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Heberlein Trix · Ständerat · 2007-06-13

Heberlein Trix · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-06-13

Wortprotokoll

Auch wenn es sich bei dieser Vorlage nur um einen weiteren kleinen Schritt im Rahmen des ganzen Managed-Care-Projektes handelt, so hat diese Revision doch einiges an Diskussionen ausgelöst, in der Kommission, aber auch in einem breiteren Rahmen, nicht zuletzt aufgrund der umfassenden Hearings. Die Aufnahme von Medikamenten in die Spezialitätenliste berechtigt bekanntlich zur Bezahlung dieser Medikamente durch die Krankenkasse.

Der neue Artikel 52, wie ihn der Bundesrat vorschlägt, wurde in unserer Kommission gegenüber der heutigen Regelung des Krankenversicherungsgesetzes ergänzt, und zwar führen wir eine Kann-Bestimmung ein. Das bedeutet, dass neu nicht nur, wie heute, anerkanntermassen Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmässigkeit geprüft werden; vielmehr soll mit dieser Kann-Bestimmung nach Meinung der Kommission für das Departement ein Spielraum eingeführt werden.

Die Frage ist klar: Wie gross wird dieser Spielraum sein? Welches werden die Kriterien sein? Ich wäre dankbar, wenn Herr Bundesrat Couchepin hier einige Angaben machen könnte, damit diese Fragen auch im Rahmen der Diskussion über den Antrag Briner geklärt werden können. Es muss ja garantiert sein, dass weiterhin eine rechtsgleiche Behandlung stattfindet, dass Rechtssicherheit besteht und dass Medikamente bezüglich ihrer Zulassung nicht unterschiedlich behandelt werden. Die Diskussion über Medikamentenlisten, Generikakosten, Medikamentenkosten und deren Überprüfung ist ja bekanntlich sehr kontrovers. Wir haben hier das Problem, dass jede Partei - sei es der Preisüberwacher, sei es die Pharmaindustrie - andere Statistiken, andere Zahlen über die Preisentwicklung vorlegt. Eines steht jedoch fest: Der gegenüber Generika erhöhte Selbstbehalt bei Originalprodukten, wie er vom Bundesrat verfügt wurde, hat klar seine Wirkung getan. Das zeigt der verglichen mit anderen Ländern wirklich extrem hohe Konsum respektive Umsatz bei den Generika. Er hat seit dieser Verfügung nochmals sehr stark zugenommen.

Das Pharmaprotokoll, das auch von Herrn Schwaller erwähnt wurde, das heisst die Vereinbarung zwischen Pharmaindustrie und Departement im Medikamentenbereich, hatte ebenso seine Konsequenzen. Ich denke, Herr Bundesrat, in diesem Zusammenhang würde uns alle das Resultat des abgeschlossenen Monitoringverfahrens interessieren. Sind es die erwarteten 300 Millionen Franken, die eingespart wurden? Sind es mehr? Gemäss meinen Informationen wurde das Monitoringverfahren abgeschlossen, ebenso wie die Überprüfung, die von Herrn Professor Bernd Schips in Ihrem Auftrag vorgenommen wurde. Ich denke, die Zahlen sind sehr positiv, und es wäre daher auch sinnvoll, wenn Sie uns diese bekanntgeben könnten. Es wäre ferner wünschenswert, wenn die Verhandlungen weitergeführt werden könnten, und zwar im Hinblick auf weitere Vereinbarungen, denn jede einseitige Preisfestlegung durch das Departement führt ja immer wieder zu Rekursen, die länger dauern und dann eben auch eine entsprechende Preisanpassung verunmöglichen.

Wir sind klar der Meinung, dass eine regelmässige Überprüfung im Rhythmus von drei Jahren sinnvoll und notwendig ist, auch wenn sie für das Bundesamt einen erheblichen Mehraufwand zur Folge hat. Mit in die Evaluation der Preisfestlegungen einzubeziehen sind aber ganz sicher die Währungsschwankungen im Rahmen dieser Festlegungen und andere kurzfristige Massnahmen im Ausland. Bei den Preisfestlegungen und Überprüfungen im Rhythmus von drei Jahren wäre auch eine Bandbreite von ungefähr 10 Prozent mit einzubeziehen, denn damit könnten Preiserhöhungen vermieden werden, und bei Ausreissern könnten die Preise auch klar reduziert werden.

Wie immer bei Gesetzgebungen, die im Wesentlichen von der Kommission gestaltet worden sind, stellen sich Fragen, da eine Botschaft des Bundesrates fehlt; hier ist das bei Artikel 52 Absatz 1bis unserer Version der Fall. Es wurden zwar ausführliche Berichte des Bundesamtes gemacht, und ich möchte in diesem Zusammenhang den Verantwortlichen einmal ganz herzlich dafür danken. Die SGK überträgt ihnen immer wieder Aufgaben, bei denen sie innert kürzester Frist neue Regelungen suchen, Überprüfungen machen und Berichte verfassen müssen. Ich denke, es ist nicht selbstverständlich, dass das in diesem Rahmen so sorgfältig geschieht. Insbesondere Frau Schneider hat hier grosse Verdienste daran, dass diese Arbeiten immer wieder rechtzeitig und sorgfältig abgeschlossen werden.

Allfällige Korrekturen, beispielsweise in den Artikeln, die wir jetzt beschliessen, müssen aber sorgfältig gemacht werden, denn die Konsequenzen sind für alle Beteiligten erheblich, nicht nur im Bereich der Endpreise für die Medikamentenabnehmer, sondern auch für die Pharmaindustrie.

Ich beantrage Ihnen in diesem Sinne, auf die Vorlage einzutreten und unseren Anträgen zuzustimmen.