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Hess Hans · Ständerat · 2007-06-11

Hess Hans · Ständerat · Obwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-06-11

Wortprotokoll

Das Patentrecht ist für unser Land von grosser Bedeutung. Die Innovation ist ein zentraler Rohstoff in unserer wissensbasierten Wirtschaft. Produkte auf hohem Forschungs- und Entwicklungsniveau sind die Quelle für wirtschaftliche Wertschöpfung und Wohlstand. Daher ist das Patentsystem für uns zentral, es schafft einen Anreiz für Innovationen. Der Patentschutz ist eine wichtige Rahmenbedingung für innovative Branchen.

Der Patentschutz ist dabei nicht nur für weltweit operierende Konzerne von Interesse; gerade die kleinen und mittleren Unternehmen sind zur Finanzierung ihrer Forschungs- und Entwicklungskosten auf fremdes Kapital angewiesen. Investoren gehen das hiermit verbundene Risiko jedoch nur gegen entsprechende Sicherheit ein, d. h., wenn die für den Geschäftserfolg wesentlichen Produkte oder Verfahren durch Patente geschützt sind und für diese Rechtssicherheit besteht. Daher handelt es sich bei der Patentgesetzrevision um eine zentrale wirtschafts- und gesellschaftspolitische Vorlage. Sie dient der Fortentwicklung des Patentrechtes im Lichte des technologischen Fortschritts und der internationalen Entwicklung der vergangenen Jahre. Sie will das innovative Klima sowie das Wirtschaftswachstum in der Schweiz fördern. Als Schwerpunkt trägt die Revision dem Bereich der Biotechnologie besser Rechnung und stellt einen angemessenen Patentschutz für biotechnologische Erfindungen sicher. Das ist wichtig, um das Potenzial der Bio- und Gentechnologie zu erschliessen.

Schwerpunktmässig geht es bei der Vorlage freilich nicht nur um Wirtschaftswachstum; vielmehr stehen den Anliegen der Wirtschaft die vielfältigen Positionen von Gesellschaft, Ethik und Forschung gegenüber. In der breiten Öffentlichkeit geben besonders die ethischen Fragen immer wieder Anlass zur Diskussion. Der Gesetzentwurf berücksichtigt die Interessen der Wirtschaft ebenso wie generelle Gemeinwohlinteressen, namentlich ethische und soziale Gesichtspunkte.

So bestätigt der Gesetzentwurf einerseits die bestehende Möglichkeit, Erfindungen in der Biotechnologie durch Patente zu schützen. Er setzt damit ein klares Zeichen im internationalen Standortwettbewerb um Forschungsausgaben. Andererseits enthält der Gesetzentwurf auch ein ausgewogenes Bündel von Schranken. So verdeutlicht etwa die Vorlage die Grenzen der Patentierbarkeit beim Menschen sowie bei Gensequenzen und konkretisiert auch den allgemeinen Vorbehalt der öffentlichen Ordnung und der guten Sitten. Neu ist auch ein Katalog von Ausnahmen von den Wirkungen des Patentes. Dieser Katalog beinhaltet zum Beispiel ein breites Forschungsprivileg, das Versuchsprivileg zur [PAGE 435] Förderung von Generika sowie Ausnahmen zugunsten der Landwirtschaft. Diese Schranken sollen eine Beeinträchtigung der Forschung und Behinderung der Weiterentwicklung von Erfindungen vermeiden. Sie sollen den Ausgleich zwischen den vielfältigen Interessen der Gesellschaft, Ethik, Forschung und Wirtschaft bestmöglich herstellen.

