Schwaller Urs · Ständerat · 2006-06-22
Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-06-22
Wortprotokoll
Die IV ist zum Sanierungsfall geworden. Einig sind sich alle, dass wir handeln müssen und die IV nicht länger eine Art Auffangbecken für Menschen sein darf, die aus anderen als medizinischen Gründen aus dem Arbeitsprozess hinausfallen. Quasi als kleinsten gemeinsamen Nenner haben wir vor Jahresfrist in den Bundesratsparteiengesprächen ebenfalls entschieden, uns im Anschluss an eine Verfahrensstraffung in einem zweiten Schritt mit der vorliegenden IV-Revision zu beschäftigen und erst anschliessend die notwendige Zusatzfinanzierung zu regeln.
Wie Sie auch anhand der beiden letzten Voten festgestellt haben, gehen hier die Meinungen in unserem Rat auseinander. Ich selber bedaure nach wie vor, dass wir uns um die Beantwortung der Frage nach der Zusatzfinanzierung vorerst einmal gedrückt haben, dies umso mehr, als wir eigentlich alle wissen, dass eine Sanierung der IV wahrscheinlich nur zu erreichen ist, wenn nebst den ausgabenseitigen Massnahmen gleichzeitig auch Mehreinnahmen sichergestellt werden. Es ist eine Illusion, zu glauben, dass mit den nun zu beschliessenden Massnahmen ein Abbau des strukturellen jährlichen Defizits von 1,8 Milliarden Franken oder gar noch ein Abbau der Schulden von über 11 Milliarden Franken per Ende 2007 möglich sein werde. Für mich ist klar, dass wir sofort nach der Verabschiedung dieser Revision die Frage der Zusatzfinanzierung wieder an die Hand nehmen müssen. Selber bin ich nicht bereit, mit längerem Zuwarten auch noch die AHV zu gefährden.
Was nun die vorliegende Revision anbelangt, so bleibt diese auf der vom Nationalrat vorgezeichneten Linie; Sie haben es gesehen. Die Revision hat als Hauptziel formuliert: Integration vor Rente. Das ist richtig und verdient ebenso Zustimmung wie einerseits die Idee der Früherkennung einer kritischen Situation und andererseits die Zielformulierung der Einleitung von Massnahmen zur Erhaltung der Eingliederungsmöglichkeit.
Die Erreichung des Ziels "Integration vor Rente" verlangt aber nicht nur ein aktives Mittun des Arbeitnehmers, sondern auch die Bereitschaft des Arbeitgebers, Mitverantwortung zu übernehmen. Aufgrund der in meinem Kanton im Personalbereich und mit der Pensionskasse gemachten Erfahrungen kann ich Quoten- und Malussystemen nicht sehr viel abgewinnen. Ich bin aber überzeugt, dass auch für den Arbeitgeber gewisse Anreize geschaffen werden müssen, einen Teil invalid gewordener Mitarbeiter im Betrieb zu halten oder in den Betrieb aufzunehmen. Wir haben die Anreize zur Weiterbeschäftigung in verschiedenen Bestimmungen zu konkretisieren versucht und damit, so meine ich, der Vorlage zu noch mehr Glaubwürdigkeit verholfen. Gerade was den Punkt der Glaubwürdigkeit anbelangt, wehre ich mich entschieden gegen das Vorhaben einzelner Kreise, das dazu führt, dass Menschen mit Behinderungen in einer Art Dauerverdacht stehen, Profiteure zu sein. Soweit Missbräuche da sind, ist entschieden dagegen vorzugehen. Wir müssen aber verhindern, dass Menschen mit einem gesundheitlichen Problem in einer ersten Phase in die Rolle eines Beschuldigten gezwungen werden und sich vorerst einmal exkulpieren müssen.
Nachdem dies gesagt ist: Ich werde den meisten Sparmassnahmen zustimmen, wie ich nach dem vorher Gesagten übrigens auch unterstütze, dass die Bestimmung über die Anpassung der Renten an die Kaufkraft im Ausland gestrichen wird.
In diesem Sinne lade auch ich Sie ein, auf die Vorlage einzutreten.
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