Kuprecht Alex · Ständerat · 2007-06-12
Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-06-12
Wortprotokoll
Das Dreisäulenkonzept gehört zu den wichtigsten Errungenschaften in der Landschaft des schweizerischen Sozialversicherungssystems. Es geniesst international hohes Ansehen und vereint die staatliche mit der beruflichen und der privaten Vorsorge konzeptionell in einem gemeinsamen Verbund zur Einkommenserhaltung im Alter, bei Erwerbsunfähigkeit, im Krankheits- und im Todesfall. Anvisiert wird dabei ein Sozialziel von 60 Prozent des zuletzt erzielten Einkommens. Dieses Ziel gilt es im Auge zu behalten. Kein System ist jedoch finanziell dermassen konsolidiert, dass es keiner korrigierenden Revision bedarf.
Die AHV hat bereits mehrfach Revisionen hinter sich, und das BVG überstand die erste Revision beinahe zwanzig Jahren nach seinem Inkrafttreten. Im Zentrum der permanenten Einflussfaktoren für die Altersvorsorgewerke stehen zweifelsfrei die beiden wichtigsten Grundparameter: die demografische Entwicklung unserer Gesellschaft und die stark schwankenden Einflüsse der Kapitalmärkte mit ihren volatilen Auswirkungen auf die Anlageerfolge der vorhandenen Vorsorgekapitalien im Ausgleichsfonds und auf die Deckungskapitalien der beruflichen Vorsorgeeinrichtungen. Dabei spielt es keine wesentliche Rolle, ob die verwaltenden Stiftungen autonom arbeiten oder ob die Kapitalien in Sammelstiftungen durch Versicherungsunternehmungen verwaltend angelegt werden. Die Aufsicht ist bei beiden Arten streng; bei den Versicherungseinrichtungen durch die Unterstellung unter das VAG ist sie hinsichtlich der jederzeitigen Deckungsgarantie von 100 Prozent noch etwas restriktiver. Bei dieser Gelegenheit sei auch mein persönliches Interesse als Mitarbeiter in der Versicherungswirtschaft offengelegt.
Bei der Beurteilung der heutigen Vorlage muss festgehalten werden, dass das BVG einem anderen System, nämlich dem Kapitaldeckungsverfahren und nicht dem Umlageverfahren wie bei der AHV, unterworfen ist. Die Renten werden demzufolge nicht mit den laufenden Einnahmen von allen Versicherten, sondern mit den eigenen, auf ein persönliches Alterskonto gutgeschriebenen Sparbeiträgen finanziert. Es war dabei die Absicht des damaligen Gesetzgebers, im BVG eine andere Finanzierungsart der Renten als bei der AHV vorzunehmen, um der möglichen demografischen Umlageproblematik in ausgewogener Weise entgegentreten zu können. Eine Vermischung von Rentenbezügen und Beitragsleistungen der Aktivgeneration im Rahmen der Finanzierung war also bereits damals weder gewünscht noch gesetzgeberisch gewollt und muss demzufolge im BVG als systemfremd bezeichnet werden. Dieser Umstand der systemfremden Querfinanzierung der Renten ist heute jedoch zur Realität in der BVG-Rentenfinanzierung geworden. Die Demografie bzw. die zu erwartende künftige Lebenszeit muss als wichtigster Faktor beim Umrechnen des angesparten Alterskapitals in die jährliche Altersrente bezeichnet werden. Dieser als Umwandlungssatz bezeichnete Prozentsatz bleibt dabei bis zum Ableben garantiert. Eine Rentenkürzung für Rentner erfolgt nicht.
Die Rentenhöhe wirkt sich also direkt darauf aus, ob das angesparte Kapital, zusammen mit den schwankenden Zinserträgen der verbleibenden Kapitalien, tatsächlich bis ans Lebensende ausreicht, ohne dass man auf Fremdfinanzierungszuschüsse der noch arbeitenden Generation angewiesen ist.
