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Heberlein Trix · Ständerat · 2007-06-07

Heberlein Trix · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-06-07

Wortprotokoll

Wie Sie sehen, ist eine Differenz zu beraten, nämlich bei Artikel 94a. Es geht um die Regelung des Differenzbereinigungsverfahrens beim speziellen Fall des Bundesbeschlusses über die Legislaturplanung. Nach Meinung des Nationalrates, der ja mit grosser Mehrheit festgehalten hat, ist das das Herzstück. Wir haben uns darum in unserer Kommission bemüht, eine Lösung zu finden.

Beide Räte haben bereits übereinstimmend beschlossen, dass das Parlament in der Form des Bundesbeschlusses über die Legislaturplanung entscheidet. Dieser Bundesbeschluss ist eine sehr spezielle Form eines Erlasses der Bundesversammlung. Er hat im Grunde die Funktion einer Richtlinienmotion. Die einzelnen Bestimmungen des Bundesbeschlusses entsprechen den früher in diesem Verfahren verwendeten Richtlinienmotionen. Der Unterschied zu früher besteht darin, dass es die Form des Bundesbeschlusses erlaubt, die Sammlung besser zu strukturieren und effizienter zu behandeln. Bei den früheren Sammlungen der Richtlinienmotionen im Rahmen dieses Verfahrens kam nie jemand auf die Idee, am Schluss über alle Motionen gesamthaft abzustimmen. Wenn sich die Räte bei einer einzelnen Motion nicht einigen konnten, so galten deshalb nicht plötzlich alle vorher angenommenen Motionen als abgelehnt.

Daher haben wir uns dazu durchgerungen, bei diesem Bundesbeschluss von einer ähnlichen Situation auszugehen. Beide Räte haben daher übereinstimmend beschlossen, dass es keine Gesamtabstimmung über die Legislaturplanung gibt. Demnach sollte es logischerweise auch keine gesamthafte Abstimmung über den Antrag der Einigungskonferenz geben, wie es im normalen Verfahren der Differenzbereinigung der Fall ist. Stattdessen sollte bei der Legislaturplanung zu jeder verbleibenden Differenz ein Einigungsantrag gestellt werden, über den gesondert abgestimmt wird. Wird ein Einigungsantrag abgelehnt, so scheitert nicht die ganze Vorlage, sondern es wird nur die betroffene Bestimmung gestrichen.

Ihre Kommission stimmt dieser Lösung des Nationalrates jetzt zu. Sie hat sich überzeugen lassen, dass die von uns geäusserten Befürchtungen nicht begründet sind, wonach sich dieses neue Verfahren als Präjudiz für unerwünschte analoge Änderungen im Gesetzgebungsverfahren erweisen würde. Dieses neue Verfahren wird gemäss diesem Bundesgesetz nur bei der Legislaturplanung angewandt. Für eine weiter gehende Änderung müssten bekanntlich auch andere Gesetzesrevisionen vorgenommen werden. Wir sehen daher ein, dass hier kein Risiko besteht, dass jemand auf eine solche Idee kommen könnte, die dann auch noch in beiden Räten mehrheitsfähig wäre.

Ihre Kommission hat den Beschluss des Nationalrates nun aber noch etwas weiterentwickelt und verbessert und auf Antrag von Herrn Inderkum eine Vereinfachung vorgenommen und für grössere Effizienz gesorgt. Im normalen Differenzbereinigungsverfahren braucht es bekanntlich drei Beratungen in jedem Rat, bis die Einigungskonferenz eingesetzt wird. Im Spezialfall der Legislaturplanung soll die Einigungskonferenz nach unserer Meinung bereits nach der ersten Beratung in jedem Rat eingesetzt werden. Im normalen Verfahren besteht ein Einigungszwang, und beide Räte müssen sich in einem mehrstufigen Verfahren einander annähern. [PAGE 397] Bei der Legislaturplanung gibt es diesen Einigungszwang nicht, und deswegen braucht es auch kein mehrphasiges Verfahren. Das gab es nämlich im früheren Verfahren bei den Richtlinienmotionen auch nicht.

Die Einigungskonferenz soll also bereits nach der ersten Beratung eingesetzt werden, und beide Räte können anschliessend über die einzelnen Anträge der Einigungskonferenz beschliessen. Auf diese Weise soll es möglich bleiben, dass ein Rat in der zweiten Beratung einem Beschluss des Erstrates zustimmt oder dass beide Räte bei einzelnen Bestimmungen zu einem Kompromiss oder zu einer Verbesserung ihrer Beschlüsse kommen.

Der grosse Vorteil dieses Verfahrens ist natürlich, dass es damit auch kein Problem sein wird, die Behandlung der Legislaturplanung, die ja bekanntlich beim letzten Mal scheiterte, jeweils in der Sommersession abzuschliessen. Man vermeidet dadurch unnötige längere Sitzungen - ich weiss nicht, wie viele Tage und Stunden das Parlament, insbesondere der Nationalrat, über diese Legislaturplanung beraten hat, die dann letztendlich gescheitert ist. Wir hoffen also, dass der Nationalrat diesem Antrag auf Vereinfachung zustimmen kann. Wir sind ihm einen Schritt entgegengekommen und haben mit diesem Entscheid auch noch zur Effizienz der Ratsverhandlungen beigetragen.

Ich bitte Sie, dem Antrag zuzustimmen.