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Schweiger Rolf · Ständerat · 2007-06-07

Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-06-07

Wortprotokoll

Ich habe zu diesem zweiten Satz gemäss Antrag der Kommission zwei Bemerkungen zu machen:

1. Ich finde es richtig, dass solche Ausnahmemöglichkeiten bestehen. Ich meine auch, dass von dieser Ausnahmeregelung Gebrauch gemacht werden soll, wobei ganz klar zum Ausdruck kommen muss, dass es sich um technische und ausschliesslich um technische Abläufe innerhalb des ganzen Handels handelt. Es kann ja nicht um Sachen gehen, die in irgendwelcher Art und Weise mit dem Stimmrecht zusammenhängen.

2. Die Kommission verweist dann auf international anerkannte Standards. Es würde mich interessieren zu wissen, ob damit in erster Linie die Standards der EU gemeint sind. Ich würde es - auch im Interesse des Finanzplatzes - richtig finden, dass bezüglich der bei diesen Ausnahmen anzuwendenden Standards auf diejenigen der EU abgestellt wird, da ja gerade für die Positionierung der Finanzplätze innerhalb der EU von vergleichbaren Standards ausgegangen werden muss.

Zusammengefasst finde ich es also richtig, für technische und nur für technische Abläufe diejenigen Ausnahmen festzulegen, die weitgehend auf den Standards aufbauen, die in der EU gelten.

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