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Sommaruga Simonetta · Ständerat · 2007-06-11

Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-06-11

Wortprotokoll

Ich habe vorhin, in meinem Votum zum Rückweisungsantrag Stadler, bereits ein konkretes Beispiel genannt, um aufzuzeigen, worum es bei diesem Artikel 8c geht. Ich möchte deshalb jetzt nur noch kurz auf die Geschichte dieses Artikels eingehen.

Artikel 8c hat nämlich eine längere und interessante Vorgeschichte. Einiges davon haben wir bereits erfahren. Das Eidgenössische Institut für geistiges Eigentum hat im Jahr 2003 bei Hochschulen, Forschungsinstituten und Unternehmen, die im Bereich der Biotechnologie tätig sind, eine repräsentative Umfrage gemacht. Die Teilnehmer dieser Umfrage schlugen als wichtige Massnahme im Bereich der Biotechpatente vor, dass Sequenzen oder Teilsequenzen eines Gens nur für jene Funktion patentierbar sein sollen, die der Patentbewerber selber gefunden hat - das ist also das, was Ihnen die Minderheit heute beantragt. Der Bundesrat übernahm diese Formulierung und schickte sie in die Vernehmlassung. Die Antworten waren nicht negativ, Herr Bundesrat, die Antworten waren positiv. Es gab Kreise, die das nicht so gesehen haben, aber es gab sehr viele sehr positive Rückmeldungen. Die kleinen und mittleren Biotechnologieunternehmen, die Hochschulen und Forschungsinstitute, sie allesamt begrüssten diesen Vorschlag einhellig als fairen Interessenausgleich.

Auch der Bundesrat argumentiert in der Botschaft gegen den Vorschlag, den er nachher selber eingebracht hat. Ich zitiere Ihnen nur einen Satz, er stammt in der Tat aus der [PAGE 445] Botschaft: "Es ist in der Tat nicht von der Hand zu weisen, dass die Aussicht, für eine neu aufgeklärte, mit der offenbarten Funktion in keinem Zusammenhang stehende Funktion eines Gens lediglich ein abhängiges Patent zu erhalten, den Anreiz an der Aufklärung weiterer Funktionen bekannter Sequenzen reduziert." Ich erinnere Sie dabei eben an das Beispiel, das ich vorher im Zusammenhang mit dem Brustkrebsgen erwähnt habe: Bei diesem wurde eben erst später herausgefunden, dass es auch bei der Erkennung von Darmkrebs eine Rolle spielen könnte; und genau in einem solchen Fall ist die Weitererforschung unattraktiv, wenn die neue Erfindung dem bisherigen Patentinhaber gehört.

Der Bundesrat hat nach der Vernehmlassung eine Arbeitsgruppe eingesetzt; wir haben das bereits gehört. Er bezeichnet diese Arbeitsgruppe als paritätisch zusammengesetzt. Ich zähle Ihnen gerne auch nochmals auf, wer in dieser Arbeitsgruppe vertreten war, und lasse Sie dann entscheiden, ob das paritätisch ist. In der sechsköpfigen Arbeitsgruppe waren je ein Vertreter von Serono, von Interpharma, von Roche und der Biotech Association - wobei Letztere wiederum der Verbund von Roche Diagnostics, Novartis Pharma und Serono ist - sowie zwei Forscher, der Präsident des Forums Genforschung und der Präsident der Schweizerischen Akademie der Naturwissenschaften.

Der Bundesrat hat sich dann entschieden, entgegen den Bedenken, die er selber angeführt hat, dem Parlament die Vorlage mit dem absoluten Stoffschutz vorzulegen und damit den Patentschutz nicht mehr an die Funktion zu binden, welche zum Patent angemeldet wird. Ich möchte auch materiell noch etwas zu diesem Kompromiss sagen: Der Bundesrat hat den Antrag der Mehrheit so dargestellt, als ob die Pharmaindustrie bereits massiv zurückgesteckt hätte, indem der Patentschutz nur noch für jene Gensequenz gelten würde, welche die gefundene Funktion erfüllt. Tatsache ist aber, dass auch diese Gensequenz multifunktional ist und dass damit der Patentschutz auch für Funktionen gilt, die im Moment der Patenterteilung noch gar nicht bekannt sind.

Die Minderheit nimmt also die Formulierung, wie sie der Bundesrat selber in die Vernehmlassung geschickt hat, wieder auf. Ich muss nicht nochmals ausführen, dass sich mehrere Forscher tatsächlich auch gegenüber dem Nationalrat gemeldet haben, aber wie Sie sehen, wenn Sie diese Debatte nachlesen, sind dort diese Bedenken und diese Seite in der Diskussion überhaupt nicht aufgenommen worden. Wenn Sie sehen, wer sich unter diesen Forschenden befindet, stellen Sie fest, dass das nicht Leute sind, die Sie einfach abtun können als irgendjemanden, der sich auch noch zu Wort meldet. Es sind auch Nobelpreisträger, Wissenschafter aus der Medizin, aus der Landwirtschaft sowie Ärztinnen und Ärzte, die selber mit Gentests arbeiten und uns bitten, die Minderheit zu unterstützen. Sie befürchten eben, dass der absolute Stoffschutz bei Gensequenzen "schwerwiegende Auswirkungen auf die Forschung im Bereich von Landwirtschaft und Medizin" hat.

Es gibt übrigens unter diesen Forschenden auch solche, die weiter gehen möchten und auch einen Kompromiss eingehen, indem sie Ja sagen zum Antrag der Minderheit, Herr Bundesrat. Es ist also nicht so, dass die Minderheit schon jenseits des Kompromisses ist, sondern auch der Antrag der Minderheit ist für sehr viele Forschende bereits ein beträchtlicher Kompromiss, aber sie haben sich darauf geeinigt, dass bei der Patentierung der zweckgebundene Stoffschutz den unterschiedlichen Interessen eben am besten gerecht wird.

Zu einem Punkt, der heute auch von Herrn Kollege Schweiger noch angesprochen wurde, möchte ich kurz Stellung nehmen, weil er auch in der Kommission eine Rolle gespielt hat. Es ist die Frage, ob mit einem zweckgebundenen Stoffschutz die Arbeit desjenigen Forschers, der eben die Sequenz eines Gens überhaupt isoliert hat, hier als Vorleistung nicht ungenügend honoriert werde. Ich habe mich erkundigt und vonseiten der Akademie der Naturwissenschaften die Auskunft erhalten, dass die Isolierung einer Gensequenz keine besondere Leistung sei und heute auch von einem Diplomstudenten erbracht werden könne.

Ich bitte Sie also, der Minderheit zuzustimmen. Diese Fassung wurde vom Bundesrat in der Vernehmlassung selber vorgeschlagen. Wenn wir alle davon überzeugt sind, dass Forschung und Innovation der Rohstoff unseres Landes ist, dann sollten wir auch dazu beitragen, dass dieser gestärkt und nicht behindert wird.