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Brändli Christoffel · Ständerat · 2006-06-21

Brändli Christoffel · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-06-21

Wortprotokoll

Der Kommissionssprecher hat darauf hingewiesen, dass sich die Bahnreform 2 verzögert hat und dass jetzt eine Übergangsregelung getroffen werden muss. Es war ja der Wille des Ständerates, diese Bahnreform 2 zu verabschieden und sie dann auch auf den 1. Januar 2007 in Kraft zu setzen. Das hätte gleich lange Spiesse für die KTU, die Grunderschliessungsaufgaben erfüllen, und die SBB ergeben. Damit hätten wir eigentlich das Ziel, das wir hier immer formuliert haben, erreicht.

Heute haben wir leider die Situation, dass wir auf der einen Seite im Bereich der SBB hohe Standards erfüllen, auch sehr viele Mittel investieren, dass wir aber auf der anderen Seite die KTU doch sehr stark vernachlässigen.

Der Bundesrat schlägt nun als Übergangsregelung einen Rahmenkredit von 600 Millionen Franken vor. Gekürzt wurden Eingaben in der Grössenordnung von 750 Millionen Franken. Der Bundesrat sagt in seiner Botschaft klar, diese 600 Millionen Franken reichen für die Substanzerhaltung nicht aus; die Botschaft ist hier sehr klar. Der Bundesrat führt auch aus: "Falls keine Änderung eintritt und" - das ist sehr erstaunlich - "die Mittel nicht erhöht werden können, sind mittelfristig aus Sicherheitsgründen auch Streckenschliessungen nicht auszuschliessen." Ich gehe davon aus, dass der Bundesrat, zumindest in der Minderheit, doch die Erwartung hegt, dass das Parlament die Erhöhung vornimmt, die er in der Botschaft selbst als notwendig darlegt.

Nun muss eine Übergangsregelung, meine ich, nach dem aktuellen Stand der Technik den bisherigen Betrieb sicherstellen. Deshalb ist eine Erhöhung dieses Betrages, so meine ich, unabdingbar.

Über den Betrag kann man natürlich diskutieren. Die Kommission hat sich auf eine Erhöhung von 600 auf 800 Millionen Franken beschränkt. Ich gehe davon aus, dass man im Moment damit leben muss. Man kann auch davon ausgehen, dass damit zumindest die dringendsten Bedürfnisse der Substanzerhaltung abgedeckt werden können. Es ist mir aber wichtig, hier festzuhalten, dass es unbedingt notwendig ist, dass man mit der Finanzierungsvorlage für die Bahnreform 2 vorwärts macht, dass man SBB und KTU, soweit sie eben Grunderschliessungsaufgaben erfüllen, bezüglich der Infrastrukturfinanzierung gleichstellt. Heute haben wir bei den KTU teilweise Sicherheitsstandards, die nicht zu verantworten sind, und ich glaube, dass wir mit diesen Beschlüssen eben auch in der Verantwortung sind.

Es ist leider so, ich habe das hier schon mehrmals gesagt: Wer Nationalstrassen hat, dem geht es gut, wer SBB-Zuteilungen oder -Klassierungen hat, dem geht es gut, wer hingegen im Strassenbereich Hauptstrassen hat und wer KTU hat, der ist in Schwierigkeiten. Man könnte also sagen, SBB-Kantone und Nationalstrassen-Kantone sind "putzt und gstrählt", wie wir auf Bündnerdeutsch sagen. Aber wir müssen das korrigieren. Wir müssen das grundsätzlich angehen.

Ich bin sehr froh, dass die Kommission der Frage der Substanzerhaltung und auch der Wahrnehmung dieser Verantwortung eine hohe Priorität einräumt, einmal mit der Erhöhung des Kredites, dann aber auch mit dem Postulat. Ich glaube, es ist wichtig, dass wir sehr rasch die Bedürfnisse dieser Substanzerhaltung darstellen und berechnen, damit wir das dann auch als Grundlage zur Verfügung haben, wenn wir im Budgetprozess definitiv die Kredite sprechen, aber auch, wenn wir dann die Vorlage Bahnreform 2 hier auf dem Tisch haben.

In diesem Sinne beantrage ich Ihnen, auf die Vorlage einzutreten und den Anträgen der Kommission zuzustimmen.