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preparatory:AB 74646

Brändli Christoffel · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-06-05

Wortprotokoll

Man kann jetzt eine lange Debatte über dieses Thema führen. Ich möchte einfach daran erinnern, dass der Ständerat ein Postulat überwiesen hat, um dieses Regime, das wir heute führen, umzusetzen. Wir haben zusammen mit dem Nationalrat Artikel 51bis eingeführt. Man muss sich schon fragen: Will man dies jetzt wieder ändern? Der Bundesrat wirft ja die Frage der nachhaltigen Nutzung der Ressourcen auch auf. Er sagt, man solle die Ressourcen nachhaltig nutzen, und spricht nicht davon, dass man sie nachhaltig vernichten solle.

Von mir aus ist es klar, dass wir im Rahmen einer ökologischen Landwirtschaftspolitik, wenn irgendwie möglich, die Ressourcen sinnvoll nutzen sollen. Es ist so, wie es Herr Leuenberger sagt: Es geht nicht um einen bedeutenden Beitrag, und deshalb kann man dieses Argument natürlich auch umgekehrt verwenden. Ich persönlich bin der Meinung, dass das Argument, dass die Schafhalter jetzt Direktzahlungen erhalten und dass die Verwertung der Wolle damit abgegolten sei, nicht stimmt. Dieses Argument wird immer wieder vorgebracht; Herr Germann hat es heute ebenfalls wieder aufgenommen, und deshalb habe ich auch das Wort ergriffen. Die Direktzahlungen werden kassiert, und es wird dann nicht eine defizitäre Verwertung der Schafwolle erfolgen, sondern man wird die Schafwolle vernichten, wenn man sich wirtschaftlich verhält. Wenn man also will, dass die Schafwolle - in welcher Form auch immer - genutzt wird, muss man an Artikel 51bis festhalten. Wenn man der Meinung ist, dass die Schafwolle vernichtet werden soll, dann muss man diesen Artikel streichen.

Ich persönlich halte schon dafür, dass der Ständerat in diesem Nebenpunkt, so sage ich einmal, an seinen bisherigen Beschlüssen zum Postulat Maissen 02.3117, "Eine Zukunft für die Schweizer Schafwolle", und damit also an der Einführung von Artikel 51bis festhalten soll. Es geht ja auch um eine gewisse Rechtssicherheit; man sollte die Grundlagen, welche die Bewirtschaftung mit Schafen möglich machen, nicht ständig einmal so und einmal so verändern. Ich möchte darauf hinweisen: Schafhaltung ist ein sehr wichtiger Bereich der Landwirtschaft zur Sicherstellung einer Bewirtschaftung von Flächen an extremen Lagen. [PAGE 335]

Ich bitte Sie deshalb, hier an unserem Beschluss festzuhalten.