Kuprecht Alex · Ständerat · 2007-06-06
Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-06-06
Wortprotokoll
Die folgenden Themen haben die Subkommission im letzten Jahr mehrfach beschäftigt; sie waren teilweise auch national von besonderer Bedeutung.
Zunächst zum Anflugregime für den Flughafen Kloten: Zur Erinnerung sei nochmals festgehalten, dass die deutsche Bundesregierung bekanntlich durch den Erlass einer einseitigen Verordnung - auf massiven Druck des Bundeslandes Baden-Württemberg bzw. des Landkreises Waldshut bzw. der Ortschaft Hohentengen - die Anflugmöglichkeiten über süddeutsches Gebiet auf den Flughafen Zürich-Kloten unterbunden hat. Dadurch werden unserem Land und insbesondere der Grossregion Zürich um den Flughafen seit längerer Zeit grosse Schwierigkeiten verursacht. Seit längerer Zeit versucht die Schweiz, mit den zuständigen Stellen der Bundesregierung das Gespräch für mögliche Verhandlungen in Gang zu bringen. Im Zentrum steht dabei das Ziel, dem früheren Anflugregime und -system für unseren Landesflughafen möglichst nahezukommen. Nachdem die frühere Bundesregierung in Berlin kein "Musikgehör" für derartige Verhandlungen hatte, schien nach den Parlamentswahlen und der neuen Zusammensetzung des Kabinettes mit einem neuen Verkehrsminister der Weg für Verhandlungen frei und das Gesprächsklima aufgetaut zu sein.
Die politische Koordination der Verhandlungen durch das EDA und das UVEK wird durch die GPK sehr begrüsst. Es gilt, nicht nur auf technischer Seite durch das Bazl, sondern auch auf politisch-diplomatischer Ebene, auch unter Berücksichtigung anderer verkehrstechnischer Interessen, eine beidseits befriedigende Lösung zu suchen und anzustreben. Die Leads in den Teilbereichen sind intern klar geregelt und abgegrenzt.
Leider stören nicht nur in Deutschland untergeordnete politische Ebenen immer wieder die diplomatische Lösungssuche. Das irritierende, mit den zuständigen Stellen des Bundes nicht abgesprochene Inserat des Zürcher Stadtpräsidenten war ein schwerwiegender Akt eines unnötigen Eingriffs in die fundamentalen Bemühungen zur Lösungsfindung durch den Bund und ein Beispiel dafür, wie ein Gesprächsklima in Kürze auf einen Tiefpunkt gebracht werden kann. Das gegenseitige Vertrauen scheint jedoch wieder gefestigt werden zu können, insbesondere dadurch, dass die Schweiz den deutschen Verantwortlichen sämtliche technisch machbaren Varianten aufgezeigt hat. Die Verhandlungen sind also wieder in Gang gekommen, und es versteht sich von selbst, dass dies angesichts der geschilderten Probleme der kaskadischen Einwirkungsebenen in aller Ruhe ohne Vor- und Nachinformationen gemacht wird.
Sowohl das EDA als auch das UVEK mit dem zuständigen Bundesamt für Zivilluftfahrt sind jetzt gefordert, die bestmögliche Lösung herbeizuführen. Nichtsdestotrotz muss auch innerstaatlich die Prüfung der verschiedenen Möglichkeiten eines autonomen Anflugregimes weiter vorangetrieben werden. Der Sachplan Infrastruktur Luftfahrt wird die Grundlage dafür sein. Der gekröpfte Nordanflug ist eine der Varianten, bei der es gilt, eine Lösung möglichst ohne Einspracheberechtigung von Deutschland zu finden. Diese liegt jetzt auf, und das Einspracheverfahren läuft unter dem Vorbehalt, dass eines der wesentlichen Elemente, die Frage der Sicherheit, noch nicht geklärt ist.
