Hess Hans · Ständerat · 2007-06-11
Hess Hans · Ständerat · Obwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-06-11
Wortprotokoll
Es liegt Ihnen der Minderheitsantrag Sommaruga Simonetta für einen neuen Absatz 4 vor. Dieser beabsichtigt, einen Spender von biologischen Ausgangsmaterialien als eine Art Miterfinder am Patentrecht partizipieren zu lassen. Auf diese Weise sollen die Vorteile aus der Nutzung der biologischen Ausgangsmaterialien aufgeteilt werden.
Die Regelung ist unklar, sodass sich auch die Tragweite des Minderheitsantrages nicht zuverlässig beurteilen lässt. Die Rechte der Spender von biologischen Ausgangsmaterialien sollen nach den Bestimmungen über die Verarbeitung im Bereich des Fahrniseigentums vorbehalten bleiben. Eine geistige Erfindung ist allerdings nicht das Ergebnis einer mechanischen Verarbeitung von biologischen Ausgangsmaterialien mit Wissen. Aber selbst wenn das biologische Ausgangsmaterial als Quelle für eine Erkenntnis verstanden wird, die zu einer Erfindung führen kann, ist der Vorschlag in der Praxis nicht umsetzbar. Die Anwendung von Artikel 726 ZGB würde schon an der Berechnung des Wertanteils des biologischen Ausgangsmaterials einerseits und desjenigen des geistigen Eigentums andererseits scheitern.
Auch der zweite Vorbehalt ist unklar: Auf internationaler Ebene wird die Aufteilung der Vorteile aus der Nutzung genetischer Ressourcen der vertraglichen Autonomie der betroffenen Parteien überlassen. Die einschlägigen Staatsverträge räumen einem Spender von biologischen Ausgangsmaterialien keinen Anspruch auf Teilhabe an einem Patent als Miterfinder ein. Die Staatsverträge betreffen zudem lediglich pflanzen- und tiergenetische Ressourcen. Der Minderheitsantrag schliesst demgegenüber auch biologisches Material menschlichen Ursprungs mit ein. Der Vorbehalt von Rechten der Spender aus Staatsverträgen ist daher fragwürdig, und die Konsequenzen sind auch hier nicht absehbar.
Die Mehrheit der Kommission hat sich aus diesen Überlegungen für den Ansatz des Bundesrates bei Artikel 49a, den wir eben behandelt haben, ausgesprochen. Daher bitte ich Sie, den Antrag der Minderheit zu Artikel 3 Absatz 4 abzulehnen.
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