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Pfisterer Thomas · Ständerat · 2006-06-21

Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-06-21

Wortprotokoll

Die Kommissionsmehrheit - der Entscheid fiel mit 6 zu 4 Stimmen - stellt die Beitragserhöhung, die wir soeben beschlossen haben, in den Rahmen eines mittel- und langfristigen Lösungsansatzes. Die Kommissionsmehrheit argumentiert also wie der Bundesrat. Sie möchte diesen Rahmen aber im Beschluss sichtbar machen, also das, was ohnehin passiert, im Beschluss sichtbar machen. Dieser Rahmen besteht aus den Ausführungen in Artikel 1 Absatz 1bis und in Absatz 4. Es geht um vier Anforderungen, die die Vergabe dieses Geldes begleiten sollen: das Ziel der Substanzerhaltung, die Pflicht zur Kostensenkung, also zur Effizienz, die möglichste Vermeidung von Fehlinvestitionen und die Pflicht des Bundesrates, zeitgerecht eine hoffentlich definitive Vorlage zur Substanzerhaltung zu unterbreiten. [PAGE 578]

Zu diesem Antrag haben sich die Kantone, d. h. die Konferenz der kantonalen Direktoren des öffentlichen Verkehrs, unaufgefordert mit einem Brief vom 15. Juni 2006 gemeldet. Der Bundespräsident hat ihn erhalten, und ich habe ihn allen Kommissionsmitgliedern verteilen lassen. In diesem Brief wird die Kernaussage von Absatz 1bis, das Gebot, Fehlinvestitionen zu vermeiden, uneingeschränkt anerkannt. Ergänzt wird: "Die Kantone überprüfen laufend die ÖV-Substanz und die Strecken auch hinsichtlich der Opportunität einer Stilllegung, eines Ersatzes durch Busbetrieb oder anderer Massnahmen. Selbstverständlich investieren sie keinesfalls in Strecken, die zur Stilllegung vorgesehen sind. Gleichzeitig muss aber festgehalten werden, dass keine feststehende Liste von Dingen besteht, bei denen solche Massnahmen bereits vorgesehen sind. Die Überprüfung erfolgt vielmehr dauernd." In der Sache stimmt man in diesem Brief also dem Antrag in Absatz 1bis zu. Man betont aber formell die Zuständigkeit der Kantone bei solchen Entscheiden. Absatz 1bis dürfe nicht als Auftrag an den Bundesrat verstanden werden, einseitig Umstellungen, Stilllegungen usw. anzuordnen.

Ergänzt wird, ich zitiere wieder: "Damit handelt es sich um eine formelle Ermahnung der Kantone und der KTU, ihre Investitionen und die Beiträge des Bundes danach auszurichten. Diese Ermahnung wird entgegengenommen. Der Vorstand der KöV wird nachhaltig darauf hinweisen, dass die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel nur für den Erhalt und die Modernisierung zukunftsträchtiger Strecken eingesetzt werden. Wir besitzen bei dieser Aussage die Unterstützung aller Kantone." Darf ich das noch einmal betonen: "Wir besitzen bei dieser Aussage die Unterstützung aller Kantone." In Anbetracht dieser Stellungnahmen ist es noch mehr geboten, diesen Rahmen für die Verwendung des Rahmenkredites im Bundesbeschluss festzuhalten.

Ich bitte Sie, der Mehrheit zuzustimmen.