Lexipedia

Wicki Franz · Ständerat · 2000-09-26

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-09-26

Wortprotokoll

Herr Reimann hat die Begründung des Antrags der Kommission eigentlich gleich selber geliefert: Der Antrag Reimann ist dem Wortlaut des deutschen Verbraucherkreditgesetzes entnommen. Wir haben uns in der Kommission mit dieser Version auseinander gesetzt, sie ist für uns also nicht neu. Ich kann dazu kurz sagen: Das Widerrufsrecht hat nur dann einen Sinn, wenn die Folge bzw. die Sanktion so ist, dass sie die Kreditgeber veranlasst, die Widerrufsfrist zu respektieren und das Darlehen innerhalb dieser Widerrufsfrist nicht auszubezahlen. Niemand zwingt ja den Kreditgeber, das Darlehen bereits zu zahlen, wenn die Widerrufsfrist noch läuft.

Der Antrag der Kommission entspricht den Gründen, aus welchen wir das Widerrufsrecht überhaupt einführen: Der Konsument soll nämlich vor Schaden durch unbedachtes Konsumieren bewahrt werden. Daher ist eine gewisse - ich nehme jetzt den Wortlaut von Herrn Reimann auf - "Diskriminierung" des Kreditnehmers gegenüber dem Barzahler [PAGE 577] bewusst gewollt. Derjenige, der eben nicht liquid ist, muss sich gut überlegen, ob er sich die Anschaffung leisten kann. Das Widerrufsrecht und die Sanktionen dazu sind so gewollt.

Ich bitte Sie daher namens der Kommission, dem Antrag der Kommission zuzustimmen.