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Wicki Franz · Ständerat · 2006-06-22

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-06-22

Wortprotokoll

Vorerst zum Bundesgericht: Die Geschäftsprüfungskommissionen von National- und Ständerat führten gemeinsam eine Aussprache mit dem Bundesgerichtspräsidenten, Herrn Giusep Nay, und der Präsidentin des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes, Frau Susanne Leuzinger, durch. Zudem statteten die Subkommissionen EJPD/Gerichte beider Räte dem Bundesgericht in Lausanne und dem Eidgenössischen Versicherungsgericht in Luzern einen Besuch ab, bei dem die verschiedensten Fragen besprochen werden konnten.

Auf die Geschäftslast des Bundesgerichtes möchte ich hier nicht weiter eingehen. Die statistischen Unterlagen haben Sie im vorliegenden schriftlichen Geschäftsbericht, und im Rahmen der Verordnung der Bundesversammlung über die Anzahl Richter am Bundesgericht haben wir uns im Rat eingehend über dieses Thema unterhalten. Ich kann hier darauf hinweisen, dass die durchschnittliche Prozessdauer beim Bundesgericht im letzten Jahr 98 Tage betrug. Dieser Wert wird vom Bundesgericht als gut bzw. normal bezeichnet; insofern ist man mit dem Geschäftsjahr zufrieden.

Hinsichtlich der Umsetzung des Öffentlichkeitsprinzips wurde uns seitens des Bundesgerichtes dargelegt, dass eine entsprechende Reglementsbestimmung verabschiedet worden sei, worin auch festgelegt werde, wer über die Akteneinsicht entscheide. Im Übrigen gilt das Öffentlichkeitsprinzip nur für Verwaltungsakten. Für die Gerichtsverfahren gelten die bisherigen Grundsätze über die Akteneinsicht in bundesrechtlichen Prozessen.

Eingehend haben wir auch die Frage diskutiert, wie das Controlling und die Oberaufsicht erfolgen sollen. Für das Bundesgericht ist es klar, dass dem Parlament Rechenschaft über seine Arbeit abgelegt werden muss. Es betont, dass dieser Weg über die GPK zu führen habe. Daher müsse das Führungsinstrumentarium so aufgebaut werden, dass eine Kontrolle durch die GPK dies erlaube. Das Gericht stelle sich nicht gegen Kontrollen, es müsse jedoch eine Vertrauensbasis vorhanden sein. Immer wieder stand die Frage im Raum, wie weit ein Controlling gehen könne, ohne die Unabhängigkeit der Rechtsprechung zu verletzen. Im Rahmen des Vollzugs der Verordnung der Bundesversammlung über die Anzahl Bundesrichter werden nun die Geschäftsprüfungskommissionen beider Räte mit dem Bundesgericht die Eckpunkte des Controllings festlegen. Dazu werden voraussichtlich die beiden Geschäftsprüfungskommissionen des National- und Ständerates noch diesen Monat das weitere Vorgehen bestimmen.

Zum EVG: Hinsichtlich des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes ist festzuhalten, dass die Sitzung mit den Vertretern des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes am 10. April dieses Jahres eine gewisse historische Bedeutung hatte, denn das EVG wird auf den 1. Januar 2007 organisatorisch ins Bundesgericht in Lausanne eingeordnet.

Kurz zu einzelnen Themen: Hinsichtlich der Geschäftslast wies uns das EVG einerseits auf eine positive Seite hin, es wurden nämlich 98 Fälle mehr erledigt als im Vorjahr, was eine Steigerung von 4,4 Prozent ausmacht. Andererseits war aber gegenüber der Vorperiode ein markanter Anstieg der Eingänge um 10,8 Prozent zu verzeichnen; tendenziell stiegen die IV-Fälle am stärksten. Besonders diskutiert wurde die Zahl der mehrjährigen Fälle; es sind 75. Auf unsere Nachfragen hin wurde dargelegt, generell dauere es länger, bis ein Fall erledigt sei, wenn die Rechtsfrage neu und die Beurteilung in der Kammer sehr umstritten sei. Weiter gebe es Fälle, die koordiniert werden müssten. Dabei werde jeweils ein Fall zum Leitfall erklärt, und solange dieser nicht entschieden sei, könnten auch die anderen Fälle nicht entschieden werden.

Von der Geschäftsprüfungskommission her wiesen wir das EVG darauf hin, dass alles unternommen werden sollte, damit die Zahl dieser mehrjährigen Fälle abgebaut werden könne. Uns gegenüber wurde jedoch betont, die Gerichtsleitung sei darauf bedacht, dass die Verfahren nicht zu lange dauern würden.

