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Lauri Hans · Ständerat · 2007-06-05

Lauri Hans · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-06-05

Wortprotokoll

Wir befinden uns also auf Seite 21 der Fahne. Anknüpfungspunkt unserer Diskussion ist, dass es heute Beiträge und Investitionskredite nur für bäuerliche Produzenten, für ihre Genossenschaften oder Aktiengesellschaften gibt. Von den Produzenten unabhängige Gewerbebetriebe erhalten für die gleiche Leistung weder Beiträge noch Investitionskredite.

Wie wir nun ausführlich gehört haben, will die Mehrheit der Kommission die vollkommene Gleichstellung zwischen Produzenten in der Landwirtschaft und gewerblichen Kleinbetrieben herstellen, mit dem Hauptargument, es gehe darum, den Wettbewerbsverzerrungen und den Diskriminierungen der gewerblichen Betriebe im Verhältnis zu den bäuerlichen Produzenten entgegenzutreten. Wir haben auch gehört: Das Paradebeispiel, der Hauptanknüpfungspunkt ist die Käserei, die nur dann Bundesgeld erhält, wenn sie von den Produzenten oder ihren Organisationen betrieben wird. Deshalb sollen also sowohl Produzenten wie auch gewerbliche Kleinbetriebe im Berggebiet Beiträge erhalten; deshalb sollen sowohl Produzenten wie auch gewerbliche Kleinbetriebe in der ganzen Schweiz - also im Berggebiet und im Talgebiet - Investitionskredite erhalten.

Die Minderheit I will die Investitionskredite für gewerbliche Kleinbetriebe auf das Berggebiet beschränken. Sie nimmt damit in Kauf, dass es bei diesen Investitionskrediten zu einer Differenzierung zwischen Produzenten und gewerblichen Kleinbetrieben ausserhalb des Berggebietes kommt.

Die heutige Lösung, also die Fassung ohne Berücksichtigung des Kleingewerbes, zielt darauf ab, die Produzenten, also die Bauern, und die Wertschöpfung im ländlichen Raum direkt zu stärken. Das Landwirtschaftsgesetz präzisiert im Grundsatzartikel, Artikel 87, dass es insbesondere eben um das Berggebiet geht. Nach den klaren Ausführungen des Direktors des BLW in der WAK erhalten bäuerliche Organisationen nur finanzielle Mittel des Bundes, wenn ein Gewerbebetrieb im gleichen Einzugsgebiet die entsprechende Aufgabe nicht erfüllt hat; das sei die Gewerbeneutralitätsbestimmung. Wenn ein privater Käser die Milch übernommen habe, könne der Bund entsprechend an eine bäuerliche Organisation keine Strukturverbesserungszahlungen leisten.

Eigentlich hat die Minderheit I gewisse Sympathien dafür, es bei der geltenden gesetzlichen Lösung zu belassen. Angesichts der landesweiten Berücksichtigung des Kleingewerbes durch den Nationalrat, der hier deutlich entschieden hat, hat sie dann aber ihren vermittelnden Vorschlag mit der Beschränkung der Investitionskredite auf das Berggebiet eingebracht. Diese Lösung lässt sich auch insofern rechtfertigen, als hier für die Stärkung der "Lebens- und Wirtschaftsverhältnisse" - wie sich das Landwirtschaftsgesetz im Grundsatzartikel, Artikel 87, ausdrückt - ein besonderer Bedarf besteht. Für die Stärkung der landwirtschaftlichen Wertschöpfung vor Ort im Berggebiet kann tatsächlich ein zusätzliches Bedürfnis bestehen.

Man kann nun keineswegs behaupten, ein solcher Bedarf bestehe auch ausserhalb des Berggebietes. Entrichtet man hier Investitionskredite an das Kleingewerbe, so ist das unseres Erachtens nichts anderes als eine neue, aus der Sicht der Landwirtschaftspolitik nicht nötige Subventionierung des Gewerbes, begründet mit der Forderung nach Gleichbehandlung: Wenn schon die Landwirtschaft aus besonderen Gründen derartige Kredite erhält, so sollen diese dem Kleingewerbe nicht vorenthalten werden können. Wir sind uns aber wohl einig: Die Übernahme der landwirtschaftlichen Produktion ist ausserhalb des Berggebietes wohl auch ohne Staatsinterventionismus sichergestellt.

