Heberlein Trix · Ständerat · 2007-06-11
Heberlein Trix · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-06-11
Wortprotokoll
Zuerst vielleicht einige Bemerkungen zur Vorgeschichte dieser Vorlage: Nachdem sich die SPK unseres Rates und im Anschluss daran beide Räte gegen die Schaffung einer Verfassungsgrundlage für eine direkte Presseförderung ausgesprochen hatten, reichte die SPK unseres Rates eine Motion ein, welche die Fortführung der indirekten Presseförderung forderte, ohne - ich möchte dies betonen - auf die Art und Weise und die Höhe des Beitrages einzugehen. Obwohl die Motion von beiden Räten angenommen wurde, teilte der Bundesrat Ende 2005 mit, dass er die Motion nicht umsetzen werde und deren Abschreibung beantrage. In der Folge reichte die SPK des Nationalrates eine Kommissionsinitiative ein und erarbeitete nach Zustimmung unserer SPK eine Vorlage zur Änderung des Postgesetzes, welche die Motion umsetzen soll. Diese Vorlage wurde im Plenum des Nationalrates mit 154 zu 34 Stimmen angenommen. Wir haben gehört, dass der Bundesrat sich dieser Vorlage nach wie vor widersetzt. Ob sich der Bundesrat auch der ständerätlichen Vorlage widersetzt, ist mir bis heute nicht bekannt, aber wir werden dies dann hören.
Die nationalrätliche Vorlage wurde in unserer Kommission von zwei Vertretern der nationalrätlichen SPK vorgestellt. Aus der Überzeugung heraus, dass aus demokratie- und staatspolitischer Sicht ein vielfältiger Pressemarkt, insbesondere auch auf lokaler und regionaler Ebene, von eminenter Bedeutung sei, hatte die nationalrätliche SPK eine Änderung von Artikel 15 des Postgesetzes erarbeitet. Im Wesentlichen wird in der Vorlage vorgeschlagen, dass das bisherige, bis Ende 2007 begrenzte System so, wie wir es heute haben - eine Verbilligung der Posttaxen für die Beförderung von abonnierten Zeitungen und Zeitschriften, inklusive Mitgliederpresse -, weiterzuführen sei. Dafür soll der Bund die Post jährlich mit 60 Millionen Franken entschädigen. Die Post wird verpflichtet, das bisherige Tarifsystem beizubehalten, das heisst, distanzunabhängige Taxen zu gewährleisten. Zusätzlich will der Nationalrat 20 Millionen Franken zur Verfügung stellen, um kleinauflagige Titel von Regional- und Lokalzeitungen zu befördern.
Die Gültigkeit des Gesetzes wurde im Parlament bis 2014 befristet; bis dahin müsste eine Neuordnung im Postgesetz vorgenommen werden. Anlässlich der Sitzung Ihrer Kommission bekräftigte der Bundesrat seine Ablehnung der Vorlage; die Meinungsäusserungsvielfalt sei bereits gewährleistet und es bestehe keinerlei Veranlassung für den Staat, einzugreifen, auch wenn die Transportpreise angestiegen seien. Zwei Punkte, nämlich die Frühzustellung und die Zustellung am Erscheinungstag, wären diskussionswürdig; sie sind aber nicht Bestandteil der nationalrätlichen Vorlage.
Unsere Kommission unterstützt die Meinung des Bundesrates teilweise. Sie ist der Ansicht, dass auf eine generelle Subventionierung der Posttaxen für Zeitungen und Zeitschriften zu verzichten ist. Grossauflagige Titel sind nach Ansicht der Kommission nicht auf eine Verbilligung der Taxen angewiesen. Zum einen werden diese Produkte sowieso weitgehend mit der Frühzustellung zugestellt, zum anderen werden bei der Post bereits heute Marktpreise dafür gezahlt; dies aufgrund von vertraglichen Regelungen, die im Moment beinahe unterschriftsreif sind.
Der Antrag Ihrer Kommission sieht konkret vor, dass der Bund der Post jährlich 20 Millionen Franken zur Gewährung von Verbilligungen für die Regional- und Lokalpresse zur Verfügung stellt. Da der Definition von Regional- und Lokalpresse somit eine grosse Bedeutung zukommt, sollen die entsprechenden Kriterien, im Gegensatz zum Beschluss des Nationalrates, auf Gesetzesstufe festgehalten werden: Es wurde festgelegt, dass die Auflage mindestens 1000 Exemplare umfassen müsse bzw. höchstens 40 000 Exemplare umfassen dürfe. Weiter sollen pro Jahr 10 Millionen Franken für die Ermässigung der Posttaxen für Zeitungen und Zeitschriften von nichtgewinnorientierten Organisationen, für die sogenannte Mitgliederpresse, vorgesehen werden. Hier beträgt die Auflagenuntergrenze 1000 Exemplare, die Auflagenobergrenze beträgt 300 000 Exemplare. Sowohl bei der Regional- und Lokalpresse wie auch bei der Mitgliederpresse wird zudem ein redaktioneller Anteil von mindestens 50 Prozent vorgeschrieben.
