Fetz Anita · Ständerat · 2007-06-12
Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-06-12
Wortprotokoll
Ich beantrage Ihnen Nichteintreten auf die Vorlage zur Senkung des Mindestumwandlungssatzes, und zwar aus zwei Gründen: Erstens sprechen die Fakten gegen eine rasche Senkung, zweitens gibt es keinerlei dringenden Handlungsbedarf. Darum können wir die Übung abbrechen, einen Marschhalt machen und allenfalls, falls es Handlungsbedarf gibt, in den nächsten Jahren wieder auf die Frage zurückkommen.
Zu den Fakten und zur Ausgangslage: Der Bundesrat will den Mindestumwandlungssatz schneller und stärker senken, als unser Parlament es anlässlich der 1. BVG-Revision beschlossen hat. Die Renten der Neurentnerinnen und Neurentner würden dadurch innert kürzester Zeit um etwa 10 Prozent gesenkt. Das ist eine happige, wirklich eine happige Reduktion, vor allem für jene Leute, die ausschliesslich vom obligatorischen Teil der zweiten Säule leben müssen. Das ist gravierend, und es trifft vor allem diejenigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die tiefe bis mittlere Löhne haben, die also am meisten auf gute Pensionskassenleistungen im obligatorischen Teil angewiesen sind. Für sie hat eine Senkung des Umwandlungssatzes also eine erhebliche sozialpolitische Bedeutung.
Eine derart einschneidende Massnahme, wie sie der Bundesrat in seiner Botschaft vorschlägt, darf nur ergriffen werden, wenn sie sachlich sehr gut begründet ist; das ist unserer Meinung nach nicht der Fall. Es kann in ein paar Jahren der Fall sein, im Moment sprechen die Fakten gegen eine rasche Senkung. Der Bundesrat argumentiert, der Umwandlungssatz müsse gesenkt werden, weil der technische Zinssatz gesenkt werden müsse. Tiefe Renditen würden eine solche Senkung notwendig machen. Wir stellen jedoch fest, dass der Bundesrat bei seinen Renditeannahmen zu schwarz sah. Sie alle wissen: Die Renditen der Pensionskassen waren in den letzten Jahren sehr viel besser, als wir ursprünglich angenommen hatten, und sind es noch.
Laut Swisscanto betrugen sie im Durchschnitt 7,71 Prozent für das Jahr 2003, 4,29 Prozent für das Jahr 2004, gar sensationelle 11 Prozent für das Jahr 2005 und für das Jahr 2006 wiederum hervorragende 6,3 Prozent. Ja: Zahlen sind Zahlen, und Fakten sind Fakten; die muss man entsprechend ernst nehmen. Es macht ja auch nichts, mal zugeben zu müssen, dass man zu pessimistisch geplant hat. Wir freuen uns ja alle darüber, dass die Finanzmärkte wieder boomen, dass die Renditen wieder gut sind und dass die Wirtschaft wieder wächst. Es gibt deshalb keinen Grund - vor allem nicht für jene Leute im obligatorischen Bereich, die [PAGE 455] darunter am meisten leiden -, sozusagen auf Vorrat den Umwandlungssatz zu senken.
Damals war die Senkung verständlich. Damals hat sich der Bundesrat ja auch von einer Expertenkommission beraten lassen, wobei sich selbst die Expertenkommission getäuscht hat - was, so muss man sagen, auch damals für die Jahre 2000 bis 2002 verständlich ist, war diese Börsenbaisse doch ein grosser Einbruch, der uns alle psychologisch geprägt hat. Es ist darum verständlich, dass auch das Parlament damals reagiert hat, und zwar mit Annahme der Motion 03.3438. Aber man kann auch klüger werden und sich freuen, dass die schwarzen Prognosen nicht eingetreten sind und dass sich die Anlagen wieder erholt haben.
Wie gesagt: Den Finanzmärkten geht es seit vier Jahren prächtig; die Gewinne der Lebensversicherer sind rekordhoch. Es waren ja vor allem die Lebensversicherer, die den Bundesrat sozusagen inständig gebeten haben, den Umwandlungssatz zu senken. Ich darf Sie daran erinnern, dass alle autonomen Sammelstiftungen gemeinsam gegen diese erneute Senkung - diese vorschnelle Senkung - des Umwandlungssatzes sind. Sie können bestens mit der Senkung des Umwandlungssatzes auf 6,8 Prozent, die wir ja bereits bei der 1. BVG-Revision beschlossen haben, leben. Das heisst aber nicht, dass es in Zukunft nicht wieder Änderungen geben kann. Wir haben ja gesetzlich vorgegeben, dass der Bundesrat alle fünf Jahre einen Bericht schreiben muss, in welchem er einen Ausblick gibt, wie die Rendite in Zukunft ausfallen wird. Falls Handlungsbedarf besteht und dies sachlich gerechtfertigt sein sollte, gibt es immer noch die Möglichkeit, in den nächsten Jahren den Umwandlungssatz sanft zu senken.
Ich möchte noch auf ein Argument vertieft eingehen, das in der Debatte um die Senkung immer wieder genannt wird. Die Befürworter einer stärkeren Senkung des Umwandlungssatzes behaupten, man müsse die sozialpolitisch falsche Umverteilung von den Jungen zu den Alten verhindern. Das ist eine löbliche Absicht, und ich anerkenne auch, dass diese sozialpolitisch unkluge Umverteilung in den Krisenjahren 2000 bis 2002 tatsächlich stattgefunden hat. Damals haben die Erwerbstätigen die Rentner und Rentnerinnen im Prinzip - ein bisschen fokussiert und vereinfacht gesagt - tatsächlich überstark mitfinanziert. Das ist aber ausschliesslich innerhalb dieser drei Jahre geschehen. In Bezug auf die Pensionskassenwelt darf man aber seinen Blick nicht auf zwei, drei Jahre reduzieren, sondern da muss man Jahrzehnte überblicken. Wenn man das so anschaut, dann kann man klar feststellen, dass die vielzitierte Aussage eben nicht stimmt, dass der "Rentenklau" - so wird das manchmal genannt - von den Alten an den Jungen vorgenommen wird. Auch ein Bericht des Bundesamtes für Sozialversicherung, der unserer Kommission vorlag, hat diese Aussage entkräftet. Dort steht klar: "Die Aussage, dass die Versicherten die Rentnerinnen und Rentner finanzieren, ist eine sehr pauschale Aussage, die nicht für jede Vorsorgeeinrichtung und nicht für jeden Zeitpunkt zutrifft."
In diesem Sinne beantrage ich Ihnen Nichteintreten. Es besteht kein dringlicher Handlungsbedarf. Ich möchte das sehr betonen. Es ist nicht einzusehen, warum der Umwandlungssatz wegen dreier schlechter Jahre, die bereits wieder kompensiert sind, auf Vorrat - ich sage explizit: auf Vorrat - gesenkt werden muss. Das bedeutet für die zukünftigen Rentner und Rentnerinnen immerhin 10 Prozent Rentenverlust; das ist nicht wenig.
Wir schlagen vor, jetzt nicht einzutreten und den Bericht des Bundesrates abzuwarten. Falls es Handlungsbedarf gibt, können wir in den Jahren 2009 und 2010 immer noch darauf zurückkommen und allenfalls eine moderate Senkung in Betracht ziehen - allerdings nur dann, wenn sie sachlich gerechtfertigt ist und die Fakten dafür sprechen. Das tun sie heute ausdrücklich nicht. Darum gibt es keinen dringlichen Handlungsbedarf.