der Infrastrukturbestellung orientiert sich am aktuellen Finanzplan des Bundes. Damit die mit den SBB vereinbarten Zielsetzungen erreicht werden können, ist für die vier Jahre 2007-2010 ein Zahlungsrahmen von 5,88 Milliarden Franken erforderlich - also gegen 6 Milliarden Franken. Darüber hat der Rat heute zu entscheiden: also gegen 6 Milliarden Franken.
Von diesem Zahlungsrahmen werden etwa 1,79 Milliarden Franken, also 1 Milliarde 790 Millionen Franken, zur Abgeltung der ungedeckten Betriebskosten - Betriebsbeiträge - benötigt und etwa 4,09 Milliarden Franken für Investitionen vor allem in die Substanzerhaltung. Angesichts der finanziellen Vorgaben stehen für Erweiterungsinvestitionen - das ist der politische Spielraum - nur noch rund 390 Millionen Franken zur Verfügung. Zu einer strengen Prioritätensetzung ist also wirklich Anlass geboten.
Die Kantone schliesslich sind angehört worden. Es ist selbstverständlich, dass sie lieber einen grösseren Kredit sehen würden. Man hat von einem Kredit von 6,5 Milliarden Franken gesprochen. Der Bundesrat konnte darauf nicht eingehen.
Ihre Kommission hat sich intensiv mit dem Güterverkehr und mit der Umgestaltung von SBB Cargo befasst. Das gehört in diesen Zusammenhang. Wenn Sie es wünschen, bin ich gerne bereit, darüber Auskunft zu erteilen. Sonst begnüge ich mich mit diesem Hinweis.