Aus regionalpolitischen Gründen wichtig ist der Kommission schliesslich, dass Zeitungen und Zeitschriften auch weiterhin zu distanzunabhängigen Preisen verteilt werden. Die Post soll daher nach wie vor gesetzlich dazu verpflichtet werden, wie dies auch in der nationalrätlichen Vorlage der Fall ist. [PAGE 422]
Die Kommission unseres Rates beschränkt sich also im Gegensatz zum Nationalrat in ihrer Zielsetzung auf eine Neuausrichtung der indirekten Presseförderung, auf die Konzentration der Mittel, auf die Unterstützung der kleinen Regional- und Lokalpresse. Mit dieser Konzentration soll die seit Jahren kritisierte Wirkung der Giesskannensubvention beseitigt werden. Ich erinnere Sie an die langen Diskussionen, die wir im Zusammenhang mit dem Verfassungsartikel hatten, bei dem immer wieder klar bestätigt wurde, dass diese Giesskannensubvention nicht weitergeführt werden solle. Im Wesentlichen übernehmen wir genau das Element der spezifischen Förderung der kleinen Regional- und Lokalpresse, der Förderung also der Meinungsvielfalt, wie wir es alle wollen, auch im Sinne des Demokratieverständnisses. Gemäss Angaben der Post profitieren davon rund 120 Artikel. Zusätzlich wollen wir eine gezielte Förderung der nichtgewinnorientierten Mitgliederpresse, die eine Auflage von mindestens 1000 und höchstens 300 000 Exemplaren umfasst.
Diese Angaben, die wir hier festgelegt haben, entsprechen der Diskussion, wie sie in der nationalrätlichen Kommission geführt wurde. Gemäss Fassung des Nationalrates aber müssen alle diese Festlegungen erst in der Verordnung des Bundesrates erfolgen. Wir haben das im Interesse der Presse bereits hier klargestellt, denn wir sind uns bewusst, dass die Presseförderung am 1. Januar 2008 ausläuft, wenn wir keine neue Regelung haben. Verzichtet wird also auf eine Preisregulierung für die Distribution von grossen abonnierten Zeitungen und Zeitschriften sowie für die Mitgliederpresse mit einer Auflage von über 300 000 Exemplaren. Ich habe es erwähnt, mit diesen sind bereits vertragliche Vereinbarungen abgeschlossen worden.
Die Höhe der von Ihrer Kommission beschlossenen Abgeltung ist gemäss Aussage des Departementes genügend. Das maximal mögliche Risiko des Wegfalls von Grosskunden, wie es die Post heraufbeschwört, ist darin berücksichtigt, und damit sind auch die Deckungsbeiträge darin enthalten. Weil im nationalrätlichen Beschluss die Risiken und die Unsicherheit bezüglich Festlegung des Kreises der Förderberechtigten bezogen auf die Verordnung sehr gross sind, haben wir jetzt auf Gesetzesstufe einen hohen Konkretisierungsgrad beschlossen, obwohl dies eigentlich unserer gesetzgeberischen Zielsetzung nicht gerade entspricht. Die jetzt im Gesetz festgelegten Kriterien - in Artikel 15 Absatz 3 Literae a bis j und Absatz 3bis Literae a bis e usw. - entsprechen weitestgehend den Bedingungen, wie sie im Nationalrat in der Diskussion festgelegt wurden. Nur braucht es dafür dann eben keine Verordnung mehr, sondern für die ab 1. Januar 2008 infrage kommenden Titel ist alles bereits hier geregelt, und die Diskussionen darum, welche eine Förderung erhalten und welche nicht, sind unnötig. Wir haben beschlossen, dass die Befristung bis Dezember 2011 für diese detaillierte Regelung gelten soll, auch im Interesse der Rechtssicherheit. Sie schafft nämlich Klarheit über die Rahmenbedingungen.
Ein Mangel, der sowohl in der nationalrätlichen wie auch in unserer Fassung weiterbesteht, ist der fehlende Einbezug der Frühzustellung, von der das Überleben der Regional- und Lokalpresse zunehmend abhängt. Aber diese Zustellung kann ja weder befohlen werden, bezogen auf Verträgerinnen und Verträger, noch kann sie als Verpflichtung den Zeitungen auferlegt werden. Sie muss aber im Rahmen der Überprüfung des Postgesetzes nochmals angeschaut werden, daher - wegen der Wichtigkeit - auch die von uns verkürzte Frist.
Das gegenüber dem Nationalrat veränderte Modell zeigt nach Meinung unserer Kommission klar den Weg auf, wie die Revision des Postgesetzes weiter angegangen werden muss:
1. Man muss bei den grossen und selbstständig überlebenden Verlagen von der Giesskannensubvention wegkommen. Ich betone das. Es wird zwar der Transport finanziert, aber letztlich kommen diese Verbilligungen auch den Verlagen zugut. Die Regional- und Lokalpresse muss zur Erhaltung der Vielfalt der Meinungen unterstützt werden. Zum Problem der Kopfblätter werde ich mich in der Detaildiskussion und auch im Zusammenhang mit dem Antrag Altherr äussern.
2. Unterstützung der Post für diese Abgeltung, ohne Einschränkung ihrer unternehmerischen Freiheit.
3. Reduktion des staatlichen Mitteleinsatzes gegenüber dem Beschluss des Nationalrates, da es sich um eine neue Aufgabe handelt. Die 80 Millionen Franken, die vom Nationalrat beschlossen wurden, müssten kompensiert werden, auch die von uns allenfalls zu beschliessenden Beträge müssten kompensiert werden. Wo das geschehen soll, wurde in der nationalrätlichen Diskussion, aber auch in unserer SPK völlig offengelassen. Wir müssen uns aber bewusst sein, dass das passieren muss.
Ihre Kommission ist ohne Gegenstimme auf die Vorlage eingetreten und hat sie mit 9 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen genehmigt.