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Hofmann Hans · Ständerat · 2007-03-05

Hofmann Hans · Ständerat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-03-05

Wortprotokoll

In Kapitel 3 Punkt 9 des Jahresberichtes orientiert die Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) ausführlich über ihre Tätigkeit im Jahre 2006. Ich gehe davon aus, dass Sie alle dieses Kapitel gelesen haben, sodass ich mich auf einige zusätzliche Angaben zu gewissen Schwerpunkten und auf einige Aktualisierungen beschränken kann.

Einen wesentlichen Schwerpunkt unserer Tätigkeit bildete erneut die sicherheitspolitische Führung des Bundesrates. Die GPDel beschäftigt sich ja seit Jahren mit der politischen Führung der Nachrichtendienste und mit der Zusammenarbeit zwischen den Diensten. Nach einer Aussprache mit den Mitgliedern des bundesrätlichen Sicherheitsausschusses verlangte sie bereits im Jahre 2004 eine stärkere und klarere politische Führung der Nachrichtendienste sowie eine Stärkung des Nachrichtenkoordinators oder aber eine gemeinsame Führung der beiden Nachrichtendienste, des Dienstes für Analyse und Prävention (DAP) im EJPD und des Strategischen Nachrichtendienstes (SND) im VBS. Im Juli 2005 beschloss dann der Bundesrat, die Dienste künftig nicht mehr koordinieren zu lassen, sondern Massnahmen zu einer direkten Kooperation zu ergreifen. Es wurde auf den Nachrichtenkoordinator verzichtet, und zwischen dem SND und dem DAP wurden gemeinsame Analyse- und Auswertungsplattformen in den Bereichen Terrorismus, organisierte Kriminalität und Proliferation von Massenvernichtungswaffen geschaffen. Der Bundesrat hat seinem Sicherheitsausschuss den Auftrag erteilt, ihm bis Ende 2006 über die Wirksamkeit der beschlossenen Massnahmen Bericht zu erstatten. Die GPDel erklärte sich bereit, dem Bundesrat diese Zeit zu lassen. Erst dann sollten die Massnahmen beurteilt und nötigenfalls weiter gehende oder auch andere Lösungen in Betracht gezogen werden.

Wie ich Ihnen vor einem Jahr hier angekündigt habe, hat die GPDel im Jahre 2006 die vom Bundesrat beschlossenen Massnahmen eng begleitet und deren konkrete Auswirkungen auf die Leistungen der Nachrichtendienste laufend evaluiert. Wir wollten damit in der Lage sein, neben den Erkenntnissen des Bundesrates fundiert auch eigene Schlüsse zu ziehen. So führte die GPDel im Jahre 2006 mehrere Anhörungen und unangemeldete Besuche bei den Plattformen durch. Dabei sprach sie mehrmals mit den Chefs der beiden Dienste und ihren Departementsvorstehern. Insgesamt befragten wir auch 16 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, welche direkt an den Plattformen beteiligt sind. Die GPDel hat die wenigen Berichte der Plattformen studiert und 60 Sitzungsprotokolle eingesehen.

Am vergangenen 31. Januar hat der Bundesrat drei Berichte verabschiedet:

1. den Bericht über die Zweckmässigkeit und Wirkung der vom Bundesrat beschlossenen Massnahmen zur Verbesserung der Funktion und Koordination zwischen den Nachrichtendiensten;

2. einen Bericht zu den Grundsätzen der Politik des Bundesrates für die Nachrichtendienste der Schweiz; und

3. den Bericht zur Motion SiK-NR 05.3001 zu einer umfassenden Gesetzesgrundlage für die Nachrichtendienste und deren Führung und Koordination.

