Briner Peter · Ständerat · 2007-06-13
Briner Peter · Ständerat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-06-13
Wortprotokoll
Meine Begründung wird wesentlich kürzer sein als jene der Kommissionssprecherin. Nach Artikel 32 des Krankenversicherungsgesetzes entscheidet ausschliesslich die Erfüllung der Kriterien Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit darüber, ob die obligatorische Krankenpflegeversicherung eine Leistung zu vergüten hat. Dieser Grundsatz gilt uneingeschränkt für alle zu vergütenden Leistungen, also auch für die Aufnahme von Arzneimitteln in die Spezialitätenliste.
Die von der Kommission beantragte Kann-Bestimmung widerspricht diesem Grundsatz. Seine Durchbrechung würde in der Praxis zu willkürlichen Entscheiden führen. Einzelnen Arzneimitteln könnte die Aufnahme in die Spezialitätenliste verweigert werden, auch wenn sie die erwähnten Kriterien Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit erfüllen. Es ist also eine systemfremde Neuerung.
Der Antrag, den ich stelle, entspricht dem heutigen Artikel 32 KVG. Mit anderen Worten: Ich beantrage, dass wir Artikel 52 Absatz 1bis umformulieren und "nimmt auf" statt "kann aufnehmen" schreiben.
Ich bitte Sie, diesem Antrag zuzustimmen.