Der Grundgedanke von "safety first" muss jedoch auch bei der Variante gekröpfter Nordanflug im Zentrum stehen. Sowohl Skyguide als auch die Gewerkschaft der Fluglotsen haben die Subkommission anlässlich eines Dienststellenbesuches im neuen Betriebsgebäude in Dübendorf ganz deutlich auf die Problematik dieser wie auch anderer An- und Abflugsysteme aufmerksam gemacht. Der Subkommission ist die Komplexität dieser aus Laiensicht schier unlösbaren Aufgabe mit aller Deutlichkeit aufgezeigt worden. Ob Süd-, Nord-, Ost- oder Westanflüge - eines ist heute schon sicher: Es wird wohl kein Regime gefunden werden können, bei dem nicht ein Teil unserer Landesbevölkerung Sturm laufen wird. Die Verantwortung liegt schliesslich beim UVEK bzw. beim zuständigen Bazl, das die beschlossenen Varianten dann durchzusetzen hat.
Zum Stand des Projektes Safir und zum zweiten Bericht des niederländischen Luft- und Raumfahrtinstituts (NLR): Die gesamtheitliche Sicherheitsbetrachtung nach dem schrecklichen Ereignis von Überlingen wurde seitens des Bundes im Projekt Safir zusammengefasst. Betroffen waren davon alle Aspekte der Flugsicherheit in der Luft und am Boden, inklusive der Luftfahrtpolitik und ihrer gesetzlichen Grundlagen. Das Generalsekretariat des UVEK hat die Subkommission seit Beginn dieses Projektes in regelmässigen Abständen immer wieder mit Berichten über den aktuellen Stand informiert. Das Projekt befindet sich jetzt in der Abschlussphase und war die wohl wichtigste Aufgabe seitens der schweizerischen Luftfahrtbehörde, um die Reputation und das Vertrauen in die schweizerische Luftfahrt zurückzugewinnen.
Am 9. Juli 2006 hat das Generalsekretariat des UVEK den sechsten Bericht über den aktuellen Stand verabschiedet und veröffentlicht. Von den insgesamt 28 Empfehlungen des NLR, das bereits die Ist-Analyse und Ende 2005 das Nach-Audit über die Ergebnisse gemacht hatte, waren im letzten Sommer noch vier offen. Das zeigt auf, dass in den vergangenen rund vier Jahren in all den verschiedenen Bereichen und Instanzen enorm an den vielfältigen Aufgaben der Luftfahrtsicherheit gearbeitet wurde. [PAGE 379]
Gesamthaft betrachtet ist festzuhalten, dass sehr grosse Fortschritte erzielt wurden. Einige Punkte harren noch einer definitiven Lösung, z. B. die nachhaltige Verbesserung bei Skyguide. Zu erwähnen sind dabei die personelle Unterdotierung bei den Fluglotsen, die Suche nach einem neuen CEO, der Umzug nach Dübendorf, die Gewährung der vollen Sicherheit, die Personalaufstockung beim Bazl und die Implementierung und Festigung der neuen Betriebskultur. Bemerkenswert ist auch, dass im Rahmen der Änderung der Luftfahrtverordnung, die soeben, am 1. April 2007, in Kraft getreten ist, das straflose Meldewesen bei einem Fehler eingeführt werden konnte. Auch dies war eine Empfehlung des NLR-Berichtes. Noch offen ist heute insbesondere die Revision des Luftfahrtgesetzes; die Botschaft wird im nächsten Jahr unterbreitet werden. Darin sollen dann die rechtlichen Grundlagen für die notwendige Reorganisation der Unfallmeldestelle geschaffen werden.
Wichtig für die Umsetzung der Aufsichtspflicht und damit für die direkte Umsetzung des Begriffes "safety first" war auch die Aufstockung des Personalbestandes des Bazl. Der Auftrag hätte sonst vom Bazl nicht ausgeführt werden können.