Es geht bei der Vorlage aber nicht nur um biotechnologische Erfindungen. Ein wesentlicher Teilaspekt der Revision ist der Vorschlag für eine Exportlizenz für patentgeschützte Medikamente. Entwicklungsländer sollen zu einem für sie erschwinglichen Preis Medikamente beschaffen können, falls sie diese zur Bekämpfung gravierender Gesundheitsprobleme benötigen. Die Revision trägt noch weiteren Entwicklungen der vergangenen Jahre Rechnung. Hervorzuheben sind Massnahmen zur Bekämpfung der Piraterie. Die Piraterie am geistigen Eigentum hat in den letzten Jahren weltweit massiv zugenommen. Die volkswirtschaftlichen Schäden sind enorm. Die innovativen Schweizer Unternehmen sind stark betroffen. Neben den Verlusten für die Schweizer Wirtschaft fallen aber auch die Schäden für die Konsumenten ins Gewicht. Das bisherige zivil- und strafrechtliche Instrumentarium hat die Piraterie nicht eindämmen können. Die Vorlage schlägt daher wirksamere Massnahmen zur Bekämpfung der Piraterie vor.

All diese Teilaspekte stossen auf breite Akzeptanz und waren in der Kommission auch nicht bestritten. Ursprünglich bildete auch die umstrittene Thematik der Parallelimporte von patentgeschützten Produkten einen Gegenstand der bundesrätlichen Vorlage. Am 20. Dezember 2006 beschloss der Nationalrat, diesen Bereich, d. h. konkret die Absätze 1, 2 und 4 von Artikel 9a, aus der Vorlage herauszunehmen. Zugleich stimmte er einer Motion seiner Kommission für Rechtsfragen zu, die den Bundesrat beauftragt, die Frage der Parallelimporte patentgeschützter Güter neu zu prüfen und dem Parlament bis Ende dieses Jahres in einer separaten Botschaft eine Lösung vorzuschlagen. Die Mehrheit Ihrer Kommission entschied, sich in Bezug auf das Vorgehen dem Nationalrat anzuschliessen. Die in der Kommission noch strittige Frage, ob unser Rat den Bundesrat beauftragen soll, die Frage der Erschöpfung im Patentrecht nochmals zu prüfen, ist von uns zwischenzeitlich entschieden worden: Wir haben die Motion der Schwesterkommission des Nationalrates am 14. März 2007 angenommen.

Die Thematik der Parallelimporte patentgeschützter Güter ist somit nicht Gegenstand der vorliegenden Revisionsvorlage. Das vermag die Bedeutung der Revision des Patentgesetzes jedoch nicht zu schmälern. Schwerpunktmässig handelt es sich bei dieser Gesetzesrevision um eine zentrale wirtschafts- und gesellschaftspolitische Vorlage, welche die Standortattraktivität des Forschungs- und Wissensplatzes Schweiz massgeblich beeinflusst. Darin waren sich die Mitglieder unserer Kommission einig. Die Kommission ist daher ohne Gegenstimme auf die Vorlage zur Änderung des Patentrechtes eingetreten.

Eine zweite Vorlage sieht ferner die Ratifizierung des Patentrechtsvertrages vor. Der Patentrechtsvertrag vereinheitlicht eine Reihe von wichtigen Formvorschriften. Ziel der Rechtsangleichung ist es, die administrativen Verfahren, an die der Patentschutz anknüpft, benutzerfreundlicher und effizienter zu machen. Der Patentrechtsvertrag soll es erlauben, das Patent zu bewerben, und soll es Patentinhabern erleichtern, für ihre Erfindung in vielen verschiedenen Ländern Schutz zu erlangen und zu behalten.

Unsere Kommission ist auch auf die Vorlage zum Patentrechtsvertrag ohne Gegenstimme eingetreten. Namens der Kommission beantrage ich Ihnen, ebenfalls Eintreten auf die beiden Vorlagen zu beschliessen.

Zum Verständnis der Ratsmitglieder: Ich werde in der Folge nur zu jenen Bestimmungen sprechen, zu denen Minderheitsanträge vorliegen - das sind die Artikel 2, 3, 8c und 49a - bzw. zu jenen, für die der Berichterstatter von der Kommission beauftragt worden ist, in der Ratsdebatte erläuternde Erklärungen abzugeben, das sind die Artikel 40e und 49.

Abschliessend weise ich noch darauf hin, dass alle Anträge der Minderheit in gleicher oder ähnlicher Fassung dem Nationalrat als Erstrat vorlagen und dass der Nationalrat diese Anträge alle abgelehnt hat.