Vollmer Peter · Nationalrat · 1999-12-21
Vollmer Peter · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 1999-12-21
Wortprotokoll
Beim Teuerungsausgleich treffen wir den Nerv der Pensionierten. Denn sie haben keine Möglichkeit, das noch anders auszugleichen, wenn ihnen die Teuerung nicht voll bezahlt wird. Beim aktiven Personal hat man oft durch personalpolitische Gesamtpakete die Möglichkeit, vielleicht anstelle eines Teuerungsausgleichs die Arbeitszeit zu reduzieren oder andere Dinge machen, während die Rentnerin, der Rentner hier überhaupt keinen Spielraum mehr haben. Wir meinen, dass es richtig ist, hier gemäss den heutigen Regelungen den Rentnern den Teuerungsausgleich zu garantieren.
In erster Linie wird die Pensionskasse diese Mittel aufgrund der Vermögenserträge auf dem Deckungskapital zur Verfügung stellen. Gemäss dem neuen Gesetz werden wir der neuen Pensionskasse auch die Möglichkeit geben, einen besseren Vermögensertrag zu erwirtschaften, als das bisher der Fall war. Bis jetzt war das gute Geld der Pensionskasse billiges Geld für die Bundeskasse. Wir werden jetzt aber davon ausgehen können, dass es möglich sein wird, diese Mittel künftig aus der Vermögensbewirtschaftung bereitzustellen.
Sollte dies aber nicht der Fall sein, wäre es dennoch richtig, dass der Arbeitgeber seinen Rentnerinnen und Rentnern den Teuerungsausgleich garantiert. Dies würde dann nicht auf Kosten der Pensionskasse, sondern auf Kosten der Arbeitgeber erfolgen - eigentlich genau in der Logik, wie das Bundesrat Villiger vorhin bei der Berufsinvalidität als richtige Lösung vorgestellt hat.
Ich möchte noch eine Bemerkung zu dem machen, Herr Villiger, was Sie vorhin im Zusammenhang mit der Berufsinvalidität gesagt haben. Es gilt indirekt auch hier, nur ist es dort viel stossender. Die Frage, ob man jemanden invalidisieren kann oder nicht, darf doch schliesslich im Einzelfall nicht davon abhängen, ob man noch einen Kreditrest hat oder nicht; das darf doch sozialpolitisch keine Richtlinie des Bundes sein. Auch hier, meine ich, sollte der Teuerungsausgleich nicht davon abhängen, wie gut oder wie schlecht einzelne Arbeitgeber in unterschiedlichen Bereichen wirtschaften können.
Wir meinen, dass es im öffentlichen Dienst eben Bereiche gibt, bei denen man weniger Profite machen kann. Es gibt aber auch Bereiche, die im Vergleich zur Privatwirtschaft gut rentieren; dort kann Geld der Arbeitgeber für die Rentnerinnen und Rentner bereitgestellt werden. Diese Unterschiede sollten bei den Rentnern nicht mehr spürbar sein. Die Arbeitgeber des Bundes sollten deshalb den Rentnern diese Leistungen garantieren können. Die Arbeitgeber werden nur dann zur Kasse gebeten, wenn die Pensionskasse diese Leistungen aus ihrer Vermögensbewirtschaftung heraus nicht selber bereitstellen kann.
Ich bitte Sie deshalb, im Interesse der Rentnerinnen und Rentner hier dafür zu sorgen, dass auch sie ihren Anteil erhalten, dass auch sie den Teuerungsausgleich durch die Pensionskasse ausbezahlt erhalten. Wenn die Mittel nicht ausreichen, sollen die Arbeitgeber dafür aufkommen - aber bitte bei allen nach den gleichen Prinzipien und nicht unterschiedlich, wie wir das jetzt schon bei zwei Artikeln immer wieder kritisieren mussten. Ein unterschiedliches Ausgleichen der Teuerung, je nach der Rentabilität einzelner Betriebszweige des Bundes, kann keine zukunftsträchtige sozialpolitische Lösung und Richtlinie sein.
Ich bitte Sie deshalb, ein Zeichen zugunsten der Rentnerinnen und Rentner zu setzen und für die Garantie des Teuerungsausgleiches einzustehen.