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Bürgi Hermann · Ständerat · 2007-06-04

Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-06-04

Wortprotokoll

Das geltende Recht enthält keine Regelung bezüglich ausländischer Sicherheitsbeauftragter beim Luftverkehr. Artikel 27 Absatz 5 ermächtigt wohl den Bundesrat, für bestimmte Personenkategorien Tragbewilligungen zu erteilen. Diese Personenkategorien in Artikel 27 Absatz 5 beziehen sich auf völkerrechtliche Übereinkommen, gemäss welchen die Schweiz verpflichtet ist, alle geeigneten Massnahmen zu treffen, um die diplomatischen und konsularischen Vertreter und deren Räumlichkeiten zu schützen; beispielsweise ergibt sich das aus dem Wiener Übereinkommen.

Die Sicherheitsbeauftragten im Luftverkehr - um die geht es - erfüllen jedoch einen anderen Auftrag. Sie werden also nicht von diesen Übereinkommen erfasst, weshalb eine spezielle gesetzliche Grundlage zu schaffen ist. Genau dies ist in der neuen Litera d von Absatz 4 vorgesehen.

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