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Sommaruga Simonetta · Ständerat · 2007-06-05

Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-06-05

Wortprotokoll

Lassen Sie mich noch zwei, drei Worte zu dieser Motion sagen, weil mich das Anliegen schon seit Jahren begleitet. Die Motion verlangt, dass die Gesetzgebung im Bereich der Produktesicherheit ergänzt wird. Das ist der Inhalt der Motion. Sie sagt dann im zweiten Satz, wie man das tun soll. Die Motion will also nichts anderes als das, was die EU vor über fünfzehn Jahren für die Konsumenten bereits eingeführt hat. Die EU-Richtlinie über die allgemeine Produktesicherheit soll ins Schweizer Recht übernommen werden.

Was steckt dahinter? Jede Marktöffnung bringt für die Konsumenten und Konsumentinnen Vorteile, aber auch Risiken. In der EU ist es selbstverständlich, dass man, um das Vertrauen der Konsumenten zu gewinnen, auch die Probleme anpackt, die durch eine weitere Marktöffnung allenfalls entstehen können, und dass man die Sicherheit verbessert. Dazu gehört eben auch die Möglichkeit, fehlerhafte oder gefährliche Produkte zurückzurufen.

Ich erinnere Sie daran: Wenn Sie ab und zu die Zeitung lesen, sehen Sie manchmal zufällig, dass ein Gasgrill oder ein Auto zurückgerufen wird. Ich denke in solchen Fällen jeweils: Wenn ich jetzt betroffen wäre, hätte ich das zufällig gesehen, und alle anderen, die diese Seite dieser Zeitung nicht angeschaut haben, haben das nicht gesehen. Ich möchte nur ein ganz konkretes Beispiel erwähnen: In den Jahren 2001 und 2003 verursachten Kaffeemaschinen mehrere Brände. Der Fehler war bekannt, und die betreffende Kaffeemaschine gab es in 40 000 Schweizer Haushaltungen und Büros. Trotzdem wurde sie nicht zurückgerufen. Erst im Jahr 2004, aufgrund des Drucks der Vereinigung kantonaler Feuerversicherungen, rief die Firma diese Kaffeemaschine zurück. Ich könnte Ihnen auch Beispiele von fehlerhaften Autos nennen, die nicht zurückgerufen wurden. Wir haben in der Schweiz bis heute kein Instrument, um die Anbieter zu verpflichten, ihre Produkte zurückzurufen.

Jetzt will der Bundesrat vorwärtsmachen - das sagt er in seiner Stellungnahme -, und ich bin sehr froh darüber. Ich muss deshalb wie meine Vorrednerin sagen: Ich finde es sehr merkwürdig, dass er jetzt trotzdem die Ablehnung dieser Motion beantragt. Ich finde die Begründung des Bundesrates etwas spitzfindig, da er sich auf etwas bezieht, was gar nicht im Motionstext steht. Wir wissen ja alle, dass bei einer Motion der Motionstext relevant ist und nicht allenfalls Sätze, die in der Begründung stehen. Es ist klar, die Sicherheit von Dienstleistungen ist auch wichtig. Aber was die Motionärin hier will, bezieht sich auf die Produktesicherheit.

Die Motion verlangt auch nicht, dass bestehende Vollzugsstrukturen verändert werden. Rapex, also das "Rapid Alert System for Non-Food Products", verlangt nur, dass man sich so koordiniert, dass diese Rückrufaktionen durchgeführt werden können. Aber wie wir das organisieren - dass wir das mit unseren bestehenden Vollzugsorganen organisieren können und müssen, ist absolut klar. Das ist auch die Idee dieser Motion. Ich bitte Sie deshalb wirklich, hier jetzt diesen Schritt zu machen!

Noch ein letzter Satz zum Konsumentenrecht in der Schweiz und in der EU: Die Produktesicherheit ist nur gerade ein Beispiel dafür, dass die Schweiz im Konsumentenrecht gegenüber der EU sträflich im Hintertreffen ist. Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen und auch Sie persönlich ansprechen, Frau Bundesrätin: Wenn Sie die Märkte noch mehr öffnen wollen - Cassis de Dijon ist nur ein Stichwort -, wenn Sie möchten, dass die Konsumenten das Vertrauen haben, dass Produkte aus der EU ohne zusätzliche technische Anforderungen oder Überprüfungen in die Schweiz kommen sollen, dann müssen Sie auch dafür sorgen, dass wir in der Schweiz die gleichen Konsumentenrechte haben. Das ist ein wichtiges Instrument.

Ich bitte Sie aus diesem Grund - Frau Bundesrätin Leuthard kann jetzt hier nichts mehr ändern -, dass wir ihr den Rücken stärken und sagen: Wir möchten die Märkte öffnen, aber wir möchten auch die Konsumentenrechte entsprechend anpassen.