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David Eugen · Ständerat · 2007-06-12

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-06-12

Wortprotokoll

Die Minderheit schliesst sich den Grundüberlegungen an, dass wir aus Gründen der Sicherheit des Systems eine Anpassung machen müssen. Unsere Überlegungen unterscheiden sich von jenen der Mehrheit und auch des Bundesrates in der Frage, wie diese Absenkung vorgenommen werden soll. Ich habe mir erlaubt, Ihnen eine Grafik zu verteilen. Darauf ist aufgezeichnet, was bis jetzt gegolten hat bzw. jetzt gilt, das heisst bis zur 1. BVG-Revision und dann nach der 1. BVG-Revision. Das ist für mich und die Minderheit ein entscheidendes Moment, dass wir beschlossen haben, diese Senkung bis zum Jahr 2014 in einer bestimmten Art und Weise durchzuführen. Die Meinung der Minderheit ist jetzt, dass wir die Senkung auf 6,8 Prozent vornehmen und sie dann kontinuierlich bis auf 6,4 Prozent weiterführen.

Der Bundesrat greift in das geltende Absenkungsschema, das wir vor Kurzem beschlossen haben, sehr radikal ein und geht mit seiner Lösung ab dem Jahr 2007 bis zum Jahr 2011 fast in die Senkrechte. Die Mehrheit geht hier auch relativ steil herunter bis auf das Jahr 2014. Was Bundesrat und Mehrheit vorschlagen, wäre in der Durchführung akzeptabel, wenn Zeitdruck und hohe Dringlichkeit bestünden, das heisst, wenn wir jetzt davon ausgehen müssten, dass die Renditeerwartungen aufgrund der Werte der letzten zwanzig Jahre - Herr Bundesrat Couchepin hat sie erwähnt, es waren durchschnittlich 6,3 Prozent - plötzlich viel schlechter wären.

Wenn man diese Prognose erstellt, muss man vielleicht Dringlichkeitsrecht machen. Die Minderheit ist der Meinung, es bestehe weder von der Wirtschaftslage noch von den Anlageerwartungen her Dringlichkeit. Sie haben gesagt, Herr Bundesrat, man habe sehr lange Vertrauen in das System gehabt. Das Vertrauen war vielleicht zu gross, deshalb müssen wir korrigieren - dem schliessen wir uns an -, aber wir sind nicht der Meinung, dass wir jetzt ins andere Extrem [PAGE 463] verfallen und Alarmismus betreiben oder Katastrophenstimmung verbreiten müssen. Es ist im Gegenteil richtig, das Ziel von 6,4 Prozent in gemessenen Schritten kontinuierlich zu erreichen.

Kollege Stähelin hat mit Recht ausgeführt, dass es in diesem System um Voraussehbarkeit, Berechenbarkeit, Transparenz und Vertrauensschutz geht. Der Gesetzgeber muss aufpassen: Wenn er im Rhythmus von zwei, drei, vier Jahren immer wieder eingreift und sagt, was er vor vier Jahren gesagt habe, stimme schon nicht mehr, untergräbt er das Vertrauen. Solche Schritte darf man nur machen, wenn absolut zwingende Gründe vorliegen. Sonst soll man Kontinuität wahren. Kontinuität heisst für mich, dass wir an das anschliessen, was wir beschlossen haben, was das Volk mitgetragen hat. Ich möchte daran erinnern, dass kein Referendum ergriffen wurde, obwohl es auch damals schon ein deutlicher Eingriff war. Kontinuität heisst für mich also, dass wir aus Gründen des Vertrauensschutzes und der Berechenbarkeit an diese erste Lösung anschliessen.

Ich möchte auch darauf aufmerksam machen, dass eine bestimmte Altersgruppe betroffen ist: Es sind Leute betroffen, die jetzt zwischen 55 und 65 sind. Diese Gruppe wird mit der bundesrätlichen Lösung sehr hart angepackt; sie wird auch mit der Lösung der Mehrheit noch sehr hart angegriffen.