Ich halte im Namen der Subkommission Ihrer GPK ausdrücklich fest, dass nach unserer Ansicht die damalige Anstellung des Sicherheitsbeauftragten in der Person von Herrn Muggli ein richtiger und dringend notwendiger Entscheid war. Es gab in sachlicher wie auch in sicherheitspolitischer Hinsicht einen grossen Handlungsbedarf. Dass dieser Sicherheitsbeauftragte dem Bundesrat neben dem NLR-Bericht quasi eine Zweitsicht ermöglichte, war für die zügige Umsetzung der Empfehlung wohl von grosser Bedeutung.
Abschliessend kann zu diesem Thema festgehalten werden, dass viele Ziele einer massiv verbesserten Aufsicht über die Luftfahrtsicherheit erreicht sind, dass wir aber noch lange nicht am Endziel angelangt sind. Wie hielt der Bericht doch eindrücklich fest? "Die Untersuchung kommt zum Schluss, dass im Rahmen des Sicherheitsmanagements in der Luftfahrt grosse Verbesserungen erzielt wurden. Die Schweiz erholt sich in der Tat langsam vom Mythos der Perfektion."
Die Subkommission hat vom Bundesrat verlangt, dass er künftig nicht mehr nur Standberichte über die Vergangenheit vorlegt, sondern im Sinne eines vorausschauenden Handelns vor allem auch vermehrt über Aspekte der geplanten Vorhaben und Überprüfungen berichtet. Es wird Ihnen also mit Sicherheit auch in Zukunft noch über dieses vielschichtige und komplexe Thema Bericht erstattet werden.
Zur Komplementärmedizin in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung: Das EDI hat am 9. Juli 1998 entschieden, fünf Methoden der Komplementärmedizin provisorisch, bis zum 30. Juni 2005, der obligatorischen Grundversicherung zu unterstellen. Massgebend für die definitive Aufnahme in den Leistungskatalog sollten jedoch wie für andere Heilverfahren und Medikamente die gemäss Artikel 32 KVG geltenden Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit sein. Mit Beschluss vom 3. Juni 2005 entschied das EDI, die provisorisch der Grundversicherung unterstellten Methoden wegen ungenügendem Nachweis der Erfüllung der genannten WZW-Kriterien aus der Grundversicherung herauszunehmen. Das Forum für Ganzheitsmedizin lancierte darauf eine Volksinitiative und überreichte der Bundeskanzlei bereits im September 2005 über 138 000 Unterschriften.
Im Frühsommer 2006 wurde der Vorwurf laut, es werde mit enormen staatlichen Finanzmitteln eine Kampagne des BAG für die ablehnende Haltung des Bundesrates vorbereitet. Das BAG hatte einen Auftrag an eine externe Firma in Zürich vergeben, die die Kampagne gar bis zur Abstimmung hätte begleiten sollen. Die Subkommission erhielt den Auftrag, diesen Sachverhalt eingehend zu prüfen. Dabei wurde festgestellt, dass in der Tat entsprechende Verträge abgeschlossen worden waren, in einem bis an die politischen Grenzen stossenden Umfang, dass sie aufgrund verschiedener Interventionen aber nur bis zur Umfeldanalyse umgesetzt wurden.
Der Departementsvorsteher, der vom Ausmass des Vertrages keine Kenntnis hatte, war gegenüber der Subkommission jedoch jederzeit offen und stoppte die Aktion. Er war auch von der Notwendigkeit einer externen Vergabe der Umfeldanalyse nicht überzeugt. Der dafür vorgesehene Betrag wurde eingestellt, und die Kosten für die Umfeldanalyse wurden unterschritten. Den Entscheid, ob die Komplementärmedizin wieder in die obligatorische Krankenpflegeversicherung integriert wird, wird nun definitiv das Volk zu fällen haben. Der Bundesrat und die SGK des Nationalrates lehnen es jedoch ab. Der Entscheid unserer SGK steht noch aus.
So weit die Berichterstattung aus der Subkommission EDI/UVEK.