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Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2006-06-22

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-06-22

Wortprotokoll

Hier geht es um die Besitzstandwahrung bei den laufenden Renten. Diese Streichung ist im Zusammenhang mit anderen Sozialversicherungen zu sehen. Sie erinnern sich, dass wir bei der AHV die Zusatzrenten gestrichen haben. Wir haben dafür die Erziehungs- und Betreuungsgutschriften eingeführt, was als eigentliches Ersatzeinkommen für die Frauen gesehen werden kann. Analog soll bei der Zusatzrente der IV vorgegangen werden. Bei der 4. IV-Revision wurde die Assistenzentschädigung eingeführt, die wir in die Hilflosenentschädigung integriert haben. Damals haben wir entschieden, dass bei laufenden Renten die Besitzstandwahrung zu gelten hat. Der nun vorgeschlagene dritte Schritt - das ist zuzugeben - bedeutet eine Zäsur, denn nun sollen auch altrechtliche Zusatzrenten aufgehoben werden. Es handelt sich insgesamt um ein Sparpotenzial von ungefähr 116 Millionen Franken.

Sicherlich kann es in gewissen Fällen zu finanziellen Schwierigkeiten kommen, diese können aber durch Ergänzungsleistungen aufgefangen werden. Eine mögliche Verlagerung der Kosten von der IV auf die Ergänzungsleistungen wird von den Gegnern dieser Massnahme ins Feld geführt. Ich möchte aber doch noch einmal daran erinnern, dass die IV nicht Sozialhilfeersatz und nicht Ersatz für Leistungen der Arbeitslosenversicherung ist. Die IV ist für Leute gedacht, die wegen einer Behinderung oder eines Leidens trotz Umschulung und trotz künftiger Integrationsmassnahmen ihren Lebensunterhalt nicht selber bestreiten können.

Aus diesen Gründen bitte ich Sie im Namen der Mehrheit, diese Zusatzrenten zu streichen.