Leumann-Würsch Helen · Ständerat · 2007-06-07
Leumann-Würsch Helen · Ständerat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-06-07
Wortprotokoll
Nach den detaillierten Ausführungen von Kollege Germann kann ich mich kurz fassen; wir sind bei diesem Geschäft ja Zweitrat.
Wir haben viel zu verlieren, wenn das Vertrauen in unseren Finanzmarkt nicht mehr gewährleistet ist, weil der Finanzmarkt ja wirklich einer der grossen Pfeiler unserer Wirtschaft ist. Es ist erstaunlich, wie oft ich gefragt wurde, weshalb "die in Bern" nicht endlich, endlich etwas täten. Selbst Bürgerinnen und Bürger, die sich sonst nicht sonderlich um Wirtschaftsfragen kümmern, artikulierten ihre Ängste.
Mit der Vorlage, die wir heute diskutieren, werden nun zwei wichtige Lücken in Bezug auf die Offenlegung von massgeblichen Beteiligungen an kotierten Unternehmen geschlossen. Die Senkung der Schwellenwerte wie das Addieren von Aktien- und Optionsbeteiligungen entsprechen dem vergleichbaren internationalen Standard und erschweren Umgehungen. Aus technischen Gründen sind für spezifische Fälle Ausnahmen notwendig; diese dürfen aber das Ziel der grösseren Transparenz nicht unterlaufen. Es gab in den letzten Jahren einige plakative Beispiele, welche nach wie vor diskutiert werden. Der Druck aus der Wirtschaft, gesetzgeberisch tätig zu werden, war denn auch gross, weil die Gefahr bestehe, dass es weitere solche Fälle gebe.
Dieser Gefahr werden wir nun einen Riegel vorschieben, und deshalb diskutieren wir heute die Vorlage, in welcher die Schaffung einer einheitlichen eidgenössischen Finanzmarktaufsichtsbehörde vorgeschlagen wird. Damit soll das in Bedrängnis geratene Vertrauen wiederhergestellt und die heute bestehende Rechtsunsicherheit behoben werden. In dieser Behörde werden die Eidgenössische Bankenkommission, das Bundesamt für Privatversicherungen und die Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei zusammengefasst, und entsprechend sollen die bisherigen Aufsichtsorgane gestärkt und verbessert werden, was der Finanzmarktaufsichtsbehörde auf internationaler Ebene grösseres Gewicht verleihen wird.
Einen ersten Schritt hat die Bankenkommission jetzt gemacht - man konnte das lesen -, indem in der Börsenverordnung per 1. Juli dieses Jahres zwei Neuerungen in Kraft gesetzt werden: einerseits die Berücksichtigung der Summe von Aktien und Optionen für die Berechnung der meldepflichtigen Schwellenwerte bei Beteiligungen an kotierten Unternehmen, andererseits die Gleichbehandlung von Optionen mit Realerfüllung und mit Cash Settlement bei der Bestimmung dieser Schwelle.
Gegenüber dem heutigen Stand werden folgende Verbesserungen realisiert werden: Harmonisierung und Entschlackung der Strafsanktionen, klare Regelung der bereits heute in der Praxis angewendeten Verwaltungssanktionen, eine Rechtsgrundlage für "naming and shaming", Verankerung von Regulierungssätzen - zum Beispiel Berücksichtigung der Kosten bei Regulierungsobjekten - und zumindest eine beschränkte Flexibilisierung der Anstellungsbedingungen.
Positiv daran ist, dass mit der Finma nicht ein bürokratisches Monster mit nicht zu kontrollierender Machtfülle geschaffen wird. Was nicht ganz befriedigend ist, sind die Artikel im Börsengesetz, die wir am letzten Montag unter Zeitdruck noch beschlossen haben. Für einmal wäre es wünschenswert, wenn der Nationalrat eine bessere Lösung diskutieren könnte; ich fürchte aber, dass ihm dazu auch die Zeit fehlt. Wir werden das aber selbstverständlich nicht auf die lange Bank schieben.
Ich bin deshalb für Eintreten und für Zustimmung zur Vorlage, wie sie uns präsentiert wird.