Lexipedia

Hess Hans · Ständerat · 2007-03-05

Hess Hans · Ständerat · Obwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-03-05

Wortprotokoll

Die Parlamentarische Verwaltungskontrolle (PVK) führte im Auftrag der GPK unseres Rates eine breite Bestandesaufnahme zum finanziellen Umfang, zum Ausmass sowie zur Zusammensetzung der Auftragnehmerschaft von Expertenmandaten der zentralen Bundesverwaltung, erster Kreis, im Jahre 2004 durch. Gestützt auf die Untersuchung hat die GPK einen Bericht erstellt; darin kommt sie zu folgenden Schlüssen:

Laut Untersuchung der PVK gab die Bundesverwaltung im Jahr 2004 für über 6100 Expertenmandate rund 490 Millionen Franken aus. Unter Beizug einer zweiten Untersuchung durch die Eidgenössische Finanzkontrolle und nach Berücksichtigung der untersuchten Messgenauigkeit gelangte die Studie für das Jahr 2004 zur eher konservativen Schätzung von insgesamt 600 bis 700 Millionen Franken Ausgaben für diese Expertenmandate. Die GPK unseres Rates stellte fest, dass allein für Mandate im Bereich der Politikberatung und Forschung 144 Millionen Franken ausgegeben wurden. Die GPK stellt die von aussen beigezogene Politikberatung nicht an sich infrage, da letztlich die Departemente und ihre Vorsteher die politische Verantwortung für die konkrete Umsetzung solcher Politikberatungen zu tragen haben. Ihrer Meinung nach kann sich jedoch eine gewisse Problematik dadurch ergeben, dass allfällige externe Politikberater, die regelmässig massgeblichen Einfluss auf die Politikgestaltung ausüben, im Gegensatz zu Amtsdirektoren und Bundesstellen weder einer parlamentarischen Kontrolle unterstehen noch einer durch die Medien hergestellten Öffentlichkeit unterliegen. Die GPK verlangt deshalb vom Bundesrat, dass er über externe Politikberater, die direkten und massgeblichen Einfluss auf politische Entscheidungen und Ausrichtungen der Departemente und Ämter ausüben, sowie über ihre Mandate Transparenz herstellt.

Da der Beizug von externen Experten im Grunde ein Outsourcing bestimmter Arbeiten darstellt, stellte sich für die GPK die Frage nach dem Verhältnis des Expertenbeizugs zur Personalpolitik des Bundes. Das Verhältnis der [PAGE 6] Ausgaben für Expertenmandate zu den Personalaufwendungen beträgt insgesamt etwa 1 zu 7. Angesichts der grossen Bedeutung, die der Expertenbeizug erlangt hat, sollte nach Meinung der GPK die Entwicklung der Personalkosten nicht isoliert von den Ausgaben für externe Mandate betrachtet werden. Die GPK verlangt deshalb vom Bundesrat, dass er künftig die Expertenmandate in seine Personalplanung und seine Personalpolitik mit einbezieht und sicherstellt, dass Expertenmandate nur dort vergeben werden, wo sie einen Mehrwert gegenüber Aufträgen für angestelltes Personal darstellen, sei es in finanzieller, organisatorischer oder qualitativer Hinsicht. Ausserdem soll das Wissen von verwaltungsinternen Fachpersonen und Experten besser genutzt und nach Möglichkeit anstelle von externen Beratern eingesetzt werden.

Die Untersuchung weist nach, dass gegen Ende des Jahres Mandate lanciert werden, um Kreditreste auszuschöpfen. Das Phänomen ist zwischenzeitlich unter dem Begriff "Dezemberfieber" bekannt. Wegen des im ersten Kreis der Bundesverwaltung für das Budget geltenden Jährlichkeitsprinzips können Kredite, die bis Ende Jahr nicht aufgebraucht werden, nicht auf das Folgejahr übertragen werden und verfallen somit. Die GPK fordert deshalb vom Bundesrat, dass er geeignete Massnahmen zur Bekämpfung des Phänomens "Dezemberfieber" trifft, hinter dem zumindest teilweise eine nicht sachgerechte beziehungsweise nicht sparsame Verwendung von Bundesgeldern vermutet werden muss.

Weiter führt die Untersuchung zum Ergebnis, dass bei der Vergabe von Berateraufträgen der vom öffentlichen Beschaffungsrecht angestrebte Wettbewerb heute häufig fehlt. Die GPK fordert den Bundesrat auf, Massnahmen zur Stärkung des Wettbewerbs zu treffen und insbesondere im Rahmen der laufenden Revision des Beschaffungsrechtes für vermehrten Wettbewerb im Bereich der Beratermandate zu sorgen.

Die Untersuchungsresultate weisen im Weiteren darauf hin, dass es in der Bundesverwaltung so etwas wie ein eigentliches "Hoflieferantentum" geben könnte. Die Studie kann für diese Vermutung zwar keinen strikten Nachweis erbringen. Dazu wäre eine gezielte Untersuchung über längere Zeit notwendig. Die Untersuchung zeigt jedoch, dass jeder sechste Expertenfranken in Folgeaufträge fliesst. Nimmt man die weiteren Umstände dazu, dass eine Wettbewerbsvergabe häufig fehlt und ausserdem eine starke Konzentration der Mittel auf wenige Auftragnehmer festzustellen ist, ist für die GPK ein gewisser Verdacht nicht von der Hand zu weisen, dass häufig die einmal gewählten und bekannten Auftragnehmer unbesehen und automatisch weiter berücksichtigt werden. Die GPK verlangt deshalb vom Bundesrat, dass er dieser Frage vertieft nachgeht.

Schliesslich kommt die Kommission zum Schluss, dass die Steuerung und Kontrolle der zahlreichen Beratermandate durch die Departemente verbessert werden muss. Sie verlangt vom Bundesrat die Schaffung eines bundesweiten und einheitlichen Reportings über die Beschaffung von Dienstleistungen.

Der Bundesrat hat seine Stellungnahme zu den Feststellungen und Empfehlungen fristgerecht Ende Februar abgeliefert. Die GPK wird sich demnächst mit der Stellungnahme des Bundesrates befassen und Sie weiter über dieses Geschäft orientieren.