Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · 2006-06-21
Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-06-21
Wortprotokoll
Als zu Beginn dieses Jahres der Feinstaub auf die Traktandenliste der öffentlichen Diskussion gesetzt wurde, haben wir uns im Rahmen der Strassentransportunternehmungen Rechenschaft darüber gegeben, dass der Strassengüterverkehr mit einem Anteil von rund 7 Prozent am Ausstoss dieser Staubpartikel zwar nicht einer der ganz grossen Luftverschmutzer ist, wir aber doch Anlass haben, unseren Beitrag an die Luftreinhaltung auch zu leisten. Im Rahmen seines Aktionsplans gegen den Feinstaub hat der Bundespräsident in Aussicht gestellt, ein Anreizsystem für den Strassentransport zu prüfen, damit dieser im Feinstaubbereich Massnahmen ergreife. Einzelheiten, wie dieses Programm aussehen soll, hat der Bundesrat dann aber offen gelassen.
Mit meiner Motion möchte ich einen Vorschlag machen, wie dieses Anreizsystem aussehen könnte. In wenigen Worten zusammengefasst, geht es um Folgendes:
1. Die geplante Erhöhung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) im Jahr 2008 soll um drei Jahre hinausgeschoben werden.
2. Lastwagen, die am 1. Januar 2011 weder einen Feinstaubpartikel-Filter aufweisen noch mindestens den Euro-4-Normen entsprechen, werden ab diesem Datum mit höheren LSVA belastet.
3. Jene, die diese umweltfreundlichen Massnahmen getroffen haben, erhalten nochmals einen Aufschub für die LSVA-Erhöhung von weiteren drei Jahren.
Wir bezwecken damit, den Transporteuren Zeit zu verschaffen, ihre Lastwagen im Laufe der nächsten drei bis vier Jahre nachzurüsten, und ihnen dafür auch eine entsprechende finanzielle Entlastung zukommen zu lassen. Berechnungen haben ergeben, dass diese Nachrüstungen bis zum Jahre 2011 in der Grössenordung von 600 Millionen bis zu 1 Milliarde Franken an Kosten generieren. Es wäre sinnvoll, wenn man dem Gewerbe die Möglichkeit gäbe, jetzt noch einige Jahre entsprechend Mittel auf die Seite zu legen, Rückstellungen zu machen, damit diese gewaltigen Summen auch finanziert werden können.
Würde man dieser Motion zustimmen, worum ich Sie ersuche, ergäbe das pro Jahr geschätzte Mindereinnahmen von bis zu 100 Millionen Franken. Wir schlagen eine Teilkompensation in Form einer Alpentransitabgabe für den alpenquerenden Transitverkehr von Grenze zu Grenze vor. Das ergäbe geschätzte Einnahmen von rund 40 bis 50 Millionen Franken, sodass per Saldo pro Jahr ein Minderaufschlag von 50 bis 60 Millionen Franken hinzunehmen wäre. Die ökologische Stossrichtung dieses Vorstosses kann im Ernst nicht bekämpft werden, ich glaube, das ist allgemein anerkannt.
Demgegenüber stösst die Ausgestaltung des Anreizmechanismus auf die Ablehnung des Bundesrates. Er will die LSVA auf den 1. Januar 2008 erhöhen, und dies aus verschiedenen Gründen - wir teilen seine Auffassung nicht -; zunächst einmal aus Gründen der Verlagerungspolitik.
Der Bundesrat erwähnt, die LSVA sei ein wichtiges Instrument der Schweizer Verkehrspolitik. Ich weiss beim besten Willen nicht, was dieses Argument soll, denn ich fordere ja nicht die Abschaffung der LSVA. Ich fordere nicht einmal den endgültigen Verzicht auf die Erhöhung der LSVA. Alles, was ich fordere, ist die zeitliche Verschiebung dieser Erhöhung - mit einer Kompensation - um drei bis sechs Jahre. Damit werden die Verlagerung und die Erreichung des Verlagerungsziels keineswegs verunmöglicht, ja nicht einmal im Ernst gefährdet. Die Verlagerung des Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene wird heute vor allem durch mangelnde Kapazitäten der Bahn beeinträchtigt. Im Binnenverkehr, der von Verfassung wegen allerdings gar nicht verlagert werden muss, ist eine Verlagerung von der Strasse auf die Schiene meistens nicht sinnvoll und selten möglich.
