Maissen Theo · Ständerat · 2007-06-05
Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-06-05
Wortprotokoll
Ich möchte zuerst eine Interessenbindung kundtun. Ich bin seit rund 25 Jahren in den beratenden Kommissionen für die Forschungsanstalten. Das sind Kommissionen, die vom Bund eingesetzt sind. Ich bin dort als Vertreter des Berggebietes dabei. Allerdings habe ich keine Interessenbindung bezüglich eines Standortes einer Forschungsanstalt. In Graubünden haben wir keine landwirtschaftliche Forschungsanstalt. Aber diese Tätigkeit bringt es mit sich, dass ich einige Kenntnisse über die landwirtschaftliche Forschungslandschaft der Schweiz habe.
Unbestritten ist für mich, dass das Fibl ein Pionier in der Bioforschung ist. Das ist unbestritten. Aber wir müssen sehen, dass das Fibl, auch wenn es als private Institution dargestellt wird, doch recht stark von der öffentlichen Hand abhängig ist. Wenn man das Budget 2006 ansieht, stellt man fest, dass 54 Prozent der Mittel von der öffentlichen Hand aus der Schweiz und 14 Prozent der Mittel von der öffentlichen Hand aus dem Ausland kommen. Letztere stammen vom [PAGE 361] EU-Forschungsprogramm und von ausländischen öffentlichen Institutionen. Das Fibl ist heute also zu 68 Prozent öffentlich finanziert. Man müsste eigentlich eher davon sprechen, dass es eine öffentliche Institution mit privaten Drittmitteln ist.
Was bei der schweizerischen Beteiligung erstaunt, ist Folgendes: 33 Prozent der Mittel kommen vom Bundesamt für Landwirtschaft, 3 Prozent vom Bundesamt für Veterinärwesen, 2 Prozent vom Bundesamt für Umwelt, 4 Prozent vom Seco, 7 Prozent von der Deza und 4 Prozent von Kantonen. Man müsste eigentlich einmal ein Postulat machen und darin fragen, ob es Sinn macht, dass die gleiche Institution von drei Departementen und vier Ämtern finanziert wird. Das wäre einmal zu durchleuchten.
Ich möchte anerkennen, dass das Fibl im Vorgehen sehr geschickt ist. Wir haben das auch bei der Finanzierung gesehen. Man darf wohl sagen, dass das Fibl eher im links-grünen Spektrum angesiedelt ist, und offenbar sind sie dort sogar so geschickt, dass sie bürgerliche Politiker für ihre finanziellen Interessen einspannen können - aber das nur so nebenbei.
Wenn ich mich nun dafür einsetze, dass Sie das Postulat ablehnen, dann möchte ich damit nicht die Bedeutung des Fibl infrage stellen, sondern es geht um die Wahrung der Proportionen. Es geht nämlich darum, dass die landwirtschaftlichen Forschungsanstalten des Bundes im Gegensatz zum Fibl einen öffentlichen Auftrag in der Forschung und gleichzeitig noch wichtige Vollzugsaufgaben haben. Es sind Vollzugsaufgaben, die wir in Gesetzen festgelegt haben. Wir beschliessen auch Motionen und vergeben neue Aufgaben an die Forschungsanstalten. Ich erinnere an die Motion Leumann 05.3861, "Ressortforschung im Bereich der Koexistenz von GVO- und Nicht-GVO-Pflanzen in der Schweiz". Das ist ein Auftrag, den wir vergeben haben, diesen können nur die landwirtschaftlichen Forschungsanstalten erfüllen. Es gibt eine Interpellation Stähelin 00.3248 aus früheren Jahren über die Problematik des Feuerbrandes, über die man forschen sollte - eine Thematik, die im Moment sehr aktuell ist.
Gleichzeitig wissen wir, dass die landwirtschaftlichen Forschungsanstalten in den letzten zehn bis fünfzehn Jahren restrukturiert wurden. Wir hatten vor einigen Jahren noch sieben Forschungsanstalten, heute haben wir noch deren drei. Es wurde stark reduziert, nämlich um 30 Prozent; es gab Sparmassnahmen, Stellenabbau, die Aufgaben wurden konzentriert. Wir wollen aber trotzdem, dass diese Anstalten die Aufgaben erfüllen. Ich bin deshalb der Meinung, dass die landwirtschaftlichen Forschungsanstalten im Verhältnis zu ihren Aufgaben heute eher unterdotiert sind.
Nun will man gemäss Postulat einen Leistungsauftrag vom Bundesamt für Veterinärwesen kompensieren, denn der Leistungsauftrag wird von diesem zurückgezogen. Und dann ginge die ganze Geschichte zulasten der Forschungsanstalten und ihrer Aufgaben, die ich erwähnt habe, also zulasten jener, die bereits unterdotiert sind. Wir müssen Folgendes sehen: Ob man jetzt über Proportionen sprechen will oder nicht, es ist eine Tatsache, dass rund 90 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzflächen der Schweiz gemäss den Grundsätzen der integrierten Produktion bewirtschaftet werden - oder, wie es Kollege Reimann gesagt hat, mit konventionell betriebener Landwirtschaft - und nur 10 Prozent gemäss den Grundsätzen der Biolandwirtschaft. Das heisst, dass das Fibl im Verhältnis recht gut dotiert ist.
Man muss zudem wissen, dass die landwirtschaftlichen Forschungsanstalten des Bundes seit Jahren, ja seit Jahrzehnten intensiv an der Biolandbauforschung beteiligt sind. Ich erinnere hier an die sogenannten DOK-Versuche, also biologisch-dynamische (D), organisch-biologische (O) und konventionelle (K) Versuche, die seit fast dreissig Jahren zusammen gemacht werden. Die Forschungsanstalten führen Bio-Forschungstage durch. Sie sind also auch beteiligt an dieser Forschung. Darum scheint es mir, dass es an und für sich ungerechtfertigt ist, jetzt, nachdem ein Leistungsauftrag des Bundesamtes für Veterinärwesen vom Fibl nicht erfüllt werden konnte, diesen zu kompensieren. Es ist für mich ohnehin unverständlich, dass jemand, der einen Leistungsauftrag nicht erfüllt, dann dafür praktisch auch noch belohnt wird, indem er nachher dieselben Mittel auf einem anderen Weg zugehalten bekommt.
In dieser Situation, da wir finanzpolitisch in einem engen Rahmen stecken und die geforderten zusätzlichen Mittel zulasten der landwirtschaftlichen Forschung des Bundes gehen würden, bin ich der Meinung, dass wir dieses Postulat im Sinne des Bundesrates ablehnen sollten. Ich danke Ihnen, wenn Sie in dieser Richtung abstimmen werden.