David Eugen · Ständerat · 2007-06-14
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-06-14
Wortprotokoll
Ich bin eigentlich auch etwas enttäuscht über den Antrag der Mehrheit, die Mediation zu streichen; ich muss es sagen. Auch aus meiner Erfahrung als Anwalt kann ich das bestätigen, was Kollege Pfisterer gesagt hat: Eine Einigung ist immer besser als ein Urteil. Es ist richtig, dass der Staat in der öffentlichen Verfahrensordnung - sie ist öffentlich-rechtlich! - ein Gefäss zur Verfügung stellt, das genau diesen Weg zur Einigung ermöglicht. Schliesslich will die ganze Zivilprozessordnung Streitfälle erledigen und den Rechtsfrieden wiederherstellen: Das ist der Sinn der ganzen Übung.
Meine Erfahrung ist die - ich habe das vorhin gesagt -, dass dieses Zivilprozessverfahren heute derart extrem teuer und derart extrem kompliziert geworden ist, dass viele Leute hier den Rechtsfrieden bzw. die Streiterledigung nicht mehr auf einigermassen akzeptable Art und Weise finden. Gerade auch aus diesem Grund ist dieses Verfahren, das hier vom Bundesrat vorgeschlagen wird, ein vernünftiger Weg - und es spielt eine Rolle, ob es im Gesetz steht oder nicht! Das ist wichtig für das Vertrauen der Beteiligten, denn sie wissen dann, dass ihnen der Gesetzgeber das als möglichen Streiterledigungsweg zur Verfügung stellt. Artikel 214 unterstreicht, dass die Wirkung dieser Vereinbarung bedeutend ist und die Wirkung eines rechtskräftigen Urteils hat. Also ist ein Mediationsvergleich gleichwertig wie ein Vergleich, der vor Gericht geschlossen worden ist. Das finde ich eine ganz [PAGE 527] wichtige Aussage, die hier in Artikel 214 des Gesetzes steht, und ich möchte nicht auf sie verzichten.
In dem Sinne sehe ich vor allem den Mehrwert für die Rechtsuchenden, aber auch Entlastungen für die Justizbehörden. Aber ich muss nochmals sagen: Das Geld steht für mich hier nicht im Vordergrund. Ich stehe heute im Gegenteil unter dem Eindruck, dass die Justizkosten in starkem Umfange den Rechtsuchenden überbürdet werden und dass somit auch die Streiterledigung und die Wiederherstellung des Rechtsfriedens in vielen Fällen gefährdet oder überhaupt gar nicht mehr möglich sind.