Germann Hannes · Ständerat · 2007-06-07
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-06-07
Wortprotokoll
Bei Artikel 13 wollte der Bundesrat das Personal aus Gründen der Flexibilität privatrechtlich anstellen, da Leute, die über das notwendige Spezialwissen aus der Finanzbranche verfügen und in die Verwaltung wechseln möchten, rar und entsprechend teuer sind. Der Nationalrat hat sich anders entschieden, nämlich für eine öffentlich-rechtliche Anstellung.
Unsere Kommission ist mit der öffentlich-rechtlichen Anstellung grundsätzlich einverstanden, da auch diese der Finma-Behörde Flexibilität einräumen kann. Sie ist allerdings der Meinung, dass die Finma ein Personalstatut vorbereiten soll, das namentlich Vorschriften über die Entlöhnung, Nebenleistungen, Arbeitszeit, Treuepflicht und Kündigung enthalten soll. Das Personalstatut der Finma untersteht aber selbstverständlich dem Vorbehalt der Genehmigung durch den Bundesrat. Damit bleibt die Kirche im Dorf oder in der Stadt und die Entscheidungskompetenz beim Bundesrat, was uns wichtig scheint.