Frick Bruno · Ständerat · 2007-06-05
Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-06-05
Wortprotokoll
Über Prinzipien lässt sich trefflich streiten. Herr Leuenberger hat die Nichteinmischung in den Wettbewerb, das Nichtsprechen von Subventionen zum Grundprinzip erklärt. Doch Politik ist nicht digital, nicht nur Schwarz und Weiss; es gibt Sündenfälle und Tugendbolde; und unsere Aufgabe ist es, unter verschiedenen Interessen und Prinzipien die richtige Lösung für unsere Landwirtschaft abzuwägen. Da sind wir mit zwei Prinzipien konfrontiert, die uns in ein Dilemma bringen können. Das eine betrifft die Ordnungspolitik: Mit rigider Ordnungspolitik brauchen wir keine Unterstützung der Landwirtschaft mehr, können wir die Landwirtschaftspolitik abschaffen. Aber es gibt auch andere Prinzipien: In der Landwirtschaft braucht es eben auch "Waffengleichheit". Um dieses Prinzip geht es bei diesen Bestimmungen.
Unser Rat hat in der ersten Lesung diesem Grundsatz zugestimmt. Der Nationalrat hat ihn leicht umformuliert und mit überwältigender Mehrheit gutgeheissen. Und nun hat das Bundesamt - ich danke Frau Bundesrätin Leuthard dafür, dass sie dazu Hand geboten hat - das, was National- und Ständerat beschlossen haben, bei den richtigen Gesetzesartikeln in die richtige Form gegossen, nämlich: Es geht zum einen um Beiträge, um eine Subvention, und zum anderen um rückzahlbare Investitionskredite.
Wie steht es nun mit der Frage der Waffengleichheit? Zwei Aspekte gilt es zu berücksichtigen: die landesinterne und die europäische Waffengleichheit für unsere Produzenten. Heute erhält eine Käserei, eine Aktiengesellschaft beispielsweise, die sich zu 50 Prozent und mehr in bäuerlichen Händen befindet, vom Bund Unterstützung. Ist es eine Käserfamilie, eine Familienaktiengesellschaft, bekommt sie keine Unterstützung. Die Folge davon - das Beispiel ist aus dem Leben gegriffen, nicht aus der Luft -: Es gibt eine bäuerliche Käserei oben im Emmental, die bekommt Beiträge, während eine Familienaktiengesellschaft im angrenzenden Luzernbiet keine Beiträge bekommt. Pro Jahr macht das bis zu 150 000 Franken aus. Das ist eine absolute Wettbewerbsverzerrung! Dies ist so, obwohl beide Firmen ein bäuerliches Produkt - Milch - zu hochwertigem Käse verarbeiten, der einen sehr guten Absatz findet.
Diese Waffengleichheit sollten wir zugunsten der kleingewerblichen Betriebe wiederherstellen. Das Gleiche gilt gegenüber der Schweiz und der Europäischen Union. In der Europäischen Union - in Deutschland beispielsweise - kennt man diese Beiträge an die gewerblichen Kleinbetriebe. Warum sollen wir, nachdem jetzt der Käsemarkt am 1. Juni geöffnet wurde, unsere Betriebe benachteiligen, während die Deutschen ihre kleingewerblichen Käsereien so unterstützen? Was nützen uns die besten Subventionen, Beiträge an die Viehhaltung usw., wenn wir nachher in der Verarbeitung ungleiche Waffen zwischen Schweizern und Ausländern bereitstellen? Daher ist der Antrag der Kommission gerechtfertigt. Da gilt es nicht eine Schwarz-Weiss-Lösung zu finden, sondern eine eingemittete.
Damit komme ich zur Ausgestaltung. Die Unterstützungen gemäss der Kommissionsmehrheit sind an Bedingungen geknüpft. Es müssen zum Ersten gewerbliche Kleinbetriebe sein. Eine industrielle Grosskäserei kommt nicht zum Zuge, sondern nur eine kleine. Die Grenze liegt - analog zur Regelung in der Europäischen Union - bei einem aus dieser speziellen Tätigkeit gezogenen Umsatz in der Höhe von ungefähr 4 Millionen Franken oder zirka zehn Beschäftigten. Zum Zweiten müssen es Produkte und Erzeugnisse mit einer hohen Wertschöpfung sein, die daraus entstehen. Da frage ich mich, ob der Metzger von Hans Lauri, der lediglich das produziert, was alle mit dem Vieh machen, und nichts Besonderes herstellt, darunterfällt. Ich meine, das sei nicht der Fall. Wer aber etwas ganz Spezielles produziert, kann darunterfallen.
Nun stellt sich die Frage, ob Sie der Mehrheit oder der Minderheit I (Lauri) zustimmen wollen. Das ist die reale Wahl. Die Mehrheit sagt: Beiträge, Subventionen à fonds perdu gibt es nur im Berggebiet. Das sagt die Minderheit auch, da sind wir uns einig. Zusätzlich gibt es aber die Investitionskredite. Investitionskredite sind keine Geschenke, sondern rückzahlbare Kredite. Die Zinsbedingungen sind besser, darum ist es eine kleine Beihilfe.
Bei diesem Zinsunterschied stellt sich die Frage: Sollen die Investitionskredite in der ganzen Schweiz gewährt werden oder nur im Berggebiet? Darüber lässt sich diskutieren, das ist eine Ermessenssache. Wenn ich sehe, dass bei der Minderheit I - die das Mittelland von dieser Begünstigung ausnehmen will - vor allem Kolleginnen und Kollegen aus dem Mittelland sind, dann frage ich mich, warum wir aus dem Berggebiet uns für das Mittelland stark machen sollen, wenn es die Mittellandsvertreter selber nicht wollen. Aber es gibt noch andere aus dem Mittelland, die für die Mehrheit sind. Da gilt es abzuwägen. Beide Lösungen sind vertretbar. Es ist lediglich eine Ermessenssache, wie Sie die Abstufung vornehmen wollen.
Ich wollte Ihnen mit meinem Votum zeigen, dass es hier nicht um einen bösen Sündenfall, sondern um eine kluge Einmittung in der Landwirtschaftspolitik geht - um Herstellung von Waffengleichheit zwischen kleingewerblichen und bäuerlichen Aktiengesellschaften in der Schweiz und auch zwischen der Schweiz und dem Ausland. Da haben wir, egal ob Sie nun der Mehrheit oder der Minderheit I folgen, eine vernünftige Lösung gefunden.