Wicki Franz · Ständerat · 2007-03-05
Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-03-05
Wortprotokoll
Am 1. Januar dieses Jahres trat das Bundesgerichtsgesetz in Kraft. Gleichzeitig wurde das Bundesstrafrechtspflegegesetz aufgehoben; dieses hatte bis anhin den Bundesrat ermächtigt, die Taggelder der nebenamtlichen Bundesrichter sowie die Reisevergütungen aller Bundesrichter in einer Verordnung zu regeln. Neu ist nun dafür die Bundesversammlung zuständig, und zwar aufgrund des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 1989 über Besoldung und berufliche Vorsorge der Magistratspersonen in der Fassung, wie sie seit 1. Januar 2007 gilt. Demnach muss nun die Bundesversammlung eine entsprechende neue Verordnung erlassen. Dieser Zuständigkeitswechsel ist vor dem Hintergrund einer gestärkten richterlichen Unabhängigkeit zu sehen, wie dies allgemein in Artikel 191c der Bundesverfassung und in Bezug auf das Bundesgericht in Artikel 2 des Bundesgerichtsgesetzes zum Ausdruck kommt.
Gemäss dem Grundsatz der Gewaltenteilung soll das Parlament, das die Oberaufsicht über das Bundesgericht ausübt, neu auch die Entschädigung der nebenamtlichen Richter und Richterinnen regeln. Im Unterschied zu den ordentlichen Bundesrichtern und Bundesrichterinnen stehen die nebenamtlichen Richterinnen und Richter des Bundesgerichtes in keinem festen Anstellungsverhältnis zum Bund. Bis heute werden sie daher mit Taggeldern und Stundenpauschalen für ihre Dienste entschädigt, und zwar nach folgendem System: Für jeden Tag, den sie für die Teilnahme an Gerichtssitzungen und für die Reise von ihrem Wohnort an den Tagungsort und zurück aufwenden, erhalten sie ein Taggeld. Für den Zeitaufwand, den sie für Instruktion, das Aktenstudium und die schriftliche Berichterstattung benötigen, wird eine Stundenpauschale ausbezahlt. Der uns nun vorliegende Entwurf sieht eine moderate Erhöhung des Taggeldes beziehungsweise der Stundenpauschale vor. Unsere Kommission betrachtet diese Erhöhung als angemessen.
Zu regeln sind weiter die Vergütungen für die Reisen der Mitglieder des Bundesgerichtes. Die bisherige Regelung hat zwischen den ordentlichen und den nebenamtlichen Richtern unterschieden. Neu sollen alle Richter am Bundesgericht ihre Spesen für Dienstreisen pauschal abrechnen können. Die Ansätze sollen gleichzeitig leicht erhöht werden, da sie seit 1991 nicht mehr angepasst worden sind. Im Übrigen werden den Mitgliedern des Bundesgerichtes zusätzlich die Kosten für die Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel in der ersten Klasse wie bis anhin zurückerstattet, sofern ihnen das Bundesgericht nicht ein Generalabonnement zur Verfügung stellt.
Abschliessend weise ich darauf hin, dass die Verordnung rückwirkend auf den 1. Januar 2007 in Kraft treten wird.
Namens der einstimmigen Kommission bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten und ihr zuzustimmen.