preparatory:AB 74896
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2007-06-11
Wortprotokoll
Die Interessenlage, wie Sie sie dargelegt haben, Frau Sommaruga, nimmt der Bundesrat auch auf. Aber er hat mit Artikel 49a einen anderen Weg eingeschlagen. Der Bundesrat schlägt darin eine Pflicht zur Quellenangabe vor. Er will die Transparenz erhöhen. Das ist die Grundlage, um die Durchsetzung vertraglicher Lösungen über die Aufteilung von Vorteilen aus der Nutzung genetischer Ressourcen und traditionellen Wissens zu erleichtern. Das gibt es heute nicht, und darum waren auch die Patentanmelder gegen diese Verpflichtung, weil es natürlich erstens Transparenz schafft und zweitens eine zusätzliche Belastung administrativer Natur ist. Daraus können dann auch Ansprüche abgeleitet und durchgesetzt werden. Ihr Ansatz geht viel weiter, namentlich auch was die Ausdehnung auf den Bereich menschlich-biologischen Materials betrifft. Das erachten wir nicht als konsensfähig. Dies ist auch im internationalen Umfeld nicht abgestützt.
Wir beantragen Ihnen daher die Ablehnung dieses Minderheitsantrages; wir beantragen ferner, hier mit Artikel 49a den vorgeschlagenen Weg zu gehen; darin sind die Angaben über die Quelle der genetischen Ressourcen und des traditionellen Wissens geregelt.