Leumann-Würsch Helen · Ständerat · 2007-06-05
Leumann-Würsch Helen · Ständerat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-06-05
Wortprotokoll
Ich kann mich nun sehr kurz fassen, nachdem die Argumentation für die Streichung der Bestimmung im Grunde genommen bereits im Referat von Frau Bundesrätin Leuthard enthalten war.
Ich bin nicht grundsätzlich gegen die Förderung von Anlagen zur Produktion von erneuerbarer Energie; das Anliegen des Nationalrates ist an sich unterstützungswürdig. Es kann aber nicht sein, dass die energie- und klimapolitisch motivierten Massnahmen aus dem Zahlungsrahmen für die Landwirtschaft finanziert werden. Deshalb lasse ich jetzt den ganzen mittleren Teil meiner Begründung weg und verweise auf die Begründung der Frau Bundesrätin; die umfasst genau die Problematik. Wir haben ja jetzt das Elektrizitätsmarktrecht verabschiedet, und dort sind Beiträge vorgesehen - nicht nur für die Landwirtschaft, sondern für das Gewerbe, für die Industrie und auch für Privathaushalte. Entsprechend wird dort auch die Landwirtschaft berücksichtigt werden, und das ist der Punkt, wo angesetzt werden muss. Wenn es aus irgendeinem Grund nicht genug Geld geben sollte oder was auch immer, muss das im Elektrizitätsmarktrecht und nicht im LWG geregelt werden.
Deshalb bitte ich Sie, Absatz 1 Buchstabe e zu streichen, denn er ist absolut überflüssig.