Hinsichtlich der Situation nach der Regelung des Konfliktes am EVG wurde seitens der Präsidentin des EVG erklärt, die dank Mithilfe der beiden Präsidenten der Subkommissionen Gerichte der GPK von National- und Ständerat zustande gekommene gemeinsame Erklärung vom Januar 2005 habe sich bewährt. Am 22. Februar 2005 seien die Regeln zur Zusammenarbeit und zum Konfliktmanagement verabschiedet worden und auch diese hätten sich weitgehend bewährt. Aktuell arbeite das Richtergremium normal zusammen. Es verstehe sich von selbst, dass der Konflikt an den persönlichen Beziehungen nicht spurlos vorübergegangen sei. Die Funktionsfähigkeit des Gerichtes sei jedoch nicht betroffen.

Speziell gehe ich namens der Geschäftsprüfungskommission noch auf die Umsetzung der Totalrevision der Bundesrechtspflege ein: Zur Umsetzung der Totalrevision der Bundesrechtspflege hat das Bundesgericht eine Arbeitsgruppe eingesetzt, zusammengesetzt aus fünf Mitgliedern des Bundesgerichtes in Lausanne und zwei Mitgliedern des EVG; die beiden Generalsekretäre sind mit beratender Stimme dabei. Die Arbeitsgruppe hat zuhanden des 41er-Plenums zu 26 Themenbereichen Beschlussempfehlungen oder Reglementsformulierungen vorbereitet.

Aus diesen Themenbereichen zähle ich auf: Sofortmassnahmen im Bereich der Anstellung und Beförderung von Gerichtsschreibern mit Blick auf die Fusion, Vorbehalte in neuen Arbeitsverträgen, die Bildung von Abteilungen, die Geschäftsverteilung auf Abteilungen, die Namengebung für die Abteilungen, die Aufsicht über das Bundesstraf- und das Bundesverwaltungsgericht, die Aufgaben und die Bestellung der Verwaltungskommission, die Organisation des [PAGE 588] Generalsekretariats und der Dienste, dann auch die Tarif-Frage bei den Gerichtsgebühren, das Reglement über die Parteientschädigung und die Entschädigung für die amtliche Vertretung im Verfahren vor dem Bundesgericht, das Reglement über die Verwaltungsgebühren des Bundesgerichtes, dann die ganze Frage der Spruchkörperbildung, die Frage der beratenden Stimme der Gerichtsschreiber, der Einsatz der nebenamtlichen Richter, die Nebenbeschäftigung der Mitglieder des Bundesgerichtes, die Informationsfrage und ein entsprechendes Reglement, die Zuständigkeit und Bestellung eines internen Beschwerdeorganes, das Schlichtungsreglement, das wir vom Parlament verlangt haben, dann die Aufsicht über die unteren Bundesgerichte in der zweiten Phase usw. Sie sehen also, eine recht umfangreiche Arbeit, aber es ist wichtig, dass alle diese Punkte bereits heute besprochen und so weit als möglich geregelt werden.

Damit das Bundesgericht auf den 1. Januar des nächsten Jahres funktioniert, müssen auch verschiedene formelle Fragen bereits heute beantwortet und beschlossen werden. Ein wichtiger Punkt ist die Festlegung der Aufgaben und die Bestellung der Verwaltungskommission. Diese wird ab dem 1. Januar des nächsten Jahres eine ganz andere Rolle haben als bisher. Es ist vorgesehen, dass die Vorschläge zur Wahl von Präsident und Vizepräsident des Bundesgerichtes rechtzeitig dem Parlament unterbreitet werden, damit die Vereinigte Bundesversammlung in der kommenden Herbstsession die Wahlen treffen kann.

Zum Bundesstrafgericht: Hier liegt die direkte Aufsicht nur noch bis Ende 2006 beim Parlament. Ab 1. Januar 2007 wird das Bundesgericht diese Aufgabe übernehmen. In welchem Rahmen der Geschäftsbericht 2006, also dieses Jahres, dann noch besprochen wird, ist noch offen. Bei unserer Aussprache mit dem Bundesstrafgericht gab dessen Präsident der Hoffnung Ausdruck, dass der Kontakt zur GPK beziehungsweise zu den zuständigen Subkommissionen ungeachtet der zwischengeschobenen Aufsicht durch das Bundesgericht auch künftig aufrechterhalten werden könne. Wir haben mit den Vertretern des Bundesstrafgerichtes sehr viele Fragen besprochen, hier nur einige Punkte:

Zur Auslastung des Gerichtes: Die Strafkammer war auf der Richterbank durch Anklagen nicht ausgelastet. Uns wurde gesagt: Wir haben noch Reserven. Auf der Ebene der Gerichtsschreiber sei man jedoch ausgelastet. Die zweite Kammer, die Beschwerdekammer, befand sich im Jahre 2005 noch im Aufbau. Am Anfang des Jahres war sie belastet bis überbelastet, dies vor allem im französischsprachigen Bereich. Es wurde uns am 5. April 2006 dargelegt, die damit verbundenen Engpässe könnten im Laufe des Jahres behoben werden. Heute sei man in der Lage, mit dem bestehenden Personal bis zu 300 Beschwerden zu erledigen.