Der Güterverkehr im Inland wird zu 80 Prozent auf der Strasse und zu 20 Prozent auf der Schiene abgewickelt. Wenn Sie also nur 10 Prozent des Binnengüterverkehrs von der Strasse auf die Schiene verlagern wollen, müssen Sie die Gütertransportkapazität der Bahn um 50 Prozent erhöhen. Sie müssen mir einmal erklären, wie Sie das im Ernst machen wollen. Im alpenquerenden Verkehr sind wir heute auf einer Höhe von 1,2 Millionen Camionfahrten pro Jahr. Sie wissen: Vom Verlagerungsziel von 650 000 Fahrten pro Jahr, das allerdings nicht vom Bundesrat kommt - er hat es auch immer wieder betont, dafür bin ich dankbar -, ist man weit entfernt. Nur schon eine Reduktion von 1,2 auf 1 Million Camionfahrten und eine Stabilhaltung der alpenquerenden Transporte mit 1 Million Camions pro Jahr würden voraussetzen, dass die Bahn täglich 150 zusätzliche Züge im kombinierten Verkehr durch die Alpen schleust. Dafür bauen wir gerade die Neat. Heute eine solche Kapazitätsausweitung zu veranstalten ist ein Ding der Unmöglichkeit.
Wir können rein technisch nicht substanziell verlagern, noch nicht substanziell verlagern, auch wenn Sie die Strasse fiskalisch noch so unter Druck setzen. Da kommt mir ein Satz in den Sinn, den der Herr Bundespräsident an einem anderen Ort einmal in seiner blumigen Sprache so schön geprägt hat: Sie können an einem Gras ziehen, es wächst trotzdem nicht schneller. Sie können die LSVA erhöhen, wie Sie wollen. Solange Sie bahnseitig keine Alternativen haben, gibt es keine schnellere Verlagerung.
Damit erhält das zweite Argument in der Stellungnahme des Bundesrates umso grösseres Gewicht, das fiskalische Argument.
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Die LSVA schwemmt gewaltige Summen in die Bundeskasse und zu einem Drittel dann in die Kantonskassen. Heute schon sind es 1,2 Milliarden Schweizer Franken. Um Ihnen zu zeigen, wie das zustande kommt, möchte ich Ihnen ein kleines Beispiel geben: Wenn Sie mit einem "40-Tönner" der Kategorie Euro 2 von St. Gallen nach Genf im Überlandverkehr pro Jahr 80 000 Kilometer machen, dann liefert der Transporteur unserem Herrn Finanzminister Hans-Ruedi Merz via Oberzolldirektion 80 000 Franken nach Bern ab. Ein einzelner Sattelschlepper von 40 Tonnen zahlt im Jahr bei dieser Fahrleistung 80 000 Schweizer Franken LSVA! Das ist ein Drittel der Gestehungskosten des Gefährts! Zeigen Sie mir ein Gewerbe, wo die Investitionen fiskalisch derart belastet werden! Es ergeht der LSVA damit wie jeder Lenkungsabgabe: Man würde erschrecken, wenn sie tatsächlich erfolgreich wäre. Denn eine erfolgreiche Lenkungsabgabe hebt sich ja mit der Zeit selber auf.
Die LSVA ist zu einer fiskalisch motivierten Abgabe geworden, und da sind wir etwas am Berg mit der Argumentation, denn der Gier des Staates ist sehr wenig entgegenzusetzen. Wir haben dafür auch ein gewisses Verständnis, und darum haben wir auch gesagt, wir möchten teilkompensieren. Diese Teilkompensation ist diese Alpentransitabgabe (ATA) für den alpenquerenden, grenzüberschreitenden Transitverkehr. Der Bundesrat meint, eine Kompensation mittels ATA wäre mit den Verpflichtungen der Schweiz im Zusammenhang mit dem Landverkehrsabkommen nicht vereinbar. Er unterlässt es aber zu begründen, warum dies nicht vereinbar wäre. Ich glaube, er kann es auch nicht begründen. Denn das Landverkehrsabkommen gibt dem Bundesrat in Artikel 40 Ziffer 5 die Möglichkeit, eine ATA bis zum Plafond von maximal 380 Franken pro 300 Kilometer zu erheben. Es ist nicht einzusehen, warum dies nicht möglich sein sollte.
