Lauri Hans · Ständerat · 2007-06-07
Lauri Hans · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-06-07
Wortprotokoll
Ich danke dem Referenten für seine sehr richtigen Ausführungen und kann jetzt gleich dort anknüpfen, wo er aufgehört hat. Unsere Beratung zu diesem Absatz 4bis hat mich persönlich in einem Punkt nicht befriedigt. Leider fehlte am Schluss die Zeit, hier auch noch einen umfassend befriedigenden Zustand herzustellen. Wir präzisieren hier zu Recht eine Bestimmung des Nationalrates über die Suspendierung. Wie jetzt ausgeführt wurde, sagen wir, diese Suspendierung sei bis zu einer Dauer von fünf Jahren möglich. Wir sagen aber nicht, welches die Kriterien für diese fünf Jahre sind.
Wir müssen uns daran erinnern, dass der entscheidende Richter ein Zivilrichter sein wird; hoffentlich nur eine Stelle pro Kanton, beschlossen ist es aber noch nicht. Aber auch wenn es so kommt, wird dieser Richter mit Sicherheit nicht sehr viele solche Fälle erleben. Er wird also ein fachliches Problem haben. Dass wir nun in Absatz 4bis nicht sagen, welches die Kriterien sind, um diese fünf Jahre auszuschöpfen, ist gesetzgeberisch richtig. Solches legt man sehr oft in Gesetzen nicht fest. Was mich aber jetzt nicht befriedigt, ist, dass es uns auch in der Kommission nicht gelungen ist, glaubhafte Kriterien zu erarbeiten, nach welchen der Richter entscheiden könnte. Damit ist auch gesagt, dass man dann auch in den Materialien gemäss dem heutigen Wissensstand zu diesen fünf Jahren nichts finden wird. Der Kommissionssprecher hat uns nun gesagt, man habe bei diesen fünf Jahren eine Anlehnung an das Berufsverbot gemacht. Das ist richtig. Wir insistierten aber gegenüber der Verwaltung und fragten, nach was für Kriterien - ich wiederhole mich - der Richter dann sagen solle, ob ein, zwei, drei oder eben fünf Jahre richtig seien. Es scheint mir unabdingbar, dass wir diese Hausaufgabe noch erledigen. Ich weiss nicht, ob Herr Bundesrat Merz uns da noch Angaben machen kann.
Wenn wir das nicht wollen, möchte ich die Kommission des Nationalrates wirklich bitten, diesem Punkt noch alle [PAGE 418] Beachtung zu schenken und uns dann zu berichten, zu welchem Ergebnis sie gekommen ist. Denn wir müssen eines sehen: Die Suspendierung des Stimmrechtes auf mehrere Jahre hinaus ist ein recht schwerwiegender Eingriff in die Handlungsmöglichkeiten der Gesellschaft und ihres Umfeldes. Das scheint mir im Hinblick auf die Behandlung im Zweitrat ein ganz wesentliches Anliegen zu sein.