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Metzler Ruth · Bundesrat · 2000-09-26

Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2000-09-26

Wortprotokoll

Diese Formulierung im Antrag Frick ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit und gehört nicht ins Konsumkreditgesetz, sondern das ist, wie der Präsident Ihrer Kommission schon gesagt hat, eine allgemeine Regel zum Leasingvertrag. Wenn man bei diesem Antrag schon in die Details geht, muss auch gesagt werden, dass es nicht "ordnungsgemäss" heissen müsste, sondern "in dem Zustand, in dem sich der Gegenstand nach normalem Gebrauch befinden soll".

Aber wie gesagt, eine solche Bestimmung gehört nicht ins Konsumkreditgesetz, und ich bitte Sie, den Antrag Frick abzulehnen.