Das sind Leute, die während vieler Jahre immer wieder ihren BVG-Ausweis erhalten haben. Darauf stand das Alterskapital, und es stand auch immer darauf, wie hoch die zu erwartende Rente sei. Natürlich wissen alle, dass es im Leben immer irgendwelche Änderungen geben kann. Trotzdem wurde über viele Jahre hinweg ein Vertrauen geschaffen. Und jetzt will man die Rentenansprüche dieser Gruppe sehr schnell und kurzfristig reduzieren - dieser Gruppe, die nicht mehr in der Lage sein wird, ihr Alterskapital zu verbessern, denn je näher jemand vor dem Rentenbezug steht, umso schwieriger wird es, durch eine Erhöhung des Alterskapitals das Manko auszugleichen. Jene Generationen, die bis zum Rentenbeginn noch viel länger Zeit haben, haben auch eine echte Chance, ihr Alterskapital zu verbessern und mit den Zinserträgen in Franken wieder auf die bestehenden Renten zu kommen.

Es ist auch so, dass sich in vielen Pensionskassen die Arbeitgeber durch Beiträge aus Erträgen der Firmen dafür einsetzen, dass die alten Renten in Franken beibehalten werden können. Wenn man den Eingriff aber sehr kurzfristig macht, wie es jetzt vom Bundesrat vorgesehen ist, dann gibt es dermassen hohe Nachzahlungen für diese Generation zwischen 55 und 65, dass die Arbeitgeber naturgemäss vor einer solchen Massnahme zurückschrecken. Hier geht es dann bei einer mittleren Rente pro Rentner um Beiträge von 50 000 Franken, die eingeschossen werden müssen; das sind Beiträge, die viel zu hoch sind. Also spielt die Zeitachse eine Riesenrolle. Je schneller wir das durchführen, desto gravierendere Einflüsse wird es auf die Rentenbezüger oder auf die Neurentner dieser Generation haben. Ich könnte das akzeptieren, wenn wirklich hoher Zeitdruck angesagt wäre. Ich habe aber einleitend schon gesagt, dass diese Voraussetzungen nicht gegeben sind.

Ich möchte noch einen Punkt herausgreifen, nämlich folgende Aussage, die immer wieder angeführt worden ist: Man verteile Geld um von den Jungen zu den Alten; man verteile Geld um von den Aktiven zu den Rentnern. Das stimmt nur für jene Jahre, in denen der technische Zinssatz tiefer ist als die Rendite der betroffenen Pensionskasse oder Versicherung.

Wir haben aber gehört, dass in der Vergangenheit die Renditen praktisch immer, mit Ausnahme weniger Jahre, höher waren. Vor allem war die Durchschnittsrendite deutlich höher; das ist ja letztlich für die Berechnung entscheidend. Die Aussage, dass man den Jungen Geld wegnehme, um die Alten zu finanzieren, stimmt in der Realität, die wir hinter uns haben, nicht. Man kann auch nicht einfach sagen, in der Realität, die auf uns zukommt, werde es dann aber so sein. Es wird immer eine Aufgabe sein, dieses ausgewogene Verhältnis zu erreichen. Wir können diese Prognose heute auf objektiver Basis überhaupt nicht stellen.

Ein letzter Punkt, den ich erwähnen möchte: Ich finde, dass wir jetzt handeln müssen; das ist klar. Man könnte auch sagen - es wurde einleitend gesagt -: Wir schieben die ganze Vorlage auf die Jahre 2010/11 hinaus. Ich denke nicht, dass das gut wäre. Wenn wir jetzt handeln, haben alle, vor allem auch die Pensionskassen und die Versicherungen, aber auch die Versicherten selbst und die Arbeitgeber, einen genügend langen Zeithorizont vor sich, um die Anpassungen schrittweise vorzunehmen und um die Brüche auf ein Minimum zu reduzieren. Der Zeitgewinn ist ein riesiger Vorteil bei der Umsetzung dieser Massnahme. Es wäre fatal, wenn wir uns diesen hier aus der Hand schlagen liessen.

Ich bitte Sie aus diesen Gründen, der Minderheit zu folgen.

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