Lexipedia

Pfisterer Thomas · Ständerat · 2006-06-21

Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-06-21

Wortprotokoll

Hier liegt ein einstimmiger Beschluss Ihrer Kommission vor; ihm gingen einige Diskussionen voraus. Voraussetzung dafür war die Ergänzung durch Artikel 1a; er soll sicherstellen, dass das Geld bzw. die Neat-Infrastruktur Lötschberg in die Hand des Bundes kommt. Der Bund muss sich die Mehrheit am Eigentum sichern, und trotzdem soll der laufende Prozess der BLS-Umstrukturierung nicht negativ beeinflusst werden. Von diesem Prozess her besteht eine zeitliche Dringlichkeit, die das Vorgehen rechtfertigt.

In der Sache liegen die Dinge bei der "erdgebundenen" Eisenbahn, wenn Sie diesen Begriff erlauben, natürlich anders als bei der "luftbeweglichen" Telekommunikation. In der Kommission wurde bemerkt, an sich wäre die Regelung der Eigentumsverhältnisse an der Neat-Anlage einen [PAGE 580] besonderen Bundesratsbeschluss oder - möchte man beifügen - eine besondere Botschaft wert gewesen.

Den ganzen Hintergrund dieser Doppelspur-Darlehen versuche ich Ihnen kurz zu schildern, weil wir eben die Botschaft nicht haben. Die Gewährung der Darlehen für den vollständigen Ausbau der Strecke Spiez-Brig auf Doppelspur geht auf das Jahr 1976 zurück. Währenddem Privatbahnen bereits seit Jahrzehnten bedingt rückzahlbare zinslose Darlehen gewährt wurden, erfolgte ein entsprechender Wechsel bei den SBB erst 1998 im Vorfeld der Bahnreform 1. Sie wissen, wie die Darlehensumwandlung mit der FinöV-Vorlage geschehen ist, der letzten, die wir hier beraten haben. Nun ging es darum, diese verbliebenen BLS-Doppel-Spurdarlehen ebenfalls umzuwandeln. Es war vorgesehen, sie mit dem Paket Bahnreform 2 zu behandeln. Diese Vorlage ist aber gescheitert. Also hat man es jetzt in diese Vorlage eingepackt. Der Bundesrat hat 2002 bestätigt, dass die BLS nach Inbetriebnahme den Lötschberg-Basistunnel gemäss der erteilten Konzession betreiben werde, gleichzeitig hat der Bundesrat festgelegt, dass die BLS-Infrastruktur gemäss den bestehenden Absichtserklärungen spätestens bis 2005 in eine separate Gesellschaft auszugliedern sei. Zwischenzeitlich vereinbarten der Kanton Bern und der Bund als grösste Aktionäre, dass die beiden Unternehmen, Regionalverkehr Mittelland und BLS, zu fusionieren seien. Dabei wurde schnell klar, dass ein Verbleib der ehemaligen RM-Infrastruktur in der BLS wenig Sinn machen würde.

So kam es dann zu diesem Konzept: erstens Fusion, zweitens Auslagerung Infrastruktur, drittens Fusion Infrastruktur AG und Alptransit AG. Damit der Bund einen genügend grossen, beherrschenden Anteil des Aktienkapitals der Infrastruktur AG erwerben kann, muss er unbedingt rückzahlbare Darlehen in Eigenkapital umwandeln können. Das wäre mit dem Doppelspur-Darlehen im jetzigen Rechtsverhältnis nicht möglich. Die Umwandlung der Doppelspur-Darlehen ist deshalb aus heutiger Sicht eine Voraussetzung, damit der Bund die Mehrheit an der Infrastruktur AG erwerben kann.

In diesem Sinne beantragt Ihnen die Kommission, dieser Umwandlung, mit dem Zusatz, zuzustimmen.