Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2007-06-07
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2007-06-07
Wortprotokoll
Ich werde eine Erklärung abgeben, aber sie ist nicht feierlich. Mit der Praxis meines Departementes habe ich in den letzten Jahren den Beweis erbracht, dass wir immer wieder auf die angemessene Vertretung von Frauen in Gremien geachtet haben. Ich erinnere Sie an die Wahlen in den Bankrat der Nationalbank. Ich hatte dort sechs offene Stellen zu besetzen, es sind drei Frauen und drei Männer gefunden worden, das Verhältnis ist also fifty-fifty. Ich erinnere Sie daran, dass dem Bundesamt für Privatversicherungen neu eine Frau vorsteht; ich erinnere Sie auch daran, dass meine Generalsekretärin eine Frau ist und dass die neue Kommunikationsleiterin eine Frau ist. Ich mache mich sogar langsam verdächtig, weil überall Frauen gewählt werden. In diesem Sinne muss ich gar nichts feierlich bekunden. Es hängt doch nicht davon ab, dass wir über solche Dinge reden, sondern davon, dass wir sie tun. Mit dem Anliegen bin ich absolut einverstanden.
Dann hätte ich noch eine Gegenfrage. Welches ist der Unterschied zwischen "ausgewogen" und "angemessen"? Wenn Sie eine Powerfrau haben, sind die Frauen angemessen vertreten. Aber wenn Sie ein ausgewogenes Verhältnis wollen, müssten es drei von sechs sein. Und sehen Sie: Für uns zählen in erster Linie die Fachkundigkeit und Unabhängigkeit derjenigen, die in diesen Verwaltungsrat gewählt werden. Das sind die beiden Schlüsselkriterien.