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Fetz Anita · Ständerat · 2007-06-04

Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-06-04

Wortprotokoll

Ich muss zuerst etwas Formales und dann etwas Inhaltliches sagen. Ich möchte, dass bei Artikel 34 am Entwurf des Bundesrates festgehalten wird, wo es in Absatz 1 heisst: "Mit Haft oder Busse wird bestraft ...." Ich möchte also die Haft bei Waffenmissbrauch weiterhin im Gesetz haben.

Das Formale ist, dass per Anfang dieses Jahres das neue Strafgesetzbuch in Kraft getreten ist, und darum muss die korrekte Formulierung - auch wenn Sie dem Antrag der Mehrheit zustimmen - neu heissen: "Mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe wird bestraft ...." Sie können also gemäss neuem Strafgesetz auch den Ausdruck "Busse" nicht stehenlassen; die Bestimmung muss also auf jeden Fall modifiziert werden. Das ist die formale Seite. Dank der Hilfe von Kollege Wicki habe ich gesehen, dass dies auf Seite 15 der Fahne bei Artikel 33 schon korrigiert wurde; aber hier bei Artikel 34 ist es vergessen gegangen. So viel zum Formalen.

Mein Antrag lautet also bei Absatz 1: "Mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe wird bestraft, wer ...." Warum will ich das? Das ist ja viel wichtiger als die formale Frage. In diesem Kapitel des Waffengesetzes geht es um Sanktionen, wenn Waffen missbraucht werden. Der Bundesrat selber hat vorgesehen, dass das kein Kavaliersdelikt sein kann, dass also nicht nur Bussen ausgesprochen werden sollen, sondern dass in schweren Fällen auch Freiheitsstrafen möglich sind. Und zwar geht es hier um die Fälle, wenn eine Waffenbewilligung oder ein Waffenerwerbsschein unrechtmässig erschlichen oder ergaunert worden ist - je nachdem, welche Formulierung Sie lieber haben.

Ich bin dezidiert der Meinung, der Richter müsse bei Waffenmissbrauch die Möglichkeit haben, bei schweren Fällen oder im Wiederholungsfall auch Freiheitsstrafen auszusprechen. Ich möchte Sie bitten, meinen Antrag zu unterstützen, denn damit drücken wir deutsch und deutlich unseren Willen aus, dass das Erschleichen von Waffenbewilligungen oder von Waffenerwerbsscheinen keine kleine Sache ist, sondern ein gravierendes Verbrechen. Damit sagen wir das deutsch und deutlich, und wir sagen zuhanden jener, die sich mit Waffenscheinen usw. beschäftigen, dass es auch ihre Aufgabe ist, darüber zu informieren. Man kann sich nicht einfach darauf berufen, man habe nicht gewusst, dass es da so strenge Auflagen gebe.

Kurz gesagt: Das Formale ist nicht so wichtig, das muss man eh ändern, egal, welche Variante Sie bevorzugen. Mir geht es darum, dass der Richter bei schweren Fällen und im Wiederholungsfall tatsächlich auch Freiheitsstrafen aussprechen kann.