Ich beschränke mich jetzt vor allem auf den Bericht des Bundesrates über die Zweckmässigkeit und Wirkung der von ihm beschlossenen Massnahmen zur Verbesserung der Funktion und Koordination zwischen den Nachrichtendiensten. Darin stellt der Bundesrat fest, dass sich die eingerichteten Koordinationsplattformen grundsätzlich bewährt hätten. Diese Beurteilung durch den Bundesrat widerspricht diametral den Erkenntnissen der Geschäftsprüfungsdelegation, die sie aufgrund ihrer eigenen Beobachtung während der sehr engen Begleitung der Plattformen erlangt hat. Die Plattformen haben aus unserer Sicht ihren Zweck bei Weitem nicht erfüllt. Zu unterschiedlich sind die Strategien, die Philosophien oder auch die Hierarchien in den beiden Diensten. Die Kompetenzen der Plattformteilnehmer sind sehr unterschiedlich und vor allem bei einem Dienst stark begrenzt. Die GPDel bekam den Eindruck, dass in diesen Plattformen mehr Nachrichten und Informationen vorenthalten als ausgetauscht werden. Auch unsere Gespräche mit den Betreibern der Plattformen bestätigten diese [PAGE 8] Feststellung. Es wurde uns auch glaubhaft dargelegt, dass es so eben nicht funktionieren könne. Unser Fazit ist daher ebenso klar wie hart: Die Plattformen haben versagt.

Heute müssen wir leider feststellen, dass sämtliche Massnahmen, die der Bundesrat seit 1999 zur Führung und Zusammenarbeit der Nachrichtendienste getroffen hat, ihre Wirkung verfehlt haben. Der Nachrichtenkoordinator ist gescheitert. Das war nicht seine Schuld, sondern es wurden ihm die erforderlichen Kompetenzen nicht erteilt. Die Plattformen haben gar nie richtig funktioniert, und heute - man muss es sagen - verzichtet der Bundesrat auf eine Lösung der Probleme. Er verteidigt weiterhin die Trennung der Aufgaben der Nachrichtendienste; und er toleriert nach wie vor, dass sich diese in einer ungesunden Konkurrenz gegenseitig Informationen vorenthalten. Gleichzeitig überlässt es der Bundesrat den beiden zuständigen Departementen, für eine funktionierende Zusammenarbeit zu sorgen. So funktioniert das nicht.

Die GPDel konnte letztes Jahr zur Genüge beobachten, wie VBS und EJPD erfolglos nach einem Konsens für das Funktionieren dieser Plattformen suchten. Es gibt keinen Grund zur Hoffnung, dass sich die beiden Seiten finden werden. Der GPDel wurde klar, dass weder der Bundesrat noch eine andere übergreifende Koordination eine zweckmässige Führung und Zusammenarbeit der beiden Nachrichtendienste garantieren können. Unseres Erachtens ist die Unterstellung der beiden Dienste unter ein Departement heute leider die einzige erfolgversprechende Lösung. SND und DAP sollten einer gemeinsamen Leitung unterstehen, damit Ressourcen und Synergien besser genutzt werden können. Dann bräuchte es auch keine Plattformen mehr; unter einem Dach wären Koordination und Nachrichtenaustausch von selbst sichergestellt.

Der wirksamste Weg, um die Unterstellung der Dienste unter ein Departement oder aber doch noch eine Kooperation zu erreichen, die diesen Namen auch wirklich verdient, dürfte eine parlamentarische Initiative sein. Die GPDel wird noch diese Woche einen Entwurf beraten und ihn, falls er beschlossen wird, noch während der laufenden Session im Ständerat einreichen. Wird der Initiative von den beiden Räten Folge gegeben, könnte die erforderliche gesetzgeberische Arbeit in Angriff genommen werden. Spätestens dann sollte der Bundesrat allerdings merken, dass es dem Parlament in dieser wichtigen Frage Ernst ist und dass er die erforderlichen Beschlüsse selber fassen sollte.

