Wicki Franz · Ständerat · 2000-09-26
Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-09-26
Wortprotokoll
Zu Artikel 9a, Leasingverträge: Wie erwähnt, war es unsere Absicht, ein möglichst klares und für die Praxis leichter zu handhabendes Gesetz zu machen. Es war nicht so einfach, mussten wir doch von einem bestehenden Gesetz und den bereits gefassten Beschlüssen des Nationalrates ausgehen. Es wurde versucht klarzustellen, welchen Inhalt ein Vertrag je nach Vertragsart haben muss. Artikel 8 betrifft die Barkredite, Artikel 9 die Verträge zur Finanzierung des Erwerbs von Waren oder Dienstleistungen. Im neuen Artikel 9a finden Sie die Leasingverträge, und in Artikel 10 geht es um den Überziehungskredit auf laufendem Konto oder um Kredit- und Kundenkartenkonto mit Kreditoption. Bei Artikel 9a wurden die Bestimmungen sinngemäss aus Artikel 9 übernommen und an die Leasingverträge angepasst. So ist in Absatz 2 festgelegt, was im Vertrag angegeben werden muss.
Eine Bemerkung ist zu Artikel 9a Absatz 2 Buchstabe d zu machen, wo vom "geforderten Jahreszins" die Rede ist. Damit will die Kommission Transparenz schaffen. Der Konsument muss wissen, wie viel ihn die Sache, die er least, überhaupt kostet. Dies die Bemerkungen.