Lexipedia

Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2007-06-12

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-06-12

Wortprotokoll

Für die Festlegung der Höhe des Umwandlungssatzes sind bekanntlich mehrere Punkte von Bedeutung. Zwei davon sind zentral: zum einen die verbleibende Lebenserwartung bei Erreichen des ordentlichen Rentenalters, zum anderen die Höhe des technischen Zinssatzes, d. h. desjenigen Satzes, mit welchem während des Kapitalverzehrs das für die Rentenzahlungen reservierte jeweilige Rentendeckungskapital verzinst werden soll.

Im Rahmen der 1. BVG-Revision wurde mit Wirkung ab 1. Januar 2005 der Umwandlungssatz erstmals angepasst. Im Jahre 2014 wird die Absenkung von 7,2 auf 6,8 Prozent sowohl bei den Frauen wie bei den Männern erreicht. Mit diesem Entscheid hat das Parlament 2003 der Zunahme der bis 2015 hochgerechneten Lebenserwartung Rechnung getragen.

Bereits in der Schlussphase der Parlamentsberatungen machten aber verschiedene Rednerinnen und Redner darauf aufmerksam, dass die vorliegende Revision dem Entscheidfaktor "technischer Zinssatz" nicht Rechnung trage. Die dem Mindestumwandlungssatz der 1. BVG-Revision zugrundegelegte Renditeerwartung von 4,5 Prozent sei zu hoch. Weitere Korrekturen seien zwingend. Noch vor der Schlussabstimmung über die 1. BVG-Revision im Oktober 2003 reichte deshalb die zuständige Kommission Ihres Rates eine Motion ein, und zwar die Motion 03.3438, "Für einen verbesserten Schutz des Vertrauens in die berufliche Vorsorge". Damit wurde die Überprüfung der technischen Grundlagen verlangt. Die Räte unterstützten die Motion und machten damit deutlich, dass sie vom Bundesrat entsprechend dem Prüfungsergebnis eine weitere Vorlage erwarteten.

Eine vom Bundesrat eingesetzte Arbeitsgruppe kam in ihrer Analyse zum Schluss, dass nicht nur der heutige Umwandlungssatz, sondern auch die Verzinsung des Rentendeckungskapitals zu hoch sei. Mit dem bestehenden technischen Zinssatz könnten auf die Dauer die Erträge nicht [PAGE 454] mehr erwirtschaftet werden. Damit bestehe die Gefahr, dass die Lücken durch die Leistungen der Aktiversicherten und der Arbeitgeber geschlossen werden müssten.

Im Bericht der Arbeitsgruppe wird ein Umwandlungssatz zwischen 6 und 6,4 Prozent auf längere Sicht als sachgerecht angesehen. Diese Annahme beruht auf erwarteten Erträgen von vorsichtigen, risikoarmen Anlagen. Dieser Zinssatz für risikoarme Anlagen ist Ausgangspunkt und wichtigstes Element für die Ermittlung des technischen Zinssatzes. Gestützt auf diese Empfehlungen beantragt der Bundesrat eine weitere Anpassung des Mindestumwandlungssatzes in vier Teilschritten ab 1. Januar 2008 bis zum Erreichen von 6,4 Prozent im Jahre 2011.

Gemäss Vorlage soll auf gesetzlich vorgeschriebene flankierende Massnahmen zum Leistungserhalt verzichtet werden, da das verfassungsrechtliche Leistungsziel nach wie vor gewährleistet ist. Die geplante Senkung des Umwandlungssatzes beinhaltet eine sukzessive Senkung des technischen Zinssatzes von heute 4 auf 3,35 Prozent. Dabei wird von einer revidierten Renditeerwartung von rund 3,85 Prozent ausgegangen. Im Weiteren wird die heutige Zeitspanne der Überprüfung der Festlegung des Umwandlungssatzes mit der Vorlage von zehn auf fünf Jahre reduziert.

Zu Beginn der Beratungen hat Ihre Kommission ausgedehnte Hearings durchgeführt und alle in die berufliche Vorsorge Involvierten dazu eingeladen. Die Hearingteilnehmer kamen allesamt zum Schluss, dass der heutige Umwandlungssatz auf lange Frist gesehen zu hoch sei. Unterschiedliche Meinungen wurden allerdings betreffend die Dringlichkeit und die Dauer der Revision vertreten. Seitens der Fürsorgeorgane der Vorsorgeeinrichtungen, des Pensionskassenverbandes und der Kammer der Pensionskassenexperten wurde vor allem darauf hingewiesen, dass der Mindestumwandlungssatz keine politische Grösse sein dürfe.

