Hofmann Hans · Ständerat · 2007-06-14
Hofmann Hans · Ständerat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-06-14
Wortprotokoll
Entschuldigen Sie, wenn ich nach dem Bundesrat nochmals spreche. Ich habe Ihnen aufmerksam zugehört, Herr Bundesrat. Ich habe heute Morgen auch noch eine Aktennotiz des Bundesamtes für Justiz zugespielt erhalten, die zu meinem Antrag Stellung nimmt. Es entspricht in etwa auch dem, was Sie heute hier ausgeführt haben. Es kommt mir ein bisschen vor, wie so oft: zwei Juristen, drei Meinungen. Die Aktennotiz und auch Ihre Ausführungen scheinen mir reichlich kompliziert zu sein. Ich habe das Gefühl - ich spreche jetzt als Nichtjurist -, dass man um sieben Ecken herum zum gleichen Ergebnis kommt, aber mit Komplikationen.
Wenn gemäss ZPO ein Mieter eine Kündigung anficht und der Vermieter an den Ausweisungsrichter gelangt, wird heute nach dem neuen Gesetz trotzdem ein Schlichtungsverfahren angesagt, das dann auch durchgeführt werden muss. Ich weiss, wie lange die Schlichtungsverfahren im Kanton Zürich dauern. In der ZPO steht nicht mehr, dass in diesem Fall der Ausweisungsrichter direkt über beide Verfahren entscheidet. Es braucht heute dazu kein Gesuch des Vermieters. Es läuft automatisch so, weil es klar im Gesetz steht - in Artikel 274g OR, der eben aufgehoben wird. Neu müsste dies mit einer Widerklage oder mit einem Gesuch um Rechtsschutz in klaren Fällen speziell beantragt werden.
Wenn es so wäre, wie das Bundesamt für Justiz sagt, frage ich mich auch, warum denn Artikel 274g OR überhaupt nötig war. Der Gesetzgeber hat sich damals sicher gründlich überlegt, dass bei einer ausserordentlichen Kündigung die Verfahren direkt und unkompliziert bei einer Instanz, dem Ausweisungsrichter, vereinigt werden sollten. Das Bundesamt für Justiz sagt mit keinem Wort, warum man diese bewährte Lösung nicht so in die ZPO übernehmen kann. Wenn das Bundesamt für Justiz am Schluss sagt, dass mein Antrag zudem auch systematisch am falschen Ort sei, heisst das im Umkehrschluss, dass man das Problem sehr wohl auch so lösen könnte.
Wir können ja hier jetzt keine Kommissionssitzung abhalten, das wurde auch gesagt. Es wurde jetzt zugesichert, dass das im Zweitrat vertieft abgeklärt werden soll. Ich weiss zwar aus eigener Erfahrung, wie solche vertieften Überprüfungen manchmal aussehen, wenn es in der Vorlage keine Differenz hat. Aber ich verlasse mich auf die Kommissionssprecher und auch auf Herrn Bundesrat Blocher, der klar gesagt hat, dass er selbst das Problem in die Kommission des Nationalrates hineintragen wird.
In diesem Sinne ziehe ich meinen Antrag zurück.
[PAGE 522]