Der Bundesrat erwähnt, dass eine solche Abgabe nicht diskriminierungsfrei sei. Da habe ich meine Zweifel. Der grenzüberschreitende, alpenquerende Transitverkehr würde belastet, ob er nun von Ausländern oder von Schweizern durchgeführt wird. Rein rechtlich besteht keine Diskriminierung.
Ausserdem wäre eine solche Alpentransitabgabe auch eine zielführende Abgabe. Sie würde dort erhoben, wo wir verlagern müssen, und sie würde jenen Bereich verschonen, wo eine Verlagerung eben nicht notwendig und in vielen Fällen auch nicht möglich ist; sie würde nämlich den Binnenverkehr verschonen. Sie dürfen in finanzieller Hinsicht auch nicht ganz übersehen, dass wir natürlich mit dem Entlastungsprogramm selbst einen Teil dieser wichtigen Einnahmequelle namens LSVA zweckentfremdet und zur Sanierung der allgemeinen Bundesfinanzen eingesetzt haben. Dass diese 30 Millionen Franken, die wir an Einnahmen nach Abzug der ATA weniger hätten, für die Verlagerungspolitik oder für die Finanzierung dieser Bahnprojekte letztlich entscheidend sind, nehmen Sie wohl selber nicht an. Ich bin daher der Auffassung, dass wir in dieser ganzen Geschichte finanziell keine grossen Blessuren davontragen, wenn Sie für 3 respektive für 6 Jahre eine Entlastung in der Grössenordnung von etwa 50 Millionen Franken zugestehen.
Wenn Sie dieses Moratorium nicht gewähren respektive der Bundesrat dies nicht tut, werden sich viele Transporteure verschaukelt vorkommen. Es wird Unmut geben; er ist heute schon recht gross. Viele Transporteure haben nämlich wegen der erst vor anderthalb Jahren erfolgten massiven Erhöhung der LSVA um bis zu 80 Prozent ihre Flotte bereits erneuert. Sie haben mit Blick darauf, dass der Bundesrat die LSVA-Belastung nach Euro-Kategorien abstuft, vor 2005 Euro-3-Lastwagen gekauft, die in der günstigsten Kategorie waren. Die Euro-3-Lastwagen sind nach 2005 in der günstigsten Kategorie geblieben, aber haben eine erhebliche Erhöhung erfahren.
Wenn wir nun im Jahre 2008 eine Erhöhung um 15 Prozent vornehmen, aber zugleich jene Laster, die man damals gekauft hat, jetzt in die mittlere Kategorie nehmen, weil die besten nun Laster der Kategorien Euro 4 und 5 sind, dann führt das dazu, dass diese Leute praktisch eine Verdoppelung der LSVA innerhalb von vier Jahren in Kauf nehmen müssen. Ich habe die Rechnung für einen "Euro 3" in der gleichen Art und Weise gemacht wie beim Beispiel, das ich vorhin genannt habe: Im Jahre 2004 war für einen "40-Tönner-Euro 3" bei 80 000 Kilometern Fahrleistung eine LSVA von 45 000 Franken fällig, nach 2005 sind es 68 800 Franken, und im Jahre 2008 - wenn es so kommt - sind es 88 000 Franken. Das sind gewaltige Erhöhungen.
Leute, die vor drei Jahren mit dem Blick auf zehn oder zwölf Jahre Amortisationsfrist so etwas gekauft haben und nach vier Jahren bereits sagen müssen, es habe nichts genützt, fühlen sich verschaukelt. Sie sind bei einer Investitionspolitik nicht honoriert worden, die sie eigentlich in guten Treuen gemacht haben. Was machen sie mit einem solchen Lastwagen, den niemand mehr will? Sie können ihn im Inland gar nicht mehr verkaufen; den nimmt ihnen niemand ab; in Rumänien können sie den noch verkitschen. Das sind die Situationen.
Daher meinen wir, nebst dem ökologischen Aspekt ist auch dieser Aspekt der Verlässlichkeit unserer Politik, dass wir nicht in raschester Kadenz mit exuberanten Erhöhungen unserer Fiskallasten operieren, zu beachten.
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie unter diesem Aspekt diesem Gewerbe, das es nicht leicht hat, entgegenkommen könnten und diese Motion unterstützen würden.
Es ist keine Motion, die gegen die Bahn gerichtet ist; es ist keine Motion, die gegen die Verlagerung gerichtet ist; es ist eine Motion, welche etwas Erleichterung für ein stark belastetes Gewerbe anmahnt.