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Metzler Ruth · Bundesrat · 2000-09-25

Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2000-09-25

Wortprotokoll

Die Kontroverse um die Identifizierung und Registrierung von Käufern von Prepaid-Karten für Mobiltelefone hat nun auch die eidgenössischen Räte erreicht. Sie hat teilweise auch den Charakter eines Glaubenskrieges und wird zum Teil irrational geführt.

Worum geht es? Der Nationalrat und eine Minderheit Ihrer Kommission glauben nicht an die Wirksamkeit der Registrierung, weil eine Prepaid-Karte vom Käufer an andere Personen weitergegeben werden könne. Die Mehrheit des Nationalrates und die Minderheit Ihrer Kommission bezweifeln zudem die Verhältnismässigkeit, weil mit einem grossen Aufwand nur ein kleines Resultat erzielt werden könne. Es wurde auch darauf hingewiesen, dass ein Ausweichen auf ausländische Karten möglich sei.

In Ihrem Rat, und das ist auch die Meinung des Bundesrates, wurde betont, dass eine Massnahme dann sinnvoll sei, wenn sie den Verbrechern das Leben erschwere, auch wenn sie nicht Wunder bewirke, weil sie mit einem gewissen Aufwand neutralisiert werden könne. Der Eingriff sei minim, und der Aufwand sei verhältnismässig.

Der Kommissionssprecher hat erwähnt, dass die Vorauszahlungskarten zumeist mit Kreditkarten aufgeladen werden und deshalb eine Identifikation mit wenig Aufwand möglich sei. Wir haben diese Frage am Beispiel der Swisscom nochmals abgeklärt. Bei der Swisscom werden die Natel-D-Easy-Karten in allen Fällen mit einem bestimmten Grundbetrag an Gesprächsguthaben verkauft. Ein grosser Teil der Kunden füllt gleichzeitig oder später einen Antrag aus, damit sie die Karte mittels Kreditkarte aufladen können. Somit wird ein [PAGE 563] schöner Teil der Kunden ohnehin registriert. Beim Verkauf müssten deshalb nur diejenigen zusätzlich ein Kärtchen ausfüllen, welche die Karten nur kurzzeitig verwenden oder eben mittels Barzahlung aufladen wollen.

Wir glauben deshalb, dass sich der Zusatzaufwand für die Anbieter im Rahmen hält. Es wird auch der Verkauf in Kiosken, Warenhäusern, Tankstellen usw. möglich bleiben, indem nur die Personalien aufgeschrieben würden und die Richtigkeit mittels eines Identitätsausweises kontrolliert werden müsste.

Ich möchte noch kurz die Verhältnismässigkeit ansprechen und Ihnen Folgendes aufzeigen: Wir haben sechs Millionen Telefonanschlüsse in diesem Land, und Telefonüberwachungen finden jährlich bei rund 2000 Anschlüssen statt. Hier unternehmen wir sehr viel, und es müssen auch sehr grosse Investitionen getätigt werden - auch seitens der Anbieter -, damit diese Überwachungen möglich sind. Deshalb ist der Bundesrat der Überzeugung, dass man die Möglichkeit eben auch bei den Prepaid-Karten nicht von vornherein ausschliessen sollte.

Ich danke Ihnen im Namen des Bundesrates für die Unterstützung des Antrages der Kommissionsmehrheit. Ich bin allerdings noch skeptisch, ob wir dafür eine klare Mehrheit im Nationalrat kriegen, denn Absatz 4bis wurde dort mit 115 zu 47 Stimmen abgelehnt. Ich bin skeptisch, ob wir das noch ändern können. Dazu wäre auch noch persönliche Überzeugungsarbeit in den Fraktionen notwendig.

Eine Schlussbemerkung: Es ist heute für jedermann möglich, einen Telefonanschluss mit einer Nummer zu haben, die nicht öffentlich bekannt ist. Aber der Abonnent ist bekannt, und im Falle eines Strafverfahrens oder im Falle einer Suche nach diesem Abonnenten kann dieser identifiziert werden. Das hat nichts damit zu tun, ob die Nummer öffentlich bekannt ist oder nicht.

Deshalb bitte ich Sie, die Kommissionsmehrheit zu unterstützen.