Um die Koordination der Nachrichtendienste sicherzustellen oder diese unter einem Dach zu führen, braucht es kein Gesetz: Diese Aufgabe fällt - sofern dieser denn will - klar in die Kompetenz des Bundesrates. Es geht hier nicht nur um eine harmlose Reiberei zwischen zwei Nachrichtendiensten; auf dem Spiel steht letztlich die Sicherheit unseres Landes, und das in einer Zeit, in der sich innere und äussere Sicherheit - Stichworte sind da Terrorismus, organisierte Kriminalität, Proliferation - eben nicht mehr so klar voneinander trennen lassen wie zur Zeit des Kalten Krieges. Die GPDel gibt die Hoffnung nicht auf, dass der Bundesrat unter dem Druck einer parlamentarischen Initiative doch noch selbst handelt und sich die Organisation seiner Nachrichtendienste nicht vom Parlament per Gesetz aufzwingen lässt. So viel für heute zu unserem Dauerthema politische Führung und Koordination der Nachrichtendienste.

Noch ein paar Stichworte zu drei weiteren Punkten unserer Tätigkeit im Jahr 2006: Die Isis-Datenbank bildete einen weiteren Schwerpunkt der Aufgaben der GPDel. Wir machten einen Besuch vor Ort, verfolgten die Abläufe und nahmen Stichproben vor. Insbesondere beschäftigten uns die Entwicklung des Umfangs der Isis-Datenbank, die Qualitätskontrolle und die Bewirtschaftung, das heisst eben auch die Löschungen.

Einen weiteren Schwerpunkt bildeten die Schnittstellen zwischen Bund und Kantonen im Bereich der Sicherheitspolitik. Wir führten dazu eine Aussprache durch mit Vertretern der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren sowie mit der Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz. Zu unserer Zufriedenheit konnten wir dabei feststellen, dass in den Bereichen Staatsschutz, Nachrichtendienste, Terrorismusbekämpfung, organisierte Kriminalität usw. die Zusammenarbeit zwischen den kantonalen Polizeien und den zuständigen Bundesorganen bestens funktioniert und seitens der Kantone gar ausdrücklich gelobt wurde.

Intensiv beschäftigte und beschäftigt uns auch derzeit noch der Fall des Informanten Covassi, der sich über die Medien an die Öffentlichkeit wandte und schwerwiegende Kritik und Vorwürfe in Bezug auf die Nachrichtendienste, insbesondere den DAP, äusserte. Der mediale Druck war so gross, dass wir eine Untersuchung in Angriff nehmen mussten. Diese führte zu weit umfangreicheren Arbeiten als ursprünglich angenommen. Nur nebenbei bemerkt: Die Zusammenarbeit zwischen den Nachrichtendiensten wurde natürlich von der GPDel anhand dieses konkreten Falles ebenfalls unter die Lupe genommen. Unsere Arbeiten sollten nun demnächst zum Abschluss kommen, und ein Bericht zuhanden des Bundesrates sollte schon bald vorliegen. In welcher Form dann Parlament und Öffentlichkeit orientiert werden, wird noch zu entscheiden sein, denn wir befinden uns hier wirklich im Geheimbereich der Nachrichtendienste. Das zu einigen Schwerpunkten des letzten Jahres.

Über die reguläre Kontrolltätigkeit der GPDel orientieren wir ja laufend die Geschäftsprüfungskommissionen in beiden Räten, weshalb ich hier darauf verzichten möchte. Allgemein kann festgehalten werden, dass die Geschäftsprüfungsdelegation im vergangenen Jahr keine Rechtsverletzungen feststellen konnte und dass in den Bereichen Staatsschutz und Nachrichtendienste, abgesehen von den bereits erwähnten Kooperations- und Koordinationsfragen, sehr gute Arbeit geleistet wurde. Dafür möchte ich den verantwortlichen Kadern sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern namens der GPDel unsere Anerkennung sowie unseren herzlichen Dank aussprechen. Dieser Dank geht aber auch an den Bundesrat, insbesondere an die Mitglieder des Sicherheitsausschusses, für die trotz vorhandener Differenzen stets offene, konstruktive und sehr gute Zusammenarbeit.