Die 1. BVG-Revision hat diese langfristige und negative Auswirkung erkannt und den Umwandlungssatz - wenn auch lediglich von 7,2 auf 6,8 Prozent - bis spätestens im Jahr 2014 resp. 2015 gesenkt. Leider fehlte der Mut, den Umwandlungssatz auf die bereits damals bekannte Realitätshöhe - auf die heute vorgeschlagenen 6,4 Prozent - zu senken. Die Studie von Professor Schips aus dem Jahre 2002 zeigte schon damals auf, dass sowohl die beschlossene Zeitachse als auch die beschlossene Höhe des Umwandlungssatzes wesentlich zu wenig stark absinken und auf die Dauer nicht Bestand haben können. Das Faktum der Generationentafel zeigte schon damals ein anderes, deutlicheres Bild. Die [PAGE 456] heutige Vorlage ist also eine logische Konsequenz dieser damaligen Mutlosigkeit.
Die weitere Reduktion ist sowohl sachlich nachvollziehbar wie zeitlich wünschbar, ja gar eine absolute Notwendigkeit, wenn auch dieses Sozialwerk nicht einer massiven künftigen Gefährdung ausgesetzt werden soll. Dabei muss klar festgehalten werden, dass mit der Reduktion des Umwandlungssatzes auf realistischere 6,4 Prozent des Alterskapitals keine einzige laufende Rente gekürzt werden wird. In der Tat wäre es schöner, wenn auch der künftigen Rentnergeneration höhere Renten versprochen werden könnten. Doch sehen wir der effektiven Realität ins Auge: Diese sieht eben hinsichtlich der tatsächlichen Lebenserwartung und deren Auswirkung auf das angesparte Alterskapital und der damit verbundenen Verzehrzeit hinsichtlich des Alterskapitals ganz anders aus. Es gilt heute, darauf hinzuwirken, dass keine überhöhten Renten zulasten der aktiven und noch arbeitenden Generation festgelegt werden. Gerade darum sind wir heute gefordert, einen weitsichtigen Entscheid zu fällen. Ich bin mir dabei sehr bewusst, dass ein Entscheid zu künftigen tieferen Renten nicht angenehm ist; er ist aber zwingend notwendig, wenn wir nicht auch noch massive Finanzierungsprobleme in der zweiten Säule erhalten wollen. Dabei muss uns klar sein, dass die heute vorhandenen Kapitalien in der Betrachtungsweise der Langfristigkeit des Vorsorgewerkes BVG eigentlich unerheblich sind. Die Probleme werden wachsen, wenn die geburtenstarken Jahrgänge 1955 bis 1965 in Rente gehen werden.
Der Verzehr von vorhandenem Alterskapital wird dann rasant vor sich gehen, und die Zahl der Querfinanzierer gegenüber heute abnehmen. Der Zeitpunkt des Eintritts dieser Rentnergeneration ist heute schon bekannt, und der Bremsweg der Rentenabsenkung relativ lang.
Die heute vorliegende Botschaft zur Änderung reagiert genau auf diese offensichtliche Problematik eines zu hohen Umwandlungssatzes, wenn sie auch versicherungsmathematisch gesehen noch weiter gehen müsste. Sowohl die BVG-Kommission als auch die angehörten Experten und Verantwortlichen von praktizierenden Vorsorgeeinrichtungen - es scheint, dass Frau Fetz an dieser Anhörung nicht teilgenommen hat -, der Präsident der Pensionskassenexperten und auch der Vertreter des Arbeitgeberverbandes votierten ganz klar für die vorgesehene Absenkung.
Der vorliegende Antrag der Mehrheit der Kommission ist in Bezug auf die Zeitachse der Absenkung ein akzeptabler Kompromiss und bringt dieses Sozialwerk auf die längerfristig richtige Schiene. Er ist für alle Vorsorgeeinrichtungen - auch für die das BVG betreibenden Versicherungsgesellschaften - zum heutigen Zeitpunkt annehmbar, obwohl er versicherungsmathematisch alles andere als das Gelbe vom Ei ist. Weitere Korrekturen - da bin ich mir sicher - werden für eine langfristige und generationenunabhängige Finanzierung unumgänglich werden. Geschieht dies nicht, wird die künftige Generation eine Baustelle gröberen Ausmasses vererbt erhalten. Wir hingegen werden dann wohl in Rente sein und uns an den selbst zugesprochenen überhöhten Renten erfreuen.
Ich bitte Sie deshalb, sich die Tragweite dieser Entscheidung vor Augen zu halten, zur langfristigen Sicherung des wichtigen Vorsorgewerkes BVG beizutragen, auf die Vorlage einzutreten und den Anträgen der Mehrheit der Kommission zuzustimmen.