Es sei wichtig, dass er auf realistischen Rahmenbedingungen basiere. Deshalb seien eine nachvollziehbare, transparente Versicherung und eine finanztechnisch korrekte Festlegung der massgebenden Eckwerte entscheidend. Der technische Zinssatz habe daher auf einer eher risikoarmen Anlagestrategie zu basieren. Deshalb sei es richtig, auf einen technischen Zinssatz zwischen 3,2 und 3,7 Prozent abzustellen. Seitens des Gewerkschaftsbundes und der autonomen Sammel- und Gemeinschaftsstiftung wurde demgegenüber betont, eine erneute Senkung zum heutigen Zeitpunkt sei nicht zwingend. Die beobachteten Zeitreihen seien sowohl in Bezug auf die Renditeaussichten als auch in Bezug auf die zukünftige Lebenserwartung zu kurz, um einen eindeutigen und langfristigen Trend abzuleiten. Zudem wurde geltend gemacht, dass keine Vorsorgeeinrichtung in der Schweiz das gesamte Vermögen ausschliesslich in risikolosen Staatspapieren anlege. Deshalb sei die Renditeerwartung höher anzusetzen. Die Höhe des Umwandlungssatzes sei aber weiterhin im Auge zu behalten und anlässlich der Neupublikation der Grundlagentafeln im Jahr 2010 zu überprüfen.

In der anschliessenden ausgiebigen Diskussion zum Eintreten wurde in der Kommission Wert auf die Tatsache gelegt, dass es sich bei der zweiten Säule um ein Kapitaldeckungsverfahren handle. Das angesparte Kapital sollte zur Finanzierung der eigenen Rente genügen. Der Umwandlungssatz sei daher eine sensible Grösse. Wenn er dauerhaft zu hoch sei bzw. der technische Zinssatz dauerhaft nicht erwirtschaftet werden könne, bestehe die Gefahr, dass das Rentendeckungskapital die Leistungen nicht mehr zu decken vermöge. In der Folge müssten entweder über höhere, durch Reserven gebildete Rückstellungen oder über Beiträge der aktiven Generation zusätzliche Kapitalien generiert werden. Es dürfe aber nicht dazu kommen, dass massive Umverteilungen von den aktiven Versicherten zu den Rentnern stattfinden.

Als schwierigster Punkt der Vorlage erwies sich die Frage, welchen Annahmen der technische Zinssatz unterstellt werden solle. Konsens bestand darin, dass es für Renten, die lebenslänglich garantiert werden müssen, heikel sei, Aktien oder risikoreiche Anlagen für die Berechnung des Satzes beizuziehen. Es müsse mit sicheren Kapitalanlagen gerechnet werden, und der technische Zinssatz habe auf eher risikoarmen Anlagestrategien zu basieren. Seit 1994 sei die Rendite der Bundesobligationen weit unter die 4 Prozent gesunken, mit welchen die meisten autonomen Pensionskassen bilanziert hätten. Regelmässig vorgebrachte Vorhersagen höherer Zinse hätten sich während Jahren nicht erfüllt, und erst 2006 sei eine Gegenbewegung erfolgt.

Gemäss der Mehrheit wäre es deshalb falsch, aus opportunistischen Gründen beim BVG nicht zu reagieren und damit den Grundstein für eine weitere Baustelle zu legen, mit der in absehbarer Zeit - etwa 2020 bis 2025 - zu rechnen sei. Es sei deshalb folgerichtig, auf die Vorlage einzutreten. Um die Glaubwürdigkeit der zweiten Säule nicht zu verlieren, sei es aber richtig, den vorgegebenen Zeitrahmen etwas zu strecken. Ich werde in der Detailberatung darauf zurückkommen.

Demgegenüber vertrat eine Minderheit der Kommission die Meinung, dass vorerst ein Marschhalt angezeigt sei. Es sei durchaus möglich, dass in einigen Jahren eine Senkung nötig werde; dies aber erst, wenn sich die Rendite und die Lebenserwartung substanziell verändert haben sollten. Es gebe im heutigen Zeitpunkt schlicht keinen Grund für ein derart rasches Handeln. Aus diesen Gründen will die Minderheit auf die Vorlage nicht eintreten. Sie wird dann noch weitere Begründungen zu ihrem Antrag liefern.

Die Kommission beantragt Ihnen mit 9 zu 3 Stimmen Eintreten auf die Vorlage, und ich bitte Sie ebenfalls darum.