Lexipedia

Frick Bruno · Ständerat · 2007-06-12

Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-06-12

Wortprotokoll

Wir greifen tatsächlich in ein laufendes System ein und senken den Umwandlungssatz. Doch die Frage sei gestattet: Ist es die pure Lust des Bundesrates, Renten zu kürzen und kommenden Rentnerjahrgängen weniger auszubezahlen? Ich möchte Ihnen die Grundlagen in Erinnerung rufen: Wenn wir das Rentenalter erreichen, haben wir ein gewisses Kapital angespart. Dieses Kapital wird bis zu unserem Lebensende weiterverzinst, zu einem Zinssatz, der in weiter Ferne liegt, der vielleicht geschätzt werden kann. Das ist der technische Zinssatz. Kapital und technischer Zinssatz zusammen ergeben einen finanziellen Betrag. Den kann ich ab dem Rentenalter aufbrauchen, bis ich sterbe. Je kürzer die Lebenserwartung ist, umso grössere Tranchen, das heisst umso grössere Renten gibt es jedes Jahr. Je länger die Lebenserwartung ist, umso kleinere Stücke darf ich mir jedes Jahr von meinem Betrag abschneiden.

Nun ist der Prozentsatz, um das Vermögen in die Jahrestranche umzuwandeln, eben der Umwandlungssatz. Soweit ist es einfache Mathematik. Je älter wir werden - alle acht bis zehn Jahre steigt unsere Lebenserwartung um rund ein Jahr -, umso tiefer muss der Umwandlungssatz sein. Das ist nicht eine Folge der Rendite, das ist in erster Linie die Folge der Lebenserwartung.

Seit wann wissen wir das? Wir erarbeiteten in den Jahren 2002/03 die 1. BVG-Revision. Damals hatten wir uns in der ersten Lesung auf 6,8 Prozent geeinigt. Aber ich darf daran erinnern: Bevor wir zur Schlussabstimmung kamen, hatten wir erkannt, dass der Satz von 6,8 Prozent zu hoch war. Wir haben daher vor der Schlussabstimmung die Motion 03.3438 eingereicht und angenommen. Unser Rat tat dies mit 24 zu 12 Stimmen, der Nationalrat in der Folge einstimmig. Wir haben dem Bundesrat den Auftrag gegeben, umgehend eine Revision der beruflichen Vorsorge vorzuschlagen, in welcher der Umwandlungssatz überprüft und den realen Verhältnissen angepasst würde.

Das war unser Auftrag an den Bundesrat am 1. Oktober 2003. Der Nationalrat hat diese Motion übernommen und denselben Auftrag erteilt; der Bundesrat war also in der Pflicht, uns die heutige Vorlage vorzulegen.

Nun muss ich gegenüber den Damen der Minderheit, welche nicht auf die Vorlage eintreten wollen, doch bekräftigen: Ich wünsche Ihnen ein langes Leben und für lange Zeit eine Rente. Aber eine lange Lebenserwartung bedingt eben eine kleinere Rente pro Jahr. Was passiert, wenn wir nichts tun, Frau Fetz? Wir beziehen eine zu grosse Rente, d. h. grössere Stücke als jene, die wir nach unserer Lebenserwartung [PAGE 457] beziehen dürften. Diese Differenz bezahlt jemand, nämlich die aktive Bevölkerung. Sie bezahlt Beiträge, welche wir im Rentenalter konsumieren, obwohl wir dafür nichts einbezahlt haben. Ich muss Sie daran erinnern: Auch unsere Pensionskassen sind kein Bancomat, der im Himmel gefüllt und auf der Erde geleert wird. Was wir aus diesem Bancomat beziehen wollen, müssen wir vorher eingefüllt haben.

Letzte Woche hat das Vorsorgeforum der Schweiz getagt, Fachleute aus den grösseren Pensionskassen. Ich habe mich nochmals erkundigt; sie waren sich durchs Band einig: Wenn wir den Umwandlungssatz nicht senken, dann bezahlt die aktive Bevölkerung zugunsten der Rentenbezüger. Wir werden in der Detailberatung noch darauf zurückkommen; es sind horrende Beträge. Wenn wir nichts tun, subventioniert die aktive Bevölkerung in den nächsten Jahren die Rentenbezüger mit 5,4 Milliarden Franken. Ist das gerechtfertigt? Ich meine nicht, und so waren sich auch in den Anhörungen alle - mit einer Ausnahme - einig, dass aufgrund der Lebenserwartung eine Senkung nötig ist. Ich darf daran erinnern: Wir senken den Mindestumwandlungssatz; er ist kein Maximalumwandlungssatz. Wo eine Kasse finanziell besser dasteht, dürfte sie höhere Umwandlungssätze berechnen. Dort, wo grosse Erträge anfallen, kommt das wieder den Versicherten und den Rentnern zugute. Wo die Versicherungsgesellschaften die Altersvorsorge betreiben, haben wir ja zudem die Regel eingeführt, dass 90 Prozent des Gewinnes auch den versicherten Aktiven und Rentenbezügern zugutekommen sollen.

In der Tat ist es ein sensibler Bereich, in dem wir Gesetze machen. Aber ich darf bekräftigen, was bereits mein Nachbar Alex Kuprecht dargelegt hat: Es wird keine einzige laufende Rente gesenkt. Es geht gemäss Mehrheit nun um die künftigen Rentenjahrgänge ab dem Geburtsjahr 1944. Ihre Rente ist etwas kleiner als jene früherer Rentenjahrgänge mit gleichem Kapital. Das geht aber um das Vertrauen in unser System der Altersvorsorge. Es ist für mich entscheidend. Wir haben in der Schweiz ein fast geniales, zumindest ein glückliches System. Es basiert einerseits auf der Solidarität und andererseits auf der Selbstverantwortung. Bei der AHV steht die Solidarität im Vordergrund, bei der Pensionskasse die Eigenverantwortung. Aber auch in der Pensionskasse spielt die Solidarität eine Rolle, indem nämlich die übrigen Versicherten mein Unfallrisiko, mein Invaliditätsrisiko, mein Risiko eines frühen Todesfalls abdecken. Dieses gute System dürfen wir nicht zerstören, indem wir höhere Renten versprechen, als wir tatsächlich nach den einbezahlten Beträgen ausbezahlen können.

Frau Fetz will mit Verweis auf einige gute Jahrgänge an der Börse nichts tun. Da muss ich daran erinnern, dass diese guten Börsenjahrgänge für die Aktien gelten. Wie gross ist der Aktienbestand in den Vorsorgeeinrichtungen? In der Regel sind das unter 30 Prozent, bei den Lebensversicherern 4 bis 10 Prozent. Also kann man von einem einzelnen guten Börsenjahr nicht auf die langfristige Ertragsentwicklung der nächsten 20 bis 25 Jahre schliessen.

Aus diesen Gründen bitte ich Sie ebenfalls, auf die Vorlage einzutreten. Wir tragen damit unserem System der Altersvorsorge behutsam Sorge. Wir bleiben weiterhin konsequent. Denn wir haben im Jahr 2003 erkannt, dass wir den Umwandlungssatz senken müssen, und wir haben den Bundesrat damit beauftragt. Nachdem er uns die Vorlage pflichtgemäss auf den Tisch legt, müssen wir auch entsprechend entscheiden.