Ich gebe Ihnen drei Beispiele, welche Art von gewerblichen Kleinbetrieben - wie wir gehört haben, mit maximal zehn Mitarbeitenden oder einem Gesamtumsatz von 4 Millionen Franken - ausserhalb des Berggebietes, unter Vorbehalt der Wettbewerbsneutralität, dem Grundsatz nach Investitionshilfen des Bundes erhalten könnten, sollte sich die Mehrheit hier durchsetzen.

Erstes Beispiel: Irgendeine Metzgerei, welche Tiere beim Bauern kauft und schlachtet, würde neu die Möglichkeit von Investitionskrediten des Bundes und der Kantone erhalten. Die Metzgerei, welche das Fleisch beim Metzger kauft und daraus Würste und Koteletts macht, wäre nicht beitragsberechtigt. Wie wollen Sie das rechtfertigen?

Das zweite Beispiel: Der Gewerbebetrieb, der Salatpflanzen vom Bauern kauft, wäscht, schneidet und abpackt, könnte grundsätzlich - unter den Bedingungen, die ich eingangs erwähnt habe - ebenfalls Bundes- und kantonale Mittel erhalten.

Das dritte und letzte Beispiel: Der Gewerbebetrieb, der z. B. Randen von der Landwirtschaft kauft, kocht und vakuumiert, würde ebenfalls neu dem Grundsatz nach ein Bezüger von Bundessubventionen. [PAGE 342]

Ausgeschlossen wären nach Artikel 3 des Landwirtschaftsgesetzes nur die Güter aus dem Gartenbau. Das sind übrigens nicht etwa von mir konstruierte Beispiele - ich würde mir das nicht erlauben -, vielmehr wurden sie in der Kommission von der Verwaltung vorgetragen.

Mit anderen Worten: Der Antrag der Mehrheit birgt in sich die Gefahr, dass wir mit Staatshilfe eine kleingewerbliche Struktur ausserhalb des Berggebietes aufbauen, die ohne Interventionismus nicht entstehen würde und auf Dauer kaum wettbewerbsfähig wäre. Wir würden im Gewerbebereich das fördern, was wir im landwirtschaftlichen Bereich mit der "AP 2011" eigentlich korrigieren wollen, nämlich zu kleine Strukturen. Das scheint der Minderheit I doch einigermassen bedenklich zu sein. Daraus würde ein weiterer Ausbau der Landwirtschaftsverwaltung bei den Kantonen resultieren, welche die wohl recht zahlreich eingehenden Gesuche prüfen und in einem Rechtsverfahren entscheiden müssten. Der Kommissionspräsident hat ausgeführt, mit welchen finanziellen Mehraufwendungen das verbunden wäre. Sie sehen also: Mit dem Anliegen, etwas bei den Käsereien zu machen, wird hier etwas losgetreten, das weit über diesen Aspekt hinausgeht.

Ich danke Ihnen, Frau Bundesrätin, dafür, dass Sie sich in der Kommission lange für die Lösung des Bundesrates eingesetzt haben. Sie führten aus, dass es wohl eine Klärung für die kleinen Betriebe geben würde, dass es aber genauso stossende Fälle und die schon heute bestehenden Abgrenzungsprobleme geben würde, einfach an einem anderen Ort. Ich glaube, ich habe jetzt deutlich machen können, dass es so ist. Sie bestätigten auch - das war eine wichtige Fragestellung -, dass eine Anpassung an die EU kein Grund für diese Übung sein kann; die Finanzierungsinstrumente der EU und der Schweiz seien nicht vergleichbar, dieser Einzelfall der Kleinbetriebe sei nicht herauszulösen. Ich will indessen Ihren Ausführungen nicht vorgreifen. Aber diese beiden Punkte schienen mir doch erwähnenswert.

Zusammengefasst also: Der Antrag der Minderheit I fokussiert bei den Investitionskrediten, anders als die Mehrheit, alleine auf das Berggebiet. Dies schränkt die mit der Lösung der Mehrheit verbundenen Probleme aus offensichtlichen Gründen sehr stark ein. Zudem ist diese Lösung aus der Sicht der landwirtschaftlichen Wertschöpfung begründbar.

Ich wurde im Vorfeld dieser Debatte recht oft als Feind des Kleingewerbes apostrophiert. Darum geht es mir überhaupt nicht. Ich bin persönlich überzeugt, dass es gerade für das Kleingewerbe und für ein richtiges Verständnis des Kleingewerbes ein Bärendienst sein könnte, wenn wir es ebenfalls an Subventionen des Staates anhängen würden.

Deshalb bitten wir Sie, dem Antrag der Minderheit I zuzustimmen.

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