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Sommaruga Simonetta · Ständerat · 2007-06-11

Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-06-11

Wortprotokoll

Das ist der letzte Minderheitsantrag, den Sie mich heute begründen hören.

Wenn genetische Ressourcen patentiert werden, stellt sich die Frage, wie man sicherstellen kann, dass auch der Spender solcher Materialien einen Anteil am Gewinn erhält, der mit seinen Ressourcen erzielt wird. Das scheint mir eigentlich das Natürlichste der Welt zu sein. Ich schlage Ihnen vor, für diese Beteiligung auf den Verarbeitungsartikel in Artikel 726 ZGB zurückzugreifen. Der Verarbeitungsartikel sieht vor, dass bei einem Produkt, das verarbeitet wird, die wertmässige Zunahme unter denjenigen verteilt wird, die zum zusätzlichen Wert beigetragen haben. Immerhin ist ja das Ausgangsmaterial die Quelle für jede Erfindung, die später patentiert werden soll. Ausserdem werden Erfindungen in diesem Bereich in den allermeisten Fällen erst dadurch möglich, dass die Spender dieser Materialien über ein ganz spezifisches Wissen verfügen. Dieses Wissen geben sie weiter, und damit steht ihnen auch ein Teil am künftigen Erfolg zu.

Nun hat man mir entgegengehalten, eine geistige Erfindung sei nicht das Ergebnis einer mechanischen Verarbeitung und folglich könne der Wertzuwachs im Bereich der Patentierung nicht eruiert werden. Ausserdem habe das Ausgangsprodukt gar keinen Wert an sich, weil es dafür keinen Markt gebe. Ich muss Ihnen sagen, dass ich mit dieser Argumentation Mühe habe. Da verfügen vorab wirtschaftlich arme Länder über beträchtliche Ressourcen. Diese gehen durch die Patentierung ins Eigentum einer Firma oder einer Einzelperson über, und am Schluss sagt man, die Spender dieser Ausgangsmaterialien sollen leer ausgehen, weil ihr Produkt an sich gar keinen Wert habe, weil es dafür keinen Markt gebe. Das ist aus meiner Sicht nichts anderes als eine neue Form von Ausbeutung und Kolonialisierung. Wir kommen, nehmen den Leuten ihre eigenen Sachen weg und behaupten, diese hätten gar keinen Wert.

Die Folgen für die Menschen im Süden sind unter Umständen ebenso dramatisch, wie dies in der Kolonialzeit der Fall war. Unter Umständen können sie aufgrund eines Patentes nicht mehr auf ihre eigenen Nahrungsmittel und auf ihre eigenen medizinischen Heilpflanzen zurückgreifen, weil diese patentiert sind. All jenen, die ab und zu den Sinn der Entwicklungshilfe anzweifeln, möchte ich sagen: Mir wäre es viel lieber, wir würden den Menschen in den armen Ländern für ihre Arbeit, für ihre Rohstoffe und für ihre genetischen Ressourcen einen anständigen Preis bezahlen. Dann könnten wir auf die Entwicklungshilfegelder verzichten. Was wir hier tun, ist das Gegenteil von Gerechtigkeit.

Es ist nicht ein juristisches Problem, wie man diese Menschen an den Gewinnen, die man mit ihren ureigensten Ressourcen macht, beteiligen kann; es ist eine Frage des Willens. Die Minderheit schlägt Ihnen einen gangbaren Weg vor. Wenn wir jetzt eine Differenz schaffen, kann der Nationalrat den Vorschlag noch verbessern. Ich bin dann gespannt auf die Vorschläge von all jenen, die an sich bereit sind, für eine gerechte Verteilung der Gewinne zu sorgen. Sie können den Antrag der Minderheit gerne noch juristisch vervollkommnen.