Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2007-06-12
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2007-06-12
Wortprotokoll
Eigentlich gibt es nach dem Eintretensvotum des Kommissionspräsidenten und den Ausführungen von Herrn Leuenberger-Solothurn nichts mehr Wesentliches beizufügen. Aus der Sicht des Bundesrates wiederhole ich vielleicht einfach noch einmal die Aufforderung, Ihrer Kommission zu folgen.
Wir haben mit der zweiten NFA-Botschaft - Sie erinnern sich - 30 Gesetze revidiert und 30 Gesetze neu geschaffen. Bei einer ganzen Anzahl dieser damaligen Gesetzesrevisionen war natürlich die Versuchung da, gewissermassen en passant, als Mitnahmegewinn noch Revisionen einzupacken, die mit dem Projekt NFA im engsten Sinne eigentlich nichts zu tun hatten. Ich stelle mit Befriedigung fest, dass beide Räte dieser Versuchung immer widerstanden haben. Es gibt nach unserer Beurteilung in dieser NFA-Vorlage nichts Sachfremdes. Ich ersuche Sie, diese Linie hier bei diesem letzten grossen Geschäft auch noch durchzuziehen.
Wir glauben nämlich, dass das, was wir Ihnen vorschlagen, erstens sachgerecht ist, weil es sich auf die Sache der nachschüssigen IV-Finanzierung bezieht, dass es zweitens systemgerecht ist, weil wir bei der Abgrenzung der Nachschüssigkeit für die direkte Bundessteuer und für die IV dieselben Systemkriterien angewendet haben, dass es drittens als Kompromiss zwischen den Kantonen und dem Bund ausgewogen ist - nach verschiedenen Varianten, die wir geprüft und verhandelt haben - und dass viertens die IV-Sanierung eben erfolgen muss. Das habe ich immer wieder zum Ausdruck gebracht, auch in der SGK, die mich ja schon damals eingeladen hat. Dort habe ich gesagt: Wir müssen und werden unseren Beitrag zur Sanierung dieses wichtigen Sozialwerkes leisten. Aber dieses Sozialwerk wird ja auch aus mehreren Quellen finanziert, nicht nur aus der Bundes- und der Kantonsquelle; es gibt noch die Arbeitgeber und Arbeitnehmer und andere Quellen. Ich denke, die Sanierung muss auf einem separaten Weg erfolgen. Wenn Sie dieses Thema hier nicht zu Ende führen können, dann riskieren wir, dass die Einführung auf den 1. Januar 2008 mit einem Durcheinander beginnt, und wir riskieren, dass dann das Weiterbestehen der bisherigen Regelung - wir haben das abgeklärt, und der Kommissionspräsident hat es gesagt - eben auch nicht zu einem befriedigenden Ergebnis führt.
Deshalb glaube ich in Betrachtung aller Argumente, im Sinne von Treu und Glauben, auch aufgrund der Zusammenarbeit mit den Kantonen, dass ich Sie mit gutem, mit bestem Gewissen ermuntern kann, dem Antrag der einstimmigen Kommission zuzustimmen.