Weitere Themen waren der Aufbau des Bundesstrafgerichtes, die Ressourcenplanung und die definitive Unterbringung in einem eigenen Gerichtsgebäude.

Zurzeit sind 32 Personen beim Bundesstrafgericht beschäftigt, ein Teil davon in Teilzeit. Das Bundesstrafgericht ist erfreut, dass es im Bereich der internationalen Rechtshilfe eine neue Zuständigkeit erhält. Dies ermögliche es ihm, eine ausgeglichene Arbeitsbelastung zu erzielen, weil eine Kombination der neuen Kammer mit der bestehenden Strafkammer angestrebt werden könne. Für das relativ kleine Gericht ist die Dreisprachigkeit ein Problem, insbesondere im Bereich der Gerichtsschreiber und der Kanzlei. Für das nächste Jahr sind neue Richterstellen vorgesehen, wir haben die Richter gestern ja gewählt. Damit ist auch ein Ausbau der Gerichtsschreiberstellen verbunden, es wird ein Verhältnis von eins zu eins zwischen Richtern und Gerichtsschreibern angestrebt.

Was die Infrastruktur bzw. das Gerichtsgebäude anbetrifft, erinnere ich Sie daran, dass das Bundesstrafgericht seit dem 1. April 2004 in einem Businesszentrum in Bellinzona untergebracht ist. In Bezug auf die definitive Unterbringung erfolgte im Jahre 2004 aufgrund der ungewissen Entwicklung des Bundesstrafgerichtes ein Planungsstopp. Dieser ist nun aufgehoben worden. Die neue Beurteilung erfordert eine Anpassung der vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Kanton Tessin, weil sich die Ausgangslage in der Zwischenzeit verändert hat. Ursprünglich war vorgesehen, zwei bestehende, renovationsbedürftige Gebäude zu einem definitiven Gerichtssitz auszubauen. Die neue Beurteilung hat ergeben, dass auf absehbare Zeit nicht beide Gebäude benötigt werden. Bis anhin wurde damit gerechnet, dass man im Jahre 2011 das eigene Gerichtsgebäude beziehen könne. Ob dieser Terminplan eingehalten werden kann, hängt davon ab, wie rasch die Vereinbarung zwischen Bund und Kanton angepasst und wie rasch der Projektwettbewerb gestartet werden kann.

Wir haben uns mit dem Bundesstrafgericht auch über seine Aufgabe als Aufsichtsbehörde mit der Aufsicht über das Eidgenössische Untersuchungsrichteramt und die Bundesanwaltschaft im sachlichen Bereich besprochen. Ich möchte hier nicht weiter auf den Bereich Aufsicht über die Bundesanwaltschaft eingehen; dies vor allem, nachdem seit kurzem eine spezielle Abklärung erfolgt und zudem die Subkommission EJPD der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates seit einiger Zeit Abklärungen zu den Auswirkungen der Effizienzvorlage und zur Aufsicht über die Bundesanwaltschaft tätigt. Es kommt dazu, dass zurzeit eine Analyse durch einen vom Bundesrat eingesetzten siebenköpfigen Projektausschuss erfolgt. Die Situationsanalyse soll dann eine umfassende Antwort auf all die anstehenden Fragen geben. Hinsichtlich der Aufsicht des Bundesstrafgerichtes über das Untersuchungsrichteramt liessen wir uns unter anderem über die vorzeitige Beendigung der Anstellung von Untersuchungsrichterin Monique Saudan orientieren.

Zum Schluss noch ein Detail betreffend das Verhältnis des Bundesstrafgerichtes zum Bundesgericht: Es wurde uns gesagt, die persönlichen Kontakte mit dem Bundesgericht seien gut und unproblematisch - das wurde uns also in Bellinzona gesagt -, es sei aber eine Sensibilisierung im institutionellen Kontakt festzustellen, das heisst, wenn es um die Frage der Stellung der beiden Gerichte geht. So bemerkte der Präsident des Bundesstrafgerichtes, das Bundesgericht bezeichne das Bundesstrafgericht als "unteres Bundesgericht", während sich das Bundesstrafgericht selbst als "erstinstanzliches Bundesgericht" bezeichne. Sie merken ....

Nun zum Schluss: Ich danke allen Damen und Herren für ihre Tätigkeit an den beiden Bundesgerichten in Lausanne und Luzern sowie am Bundesstrafgericht in Bellinzona. Insbesondere danke ich dem anwesenden Bundesgerichtspräsidenten Giusep Nay, der heute zum letzten Mal im Rahmen der Berichterstattung hier im Ständerat anwesend sein wird. Er hat am höchsten Gericht unseres Landes sehr grosse Arbeit geleistet. Auch möchte ich hier feststellen, dass wir seitens der Geschäftsprüfungskommission mit Ihnen, Herr Bundesgerichtspräsident, stets eine offene Aussprache führen konnten. Sie haben sich nicht darauf berufen, zwischen den Gewalten müsse eine hermetische Abtrennung herrschen. Besten Dank dafür!